In Zeiten vor den Beschränkungen aufgrund des Coronavirus florierte der Handel mit Eintrittskarten für Großereignisse wie z.B. Fußballspiele, Konzerte oder Festivals auf Sekundärmärkten. Durch den Verkauf zu einem Vielfachen des ursprünglichen Kaufpreises konnten mitunter hohe Gewinne erzielt werden. Der BFH hat mit Urteil vom 29.10.2019 (IX R 10/18) entschieden, dass ein Veräußerungsgewinn aus dem privaten (Weiter-)Verkauf von Eintrittskarten der Besteuerung unterliegt. Mit seiner Entscheidung widerspricht der BFH ausdrücklich der Auffassung der Vorinstanz (FG Baden-Württemberg vom 02.03.2018 – 5 K 2508/17). » weiterlesen
Archiv der Kategorie: Völkel, Tobias
Gewinn aus dem privaten (Weiter-)Verkauf von Eintrittskarten nicht steuerbar
Der Handel mit (kontingentierten) Eintrittskarten für Großereignisse wie z.B. Fußballspiele, Konzerte oder Festivals auf Sekundärmärkten erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Durch den Verkauf zu einem Vielfachen des ursprünglichen Kaufpreises werden mitunter hohe Gewinne erzielt, die auf Seiten der Finanzbehörden Begehrlichkeiten wecken. Das FG Baden-Württemberg hat nun mit Urteil vom 02.03.2018 (5 K 2508/17) entschieden, dass ein Veräußerungsgewinn aus dem privaten (Weiter-)Verkauf von Eintrittskarten nicht der Besteuerung unterliegt. » weiterlesen
Erbschaftsteuerbefreiung von Unternehmensvermögen – der bayerische Sonderweg
Durch den koordinierten Ländererlass vom 22.06.2017 (BStBl. I 2017 S. 902 = ) haben bis auf Bayern sämtliche Bundesländer einheitlich Stellung zur Anwendung der geänderten Vorschriften für die Erbschaftsteuerbefreiung von Unternehmensvermögen genommen. Mit Verfügung vom 14.11.2017 (DStR 2017 S. 2554) hat sich nun die bayerische Finanzverwaltung den anderen Bundesländern angeschlossen. In zwei Punkten weicht Bayern allerdings (berechtigterweise) ausdrücklich von der Sichtweise der übrigen Bundesländer ab. » weiterlesen
Ausscheiden von Gesellschaftern durch Anteilsveräußerung an die Gesellschaft
Scheiden Gesellschafter aus einer Gesellschaft aus, ergeben sich diverse steuerliche Folgen und Risiken. Von der ertragsteuerlichen Realisierung beim Gesellschafter, über einen möglichen Untergang von Verlustvorträgen bis zu schenkungsteuerlichen Konsequenzen. Zivilrechtlich kann das Ausscheiden sehr unterschiedlich gestaltet werden, mit ganz verschiedenen steuerlichen Folgen. In einer interessanten Entscheidung (BFH vom 06.12.2016 – IX R 7/16, RS1235938 = DStR 2017 S. 1315) bezüglich des Ausscheidens eines Gesellschafters durch Veräußerung seiner Anteile an die Gesellschaft diskutierte der BFH die Rechtsfolgen einer verdeckten Einlage eigener Anteile. Die Ausführungen zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns des Gesellschafters erscheinen kritikwürdig und bieten Anlass, die weiteren steuerlichen Folgen einer verdeckten Einlage eigener Anteile darzustellen. » weiterlesen