Die steuerliche Rückwirkungsfrist bei Umwandlungen wurde wegen der Corona-Pandemie von acht auf 12 Monate verlängert. Eine Verschmelzung z.B. kann daher noch bis zum 31.12.2020 zum Handelsregister angemeldet und dann mit Rückwirkung zum 31.12.2019 umgesetzt werden. Für 2021 wurde diese Maßnahme prolongiert (Rechtsverordnung des BMJV vom 20.10.2020, BGBI. I 2020 S. 2258 und Entwurf des BMF vom 06.10.2020), wodurch die nachfolgend genannten Stichtage jeweils korrespondierend auch ein Jahr später entsprechend gelten. Im Hinblick auf die verschärfte wirtschaftliche Situation vieler Unternehmen und die ggf. erschwerte Beschlussfassung über Umwandlungen ist die Fristverlängerung sinnvoll, da so bei einem kalenderjahrgleichen Geschäftsjahr die Bilanz zum 31.12.2019 noch als Schlussbilanz verwendet werden kann. » weiterlesen
Archiv der Kategorie: Walter, Wolfgang
Alte Gewinnabführungsverträge sind noch im Jahr 2019 anzupassen
Mit seinem Urteil vom 10.05.2017 (I R 93/15, DB 2017 S. 2650) erschwerte der BFH nicht nur die Vereinbarung variabler Ausgleichszahlungen, sondern postulierte auch eine Anpassungsobliegenheit, wonach ein Gewinnabführungsvertrag an die Änderungen von Regelungen des Aktiengesetzes anzupassen sei (vgl. Walter, Steuerboard vom 10.11.2017). In Bezug auf variable Ausgleichszahlungen reagierte der Gesetzgeber im Sinne eines Nichtanwendungsgesetzes mit § 14 Abs. 2 KStG im sog. JStG 2018 (vgl. Walter, in: Bott/Walter, § 16 KStG Rz. 12.2 ff.). Das Urteil wird nunmehr im BStBl. amtlich veröffentlicht, was wegen der Gesetzesänderung nur noch Auswirkungen in Bezug auf die Anpassungsobliegenheit für sog. Altverträge hat. Bei aller berechtigten Kritik an dem Urteil kommt den betroffenen Unternehmen jedoch insoweit zugute, dass zeitgleich eine Übergangsregelung der FinVerw. veröffentlicht wird (BMF vom 03.04.2019, DB 2019 S. 1002). » weiterlesen
Versetzt der BFH der ertragsteuerlichen Organschaft den Todesstoß?
Meint man zunächst, es gehe in dem am 10.04.2019 veröffentlichen Urteil des BFH vom 24.10.2018 (I R 78/16, DB 2019 S. 820) nur um die Haftung der Organgesellschaft für Steuerschulden des Organträgers nach § 73 AO, stockt einem bei der Lektüre gegen Ende des Urteils doch kurz der (steuerliche) Atem. Das hat man so im Zusammenhang mit dem Jahrzehnte bekannten Rechtsinstitut der Organschaft noch nicht zu lesen bekommen – sieht man von der Rechtsansicht ab, mit der Finanzämter im Jahr 2007 die Organschaft schon einmal generell als Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO behandeln wollten. » weiterlesen
BFH verschärft die Gefahren für die ertragsteuerliche Organschaft erheblich
Konnte man kürzlich noch die erfreulichen Urteile des BFH vom 10.05.2017 zur Organschaftspause (I R 51/15, DB 2017 S. 2267, dazu Heil, Steuerboard vom 12.10.2017) und zur Verknüpfung der Mindestlaufzeit mit der Einkommenszurechnung zum Ende des Wirtschaftsjahres mit erleichterter fiktiver Rückbeziehung bei einer Umwandlung (I R 19/15, DB 2017 S. 2264; vgl. zu beiden Urteilen die Anm. von Walter, GmbHR 2017 S. 1222 und 1226) begrüßen, schwingt mit dem am 08.11.2017 veröffentlichten BFH-Urteil vom 10.05.2017 (I R 93/15, DB 2017 S. 2650) das Pendel nun auf die Gegenseite. Der BFH schloß sich leider der fiskalisch orientierten Kommentierung an. In der Praxis drohen somit teure Anpassungen vor allem älterer Gewinnabführungsverträge sowie eine noch stärkere laufende Überwachung von Organschaften. » weiterlesen
Erfreuliche Begünstigungen für Aktien im Bestand der mittelständischen Holding ab 2017
Im Grunde geht es dem Gesetzgeber mit dem „Gesetz zur Umsetzung der Änderung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen“ (zum RefE vgl. Schreiber, DB 2016 S. 1456 sowie Benz/Böhmer, DB 2016 S. 1531) wieder einmal um das Stopfen echter oder vermeintlicher Steuerlücken. Die mögen bei einigen Unternehmen durch Veräußerungsgeschäfte mit Verlust auch genutzt worden sein. Dagegen richtet sich die Gesetzesänderung. Gleichwohl kann sich für eine Holding in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft die vom Bundestag in 2./3. Lesung am 01.12.2016 beschlossene Änderung sehr günstig auswirken. Der Bundesrat wird dem Gesetz voraussichtlich am 16.12.2016 zustimmen. Etwas versteckt findet sich darin eine wichtige Erleichterung für die Kapitalanlage in mittelständischen Holdingstrukturen. » weiterlesen
Überraschende Absicherung des Ausschlusses einer Organschaft zwischen EU-Schwestergesellschaften in einigen DBA
In der Folge des EuGH-Urteils vom 12.06.2014 (verb. Rs. C-39/13, Rs. C-40/13, Rs. C-41/13, SCA Group Holding BV und andere; vgl. hierzu Möhlenbrock, DB 2014 S. 1582), wonach eine Gruppenbesteuerung in den Niederlanden zwischen den Tochtergesellschaften einer gemeinsamen EU-/EWR-Muttergesellschaft wegen der Niederlassungsfreiheit geboten ist, haben die Niederlande, Frankreich und Spanien für vergleichbare Konstellationen eine nationale Gruppenbesteuerung zugelassen (vgl. hierzu Walter, Steuerboard vom 23.02.2015). Die vergleichbare Lösung einer horizontalen Organschaft mit einer rein nationalen steuerlichen Konsolidierung von Gewinnen und Verlusten wäre in Deutschland durch teleologische Extension des Tatbestandmerkmals der mittelbaren finanziellen Eingliederung möglich. Ein Gewinnabführungsvertrag könnte zivilrechtlich problemlos auch zwischen Schwestergesellschaften abgeschlossen werden (vgl. hierzu Walter, Steuerboard vom 14.07.2014). Zustimmende Äußerungen der Fachliteratur (einschließlich zweier Standardkommentare) werden etwas häufiger, gleichwohl handelt es sich noch um eine Mindermeinung. » weiterlesen
Keine unterjährige Aufhebung des Gewinnabführungsvertrags
Beim Verkauf der Geschäftsanteile an einer GmbH, die Organgesellschaft ist, stellt sich regelmäßig das Problem, zu welchem Stichtag der Gewinnabführungsvertrag (GAV) aufgehoben oder gekündigt werden kann. Da die sog. unterjährige Kündigung des GAV wegen des Anteilsverkaufs zu einem Stichtag, der nicht mit dem Ende eines Geschäftsjahres übereinstimmt, zwar steuerlich akzeptiert, zivilrechtlich jedoch ohne Gestattung im GAV unzulässig ist, wurde bislang ein GAV mit einer GmbH im Zweifel eher einvernehmlich aufgehoben als gekündigt. Allenfalls vorsorglich wurde in der Praxis zusätzlich zu einer Vertragsaufhebung auch noch aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt. » weiterlesen
Organschaft zwischen Schwestergesellschaften einer ausländischen Muttergesellschaft nach der EuGH-Rechtsprechung
Drei europäische Staaten haben das EuGH-Urteil vom 12.06.2014 (Rs. C-40/13 „SCA Group Holding BV“, DB0664044) zur ertragsteuerlichen Organschaft zwischen niederländischen Schwestergesellschaften einer EU-/EWR-Muttergesellschaft bereits umgesetzt. Nach der Rechtsauffassung des EuGH macht es die Niederlassungsfreiheit erforderlich, eine Gruppen-besteuerung zwischen den Tochtergesellschaften einer gemeinsamen EU-/EWR-Muttergesellschaft zuzulassen. In Frankreich gilt dies aufgrund gesetzlicher Neuregelung für ab dem 31.12.2014 endende Wirtschaftsjahre (vgl. Walter, GmbHR 2015 S. 182). Die Niederlande haben das Urteil im Vorgriff auf eine gesetzliche Neuregelung durch Verwaltungsregelung umgesetzt (Hop/Vogel, IStR-Länderbericht 2015 S. 14). In Spanien gilt ab 2015 eine gesetzliche Neuregelung (vgl. Behrenz/López Brenes, IStR-Länderbericht 2014 S. 78). Auch in Österreich werden die Konsequenzen aus dem Urteil erörtert (Tratlehner, SWI 12/2014 S. 559). Es steht zu erwarten, dass Deutschland darauf vertraut, dass der Gewinnabführungsvertrag das europäische Recht außen vor hält. » weiterlesen