Reform der Wegzugsbesteuerung – Kommt jetzt die große Flucht aus Deutschland?

RA Dominik Graf von Armansperg, Associate bei POELLATH, München

Der Deutsche Bundestag hat am 21.05.2021 das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATADUmsG) beschlossen und darin – über die Vorgaben der EU-Anti-Steuervermeidungs-richtlinie hinaus – auch die Bestimmungen zur Wegzugssteuer für im Privatvermögen gehaltene Beteiligungen verschärft. Die Zustimmung des Bundesrates zu dem Gesetz ist für den 25.06.2021 geplant. Das Gesetz ist seit Ende 2019 in Planung und hat sich seitdem, zumindest in Bezug auf die Wegzugsbesteuerung, wenig verändert (vgl. zur Wegzugsbesteuerung in der Fassung des ersten Gesetzesntwurfs Escher, Steuerboard vom 16.01.2020). Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz in der jetzigen Form verabschiedet wird und für alle Wegzüge ab dem 01.01.2022 gelten wird (§ 21 Abs. 1 AStG-neu). Die  mit der Gesetzesänderung verbundenen Verschärfungen könnten dazu führen, dass die Anzahl der Wegzüge in diesem Jahr rapide ansteigen wird und man im Nachhinein möglicherweise von einer Flucht von Unternehmern und Unternehmerfamilien aus Deutschland sprechen kann. » weiterlesen

Zum Scheitern von Digitalisierungsprojekten

Andreas Wähnert, Betriebsprüfer der Finanzverwaltung und Entwickler des Prüfungsnetzes „Summarische Risikoprüfung (SRP)“
Prof. Dr. Bernd Giezek, Hochschullehrer für „quantitative Methoden“ an der FOM in Frankfurt/M.

„Digitalisierung ist Chefsache“ und „Deutschland darf bei der Digitalisierung nicht den Anschluss verlieren“ sind Mantras, wie sie in den letzten Jahren von fast jedem Spitzenpolitiker in die Mikrofone diktiert wurden. In der Wirtschaft scheint hingegen sowohl auf der Arbeitgeber- als auch auf der Arbeitnehmerseite Frustration weit verbreitet zu sein, dass trotz beträchtlicher Ausgaben die Umstellung des Personals auf digitales Arbeiten nicht wie gewünscht gelingt. Die Einrichtung der Enquete-Kommission des Bundestages „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ deutet darauf hin, dass offenbar noch keine befriedigenden Lösungen gefunden wurden. Woran liegt das? » weiterlesen

Zur verdeckten Gewinnausschüttung unter Beteiligung von Stiftungen

RA/FAStR John Büttner ist tätig bei FPS Frankfurt/M.

Mit Urteil vom 21.03.2018 (10 K 2146/16, RS1281596; vgl. hierzu Müller, DB 2018 S. 2466) hat das FG Köln entschieden, dass Sachspenden an eine Stiftung steuerlich zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen können. » weiterlesen

Sanierungserlass gekippt – unüberwindbare Hürde für Unternehmensretter?

RA Dr. Ralf Bornemann, Partner / StB Dr. Alf Hillen, Partner bei der dhpg, Bonn.

Der Große Senat des BFH hat mit dem Sanierungserlass des BMF Anfang Februar 2017 ein wichtiges Werkzeug für die Rettung angeschlagener Unternehmen verworfen (BFH vom 28.11.2016 – GrS 1/15, RS1228837; vgl. dazu Werth, DB 2017 S. 337). Künftig wird es den Steuererlass auf Sanierungsgewinne in dieser Form nicht mehr ohne weiteres geben.  Dennoch gibt es Möglichkeiten, die Folgen einer Besteuerung des Sanierungsgewinns zu mildern. » weiterlesen

Dringender Handlungsbedarf bei Cum/Cum-Geschäften zur Vermeidung einer steuerlichen „Bananenrepublik“

Prof. Dr. Christoph Spengel, Inhaber des Lehrstuhls für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre II der Universität Mannheim sowie Research Associate am ZEW, Mannheim

Prof. Dr. Christoph Spengel, Inhaber des Lehrstuhls für Allgemeine Betriebswirt-schaftslehre und Betriebswirt-schaftliche Steuerlehre II der Universität Mannheim sowie Research Associate am ZEW, Mannheim

Bei Cum/Cum-Geschäften, die in Form des Aktienkaufs oder der Wertpapierleihe vorgenommen wurden, kommt es nach der Rechtsprechung des BFH auf die Umstände des konkreten Einzelfalls an, ob wirtschaftliches Eigentum gem. § 39 Abs. 2 AO auf den Erwerber bzw. den Entleiher übergegangen ist oder nicht. Sollte das wirtschaftliche Eigentum übergegangen sein, kommt es wiederum auf die Umstände des konkreten Einzelfalls an, ob ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten gem. § 42 AO vorliegt. Sollte das wirtschaftliche Eigentum nicht übergegangen sein oder die Zurechnung der Dividenden wegen der Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs versagt werden, ist auch die Anrechnung bzw. Erstattung der Kapitalertragsteuer gem. § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG zu versagen. Das kann gravierende finanzielle Auswirkungen für Banken in Deutschland haben, soweit diese als Entleiher oder kurzfristiger Erwerber agiert haben (zum Ganzen vgl. Spengel, DB1224506). » weiterlesen

Sanierungsgewinn bei Personengesellschaften – wem gebührt der Ertrag?

RA/StB Dr. Hardy Fischer, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA/StB Dr. Hardy Fischer, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Sanierungsgewinne und deren steuerliche Behandlung waren bereits mehrfach Thema in diesem Blog (zuletzt Wiese, Blog-Beitrag vom 26.02.2015). Ein jüngst veröffentlichtes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH vom 22.01.2015 – IV R 38/10, DB 2015 S. 591) fügt diesem Themenbereich eine weitere interessante Facette hinzu. » weiterlesen

Pauschalbesteuerung von ausländischen Fonds: Finanzverwaltung veröffentlicht Anwendungsschreiben

RA Stephan H. Schmidt, Dipl.-Fw. (FH), P+P Pöllath und Partners, München

RA Stephan H. Schmidt, Dipl.-Fw. (FH), P+P Pöllath und Partners, München

Im Zuge der Einführung des Investmentsteuergesetzes hat der Gesetzgeber mit § 6 InvStG am 15.12.2003 eine Regelung zur fiktiven Feststellung der Einkünfte aus Beteiligungen an ausländischen Investmentfonds geschaffen. Dies gilt für alle Fälle, in denen der Fonds nicht die tatsächlichen Einkünfte des Anlegers im Bundesanzeiger veröffentlicht. » weiterlesen

Geringerer persönlicher Erbschaft- und Schenkungsteuerfreibetrag verstößt gegen Unionsrecht

Hans-Christoph Graessner, RA/FAStR/StB, KPMG AG, Köln

Hans-Christoph Graessner, RA/FAStR/StB, KPMG AG, Köln

Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (SchenkG/ErbStG) gewährt jedem Erwerber alle zehn Jahre einen persönlichen Freibetrag. Die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen sahen bei unbeschränkter Steuerpflicht einen Freibetrag je nach Verwandtschaftsgrad von 20.000 bis 500.000 Euro vor. Bei beschränkter Steuerpflicht reduzierte sich jedoch der Freibetrag auf einheitlich 2.000 Euro (§ 16 Abs. 2 ErbStG). Ein solcher Sachverhalt kann z.B. vorliegen, wenn eine in Deutschland belegene Immobilie durch Personen, die sich seit über fünf Jahren im Ausland aufhalten (Gebietsfremde), unentgeltlich erworben wird. So lag es auch im Fall Mattner: Frau Mattner war deutsche Staatsangehörige, die seit 35 Jahren in den Niederlanden lebte. Der niederländische Wohnsitz führte bei Frau Mattner zu einem erheblichen Steuernachteil, als sie von ihrer Mutter (ebenfalls wohnhaft in den Niederlanden) eine Immobilie in Deutschland geschenkt bekam. Denn von der deutschen Finanzverwaltung wurde ihr nur der Freibetrag in Höhe von 2.000 Euro gewährt. » weiterlesen