Auch vermögensverwaltenden Personenhandelsgesellschaften steht das „Optionsmodell“ offen!

StBin Dipl.-Kffr. Dr. Katrin Dorn, Partnerin, ist bei MÖHRLE HAPP LUTHER mbB in Hamburg und StB Dipl.-Kfm. Dr. Martin Weiss, Fachberater für Internationales Steuerrecht, ist in München tätig.

Vermögensverwaltende Personengesellschaften können u.E. wirksam einen Antrag zur Besteuerung “wie eine Kapitalgesellschaft“ nach § 1a Abs. 1 KStG stellen, sofern diese ins Handelsregister eingetragen sind. Dabei sind – im Vergleich zur gewerblichen Personengesellschaft – einige Besonderheiten zu beachten. » weiterlesen

Zu den Beschränkungen des § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG im Rückwirkungszeitraum

StB Dipl.-Kfm. Manuel Brühl, Inhaber von BRÜHL, München. StB Dipl.-Kfm. Dr. Martin Weiss ist tätig bei Flick Gocke Schaumburg, Berlin.

Das FG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 22.10.2020 (10 K 10192/19) eine der ersten Entscheidungen zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Rückwirkungszeitraum des § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG gefällt. Die „Rückwirkungsfiktion“ des § 2 UmwStG stellt eine Besonderheit im deutschen Ertragsteuerrecht dar. Nach Auffassung des BFH (Urteil vom 17.01.2018 – I R 27/16, BStBl. II 2018 S. 449 = DB 2018 S. 1314, Rn. 17) enthält die Norm „eine Fiktion, wonach bezogen auf die übertragende Körperschaft sowie die Übernehmerin die Einkommens- und Vermögensermittlung so vorzunehmen ist, als wäre die Übertragung des betreffenden Vermögens von der übertragenden Körperschaft auf die Übernehmerin bereits mit Ablauf des vorangegangenen steuerlichen Übertragungsstichtages erfolgt“. Sinn und Zweck der Norm ist es nach Rn. 19 des genannten Urteils, zu „vermeiden, dass der übertragende Rechtsträger auf den konkreten Tag des zivilrechtlichen Wirksamwerdens des Vermögensübergangs auf den übernehmenden Rechtsträger eine spezielle handelsrechtliche sowie gegebenenfalls zusätzlich steuerrechtliche Umwandlungsbilanz erstellen muss“. » weiterlesen

Die Sperrfrist des § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG ist teleologisch zu reduzieren

StB Dipl.-Kfm. Manuel Brühl ist Inhaber von BRÜHL, München. StB Dipl.-Kfm. Dr. Martin Weiss ist tätig bei Flick Gocke Schaumburg, Berlin.

Das FG Münster hat in einem aktuellen Urteil vom 24.06.2020 (13 K 3029/18 F) entschieden, dass die Sperrfristregelung des § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG – die sog. „Körperschaftsklausel“ nach Übertragungen gem. § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG – in gewissen Sachverhaltskonstellationen teleologisch einzuschränken ist. Damit hat es sich auf die Seite des FG München geschlagen, das – in einer sehr ähnlichen Konstellation – ebenfalls eine teleologische Reduktion befürwortet hatte (FG München vom 10.07.2019 – 7 K 1253/17; anhängig beim BFH: XI R 20/19; Weiss/Brühl, DB 2020 S. 914). » weiterlesen

Zur teleologischen Reduktion der Sperrfristregelung des § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG

StB Dipl.-Kfm. Manuel Brühl ist Inhaber der Kanzlei BRÜHL, München. StB Dipl.-Kfm. Dr. Martin Weiss ist tätig bei Flick Gocke Schaumburg, Berlin.

Das FG München hat mit Urteil vom 10.07.2019 (7 K 1253/17) entschieden, dass die Sperrfristregelung des § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG – die sog. „Körperschaftsklausel“ – teleologisch einzuschränken ist. In dem Sachverhalt hatte eine zu 100% beteiligte Kapitalgesellschaft ein Wirtschaftsgut nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG übertragen. In einer nachfolgenden Veräußerung der Anteile an der übernehmenden KG an eine andere Kapitalgesellschaft konnte das FG richtigerweise keine Statusverbesserung erkennen. Trotz der Erfüllung des Wortlauts des § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG komme dieser somit nicht zur Anwendung. » weiterlesen

BFH urteilt erneut zum Ausfall von Gesellschafterdarlehen und deren Refinanzierung

StB Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Martin Weiss, ist tätig bei Flick Gocke Schaumburg, Berlin

Die Turbulenzen rund um den Ausfall von Darlehen des steuerlichen Privatvermögens hören nicht auf. Die Lage ist derzeit sehr unübersichtlich. Denn im Moment mischen sich in diesem Bereich aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung – etwa der neue § 17 Abs. 2a EStG – mit solchen bezüglich der historischen Gesetzeslage aus der Rechtsprechung der Finanzgerichte. Im Bereich der Gesetzgebung ist die zunächst geplante Vorschrift des § 20 Abs. 2 Satz 3 EStG nicht Gesetz geworden (vgl. Treeck, Steuerboard vom 28.11.2019). Diese sollte die BFH-Rechtsprechung zur Verlustberücksichtigung unter § 20 Abs. 2 EStG weitgehend überschreiben. Dennoch hat der Gesetzgeber – an sehr versteckter Stelle, im „Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“ – mit den Sätzen 5 und 6 des § 20 Abs. 6 EStG einen Teil seiner Überlegungen doch noch umgesetzt. Danach wird die Steuerbarkeit von Verlusten – wie vom BFH entschieden – anerkannt, nachdem dies jahrelang und zuletzt in der Gesetzesbegründung des JStG 2019 vehement bestritten worden war. Die Verluste werden aber in einer engen und in ihrer Nutzung auf 10.000 Euro pro Veranlagungszeitraum begrenzten Schedule „eingesperrt“. » weiterlesen

Ertragsteuerliche Organschaft: Keine Vertragsdurchführung bei unterlassenem Ausweis des Verlustausgleichsanspruchs in der Bilanz

StB/Dipl.-Kfm. Manuel Brühl ist Inhaber von BRÜHL, München. StB/Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Martin Weiss ist tätig bei Flick Gocke Schaumburg, Berlin.

Dass die Inanspruchnahme der Vorteile einer ertragsteuerlichen Organschaft an hohe Hürden geknüpft ist, ruft ein aktueller Fall des FG Schleswig-Holstein (Urteil vom 06.06.2019 – 1 K 113/17) in Erinnerung. Das klageabweisende Urteil betrifft die tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags bei Nichtbilanzierung des Verlustübernahmeanspruchs. Sollte der BFH die Entscheidung bestätigen, wäre der Klägerin ein unscheinbarer Bilanzierungsfehler zum Verhängnis geworden. » weiterlesen

Die Definition der fiktiven Dividende des § 7 UmwStG ist teleologisch zu reduzieren

StB Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Martin Weiss ist tätig bei Flick Gocke Schaumburg, Berlin

Das Umwandlungssteuergesetz soll nach der Auffassung des BFH „die betriebswirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierung von Unternehmen … erleichtern und für den nach allgemeinen ertragsteuerrechtlichen Grundsätzen verwirklichten Realisationstatbestand … einen Steueraufschub … gewähren“ (zuletzt BFH vom 30.05.2018 – I R 31/16, DB 2018 S. 2907, Rz. 26). Allerdings wird dieser Programmsatz bei einer Umwandlung von Kapitalgesellschaften auf Personengesellschaften nach dem Verschmelzungsteil des Umwandlungssteuergesetzes (§§ 3-9, 16, 18 UmwStG) nicht für alle steuerlichen Aspekte der Umwandlung konsequent umgesetzt. Durch das prominente Wahlrecht der übertragenden Körperschaft nach § 3 Abs. 2 UmwStG kann zwar der Wertansatz der „übergehenden Wirtschaftsgüter“ in Grenzen gesteuert werden. Der übernehmende Rechtsträger ist dann an diese Werte gebunden (§ 4 Abs. 1 Satz 1 UmwStG). » weiterlesen

JStG 2019: Regelungen zur fiktiven Gewerblichkeit sollen geändert werden

StB Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Martin Weiss, ist tätig bei Flick Gocke Schaumburg, Berlin

Die Regelungen zur fiktiven Gewerblichkeit lassen dem Grunde nach z.B. vermögensverwaltend tätige Personengesellschaften zu gewerblichen Personengesellschaften werden. Das hat steuerliche Folgen, die weder insgesamt positiv noch zwingend negativ sein müssen. Eine der wichtigsten Folgen ist jedenfalls die sachliche Gewerbesteuerpflicht dieser Personengesellschaften. Eine weitere ist – bei Umqualifikation von originär vermögensverwaltend tätigen Personengesellschaften – die dauerhafte steuerliche Verstrickung der eingesetzten Wirtschaftsgüter. § 15 Abs. 3 EStG enthält insoweit mehrere Alternativen, die u.a. diese Rechtsfolgen auslösen können. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit hatte das BVerfG zuletzt mit Beschluss vom 15.01.2008 (1 BvL 2/04, RS0707909) bestätigt. Im Streit um die Details möchte der Gesetzgeber nun im Rahmen des Referentenentwurfs des „JStG 2019“ eine Änderung herbeiführen. » weiterlesen