Reicht die originäre Gewerblichkeit der Organträger-PersGes. nur für einen Tag im Jahr?

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, Geschäftsführer MAZARS Tax GmbH, Stuttgart

Die Mühlen der Rechtsentwicklung im Bereich des Konzernsteuerrechts und der Organschaft mahlen langsam. Bis dahin entfalten die restriktiven Regelungen der Finanzverwaltung ihre gewollte abschreckende Wirkung. Über die seit 2003 erforderliche eigene originär gewerbliche Tätigkeit einer PersGes. als Organträger hatte nun erstmals ein FG zu entscheiden. Das FG Münster (Urteil vom 23. 2. 2012 – 9 K 3556/10 K, G, DB0474635) verlangt die originär gewerbliche Tätigkeit im ganzen Wirtschaftsjahr der Organgesellschaft. Der Gesetzgeber wollte mit der Regelung verhindern, dass die abgeschaffte Mehrmütterorganschaft durch andere Gestaltungen umgangen wird. Doch auch bei den meist in PersGes. organisierten mittelständischen Unternehmensgruppen kann es relevant sein, wann der Organträger selbst in ausreichender Weise gewerblich tätig sein muss, etwa wenn die gewerbliche Tätigkeit erst aufgenommen wird, aber bereits Tochter-KapGes. vorhanden sind. Die Finanzverwaltung verlangt, dass dies bereits ab Beginn des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft der Fall ist. » weiterlesen

Auswirkung des BFH-Paukenschlags zum Treaty override auf die Organschaft

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, Geschäftsführer MAZARS Tax GmbH, Stuttgart

Mit einem Paukenschlag hat der BFH seine langjährige eigene Rspr. geändert und dem BVerfG § 50d Abs. 8 EStG vorgelegt, weil er die Regelung für verfassungswidrig hält (vgl. BFH-Beschluss vom 10. 1. 2012 – I R 66/09, DB0474299). Die Regelung versagt die Steuerfreistellung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit nach einem DBA, u. a. wenn eine Besteuerung im Ausland nachgewiesen wird. Weiße Einkünfte („Keinmalbesteuerung“) sollen dadurch vermieden werden, auch wenn das DBA gerade keine zusätzlichen Anforderungen wie einen Nachweis der Besteuerung im Ausland regelt. Seit 2003 häufen sich diese fiskalisch motivierten Versuche, völkerrechtliche Verträge durch nationales Recht einseitig „anzupassen“. In seiner Pressemitteilung vom 9. 5. 2012 (DB0474309) weist der BFH ausdrücklich darauf hin, dass mittelbar – und darin liege letztlich die Brisanz des Ersuchens an das BVerfG – eine Vielzahl einschlägiger Regelungen auf dem Prüfstand des Verfassungsgerichts steht. » weiterlesen

Rettung eines Gewinnabführungsvertrags durch notariellen Nachtrag?

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, Geschäftsführer MAZARS Tax GmbH, Stuttgart

Einen Gewinnabführungsvertrag für die steuerlich erforderlichen fünf Jahre abzuschließen ist schwerer als man denkt. Ich selbst nehme für die Fristberechnung die einfachste Rechenmaschine: Fünf Finger einer Hand. Wer meint, es gehe auch anders, oder sich verschreibt, hat meist Pech. Wenn der Fehler nicht noch im ersten geplanten Organschaftsjahr korrigiert und die Vertragsänderung noch vor dem Bilanzstichtag im Handelsregister eingetragen wird, ist die Organschaft gescheitert. Bei entsprechender Formulierung des Vertrags startet die Organschaft vielleicht ab dem nächsten Jahr. Aber die beabsichtigte noch für das laufende Jahr rückwirkende steuerliche Verrechnung von Gewinnen und Verlusten ist erst mal geplatzt. Gleichwohl ist der Vertrag zivilrechtlich zu beachten und führt steuerlich zu einer vGA oder zu einer verdeckten Einlage. » weiterlesen

Vorzeitiges Ende eines Gewinnabführungsvertrags steuerlich gefährlich

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, Geschäftsführer MAZARS Tax GmbH, Stuttgart

Gewinnabführungsverträge werden nur zur Steuerersparnis geschlossen. Sonst würde niemand die Nachteile des Unternehmensvertrags in Kauf nehmen. Die vornehme Zurückhaltung der Zivilrechtler bezüglich des Vertragsabschlusses („in der Regel“, „vornehmlich“ aus steuerlichen Gründen) wird durch die steuerliche Praxis widerlegt. Wenn man die zahlreichen zivil- und steuerrechtlichen Fallgruben vermeidet, gelingt schnell und zuverlässig die steuerliche Konsolidierung von Gewinnen und Verlusten innerhalb von Unternehmensgruppen. Trotz mancher berechtigter Kritik am geltenden Organschaftsrecht können viele große Unternehmen mit dem status quo bestens leben – man weiß, was man hat. Allerdings muss man sich auf mindestens fünf Jahre (Mindestlaufzeit) binden, wenn der Vertrag zur ertragsteuerlichen Organschaft führen soll. Was sich zunächst gut anlässt, kann bereits innerhalb dieser 5-Jahres-Frist schon wieder anders aussehen. Die Vertragsparteien wünschen dann ein schnelles Ende der Verpflichtung zur Gewinnabführung, häufig vor allem zum Schutz vor dem drohenden Verlustausgleich gegenüber der Organgesellschaft. » weiterlesen

Neue Chance für die Gewinngemeinschaft?

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, Gesxchäftsführer MAZARS Tax GmbH, Stuttgart

Die Gewinngemeinschaft ist das unbekannteste Gestaltungsvehikel des Unternehmenssteuerrechts. Geregelt in § 292 AktG als ein anderer Unternehmensvertrag, durch den sich die Gesellschaft verpflichtet, ihren Gewinn zur Aufteilung eines gemeinschaftlichen Gewinns mit dem Gewinn anderer Unternehmen zusammenzulegen. Anschaulich als horizontale Gewinnpoolung bezeichnet, sind die Voraussetzungen der ertragsteuerlichen Organschaft zweifelsfrei nicht erfüllt, da es sich nicht um einen Gewinnabführungsvertrag handelt. » weiterlesen

Für die Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrages sind Zeitjahre relevant

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, Stuttgart/Denkendorf

Der BFH hat mit dem Grundsatzurteil vom 12. 1. 2011 (Az. I R 3/10, DB 2011 S. 914) entschieden, dass für die fünfjährige Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrags (GAV) Zeitjahre maßgeblich sind. Seit mehr als 30 Jahren war die Rechtsfrage umstritten und hatte in den letzten Jahren zu zahlreichen hohen Steuernachforderungen geführt, wenn ertragsteuerliche Organschaftsverhältnisse deswegen gescheitert waren.

Die Frage, ob für die Mindestlaufzeit des GAV von Zeit- oder Wirtschaftsjahren auszugehen ist, war bislang in der Fachliteratur umstritten. » weiterlesen