Risiken und Nebenwirkungen der ErbSt-Verschärfung durch das JStG 2013 – Auch Familienunternehmen betroffen

RA/StB Dr. Stephan Viskorf, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, München

RA/StB Dr. Stephan Viskorf, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Der Bundesrat hat am 6. 7. 2012 in seiner Stellungnahme zum JStG 2013 verschiedene Verschärfungen des ErbStG vorgeschlagen (BR-Drucks. 302/12 [B], DB0483199; vgl. auch DB0483201). Die wohl bedeutendste Änderung betrifft den Ausschluss einer Gestaltungsmöglichkeit, welche als sog. „Cash-GmbH“ bekannt ist. Mit dieser Gestaltungsmöglichkeit können liquide Mittel in einer GmbH gebündelt und steuerfrei als Betriebsvermögen verschenkt werden. Möglich ist dies, da Betriebsvermögen z. B. in Form einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft steuerfrei übertragen werden kann, wenn das Vermögen der Kapitalgesellschaft zu nicht mehr als 10% aus Verwaltungsvermögen besteht. Bisher zählt Barvermögen („Zahlungsmittel, Sichteinlagen und Bankguthaben“) nicht zum schädlichen Verwaltungsvermögen. Dies wird sich in Zukunft ändern, wenn das Vermögen des Betriebs zu mehr als 10% aus Barvermögen besteht (§ 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 Satz 2 ErbStG-E). In diesem Fall gehört das gesamte Barvermögen zum schädlichen Verwaltungsvermögen (Freigrenze). » weiterlesen

Billigkeitsregelungen des UmwStE – Rechts(un)sicherheit?

Billigkeitsregelungen des UmwStE

Der Umwandlungssteuererlass vom 11.11.2011 (UmwStE) enthält verschiedene Billigkeitsregelungen. Danach kann eine Umwandlung auch dann steuerneutral erfolgen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen des UmwStG – nach Auffassung der Finanzverwaltung – nicht erfüllt sind. Die Billigkeitsregelungen betreffen die Verschmelzung auf bzw. Einbringung in eine Organgesellschaft (Tz. 11.08 und 20.19 UmwStE) und Umwandlungen bei sperrfristbehafteten Anteilen (Tz. 22.23 UmwStE).

Die Billigkeitsregelungen werden kritisch gesehen, da sich das unbillige Ergebnis bereits durch eine (andere) Auslegung des UmwStG vermeiden lasse und eine sachfremde Kopplung von unverbundenen Regelungskomplexen erfolge. Unabhängig von diesen Kritikpunkten stellt sich für alle Steuerpflichtigen jedoch die Frage, welche Risiken mit der Anwendung der Billigkeitsregelungen verbunden sind und welche – weiteren – Maßnahmen notwendig sind. » weiterlesen

Verschmelzungsbedingte Entstrickung – Quo vadis?

Mit der jüngst ergangenen Entscheidung des EuGH in der Rechtssache National Grid Indus BV hat die Diskussion über die deutschen Entstrickungsregelungen wieder an Fahrt gewonnen. Nachdem der BFH die finale Entnahmetheorie bzw. die Theorie der finalen Betriebsaufgabe aufgegeben hat, ist auf der Tatbestandsebene zudem fraglich, ob die u. a. mit dem SEStEG geschaffenen allgemeinen und umwandlungssteuerrechtlichen Entstrickungsregelungen nicht vielfach leer laufen. Schließlich hat der Gesetzgeber die Rechtsfolge der (ggf. abgemilderten) Sofortbesteuerung stiller Reserven allein an den Ausschluss bzw. die Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts geknüpft. Insoweit ergeben sich aber nicht nur bei der grenzüberschreitenden Überführung von Wirtschaftsgütern sowie Sitz- und Betriebsverlegungen innerstaatliche und europarechtliche Zweifel an dem „ob“ und „wie“ der deutschen Entstrickungsbesteuerung. Vielmehr ist ebenso die hier zu behandelnde Hinausverschmelzung (§§ 122a ff. UmwG) einer deutschen KapGes. in das EU/EWR-Territorium problembelastet. Verstärkt wird dies durch die seitens der Finanzverwaltung (nach wie vor) unrichtigerweise vertretene Zentralfunktionsthese. » weiterlesen

Teleologische Reduktion des § 8c KStG beim downstream-merger

Dass § 8c KStG sowohl in der Literatur als auch mittlerweile in der Rspr. ob seines überschießenden Charakters umstritten ist, dürfte hinreichend bekannt sein. Insofern verwundert es nicht, dass eine Begrenzung der Norm auf reine Missbrauchsfälle vielfach gefordert wird. Teilweise – wenngleich in unzureichendem Maße – ist der Gesetzgeber diesen Forderungen im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vom 22. 12. 2009 durch die Einführung der Konzernklausel (§ 8c Abs. 1 Satz 5 KStG) sowie der Stille-Reserven-Klausel (§ 8c Abs. 1 Satz 6 ff. KStG) nachgekommen. Auch unter dem insoweit modifizierten § 8c KStG wird einer am Normzweck der Missbrauchsvermeidung orientierten Auslegung der Vorschrift daher nach wie vor erhebliche Bedeutung zukommen. Das FG Berlin-Brandenburg hat nunmehr mit Urteil vom 18. 10. 2011 (8 K 8311/10, DB0483381) in bemerkenswerter Weise die Vorschrift des § 8c KStG a. F. (i. d. F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14. 8. 2007) vor dem Hintergrund der ihr gesetzgeberisch zugedachten Missbrauchsvermeidungskonzeption teleologisch reduziert. » weiterlesen

Europarechtswidrige Verschärfung der Besteuerung ausländischer Familienstiftungen im EU/EWR-Raum durch das JStG 2013

RA/StB/FAStR Dr. Jens Escher LL.M., Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Der Regierungsentwurf des JStG 2013 (BT-Drucks. 17/10000 und DB0476096) enthält u. a. Vorschläge zur Änderung der Besteuerungsregeln für ausländische Familienstiftungen (§ 15 AStG). Die Norm stellt im Grundsatz eine ertragsteuerliche Transparenz für ausländische Familienstiftungen (und Trusts) her. Deren Erträge werden einem im Inland ansässigen Stifter bzw. anderen inländischen Begünstigten auch im Fall der Thesaurierung entsprechend ihres „Anteils“ zugerechnet, während die Erträge einer inländischen Familienstiftung bei den Begünstigten erst im Zeitpunkt des Zuflusses der ESt unterliegen. » weiterlesen

Konzessionsabgabe für Sportwettenveranstalter – verfassungsrechtlich zulässig?

Im Zuge der Änderung des aus dem Jahre 2008 stammenden Glücksspielstaatsvertrages haben sich die Länder nunmehr erstmals innerhalb einer siebenjährigen Erprobungsphase für eine begrenzte Öffnung des Glücksspielmarktes für private Sportwettenanbieter entschieden. Zugleich sieht § 4d Abs. 1 Erster GlüÄndStV vor, dass derjenige, dem eine der zahlenmäßig eng begrenzten Konzessionen erteilt wird, verpflichtet ist, eine Konzessionsabgabe zu zahlen. Diese beläuft sich auf 5% des Spieleinsatzes (§ 4d Abs. 1, 2 S. 1 Erster GlüÄndStV). Die Abgabe beträgt fünf Prozent des Spieleinsatzes und berücksichtigt nicht den Ausgang des Spiels. Es ist deshalb davon auszugehen und wohl auch gewollt, dass der Konzessionsnehmer die Abgabe und das damit verbundene finanzielle Risiko durch die Anpassung der Wettquote auf den Spieler abwälzen wird. § 4d Abs. 3 Erster GlüÄndStV stellt  klar, dass die Konzessionsabgabe nicht einmalig, sondern monatlich erhoben wird. Eine Anrechnung der nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz gezahlten Steuer ist jedoch möglich (§ 4d Abs. 7 Erster GlüÄndStV). » weiterlesen

Zur Steuerbarkeit von Erstattungszinsen

Steuernachforderungen und Steuererstattungsansprüche werden nach geltendem Recht verzinst (§ 233a AO). Die steuerliche Behandlung dieser Zinszahlungen ist umstritten und weist eine deutliche Schieflage zu Lasten des Stpfl. auf. Zahlt der Stpfl. wegen einer Steuernachzahlung Zinsen an das FA, so ist dieser Betrag nicht steuerlich abzugsfähig. Er teilt das Schicksal der Einkommen- und sonstigen Personensteuern (§ 12 Nr. 3 EStG). Erhält der Stpfl. Zinsen auf eine Steuererstattung, so könne dieser Betrag – wie der BFH in seiner Entscheidung vom 15. 6. 2010 – VIII R 33/07 (DB 2010 S. 1970) zutreffend argumentiert hat –  nicht steuerbar sein. Zinszahlungen – gleich in welcher Richtung – müssten steuerlich gleichbehandelt werden. Die gesetzgeberische Grundentscheidung strahle auch auf den umgekehrten Vorgang der Erstattung solcher Steuern aus. Der Gesetzgeber hat diese konsequente Rspr. rückwirkend korrigiert und im JStG 2010 auch die in den Vorjahren zugeflossenen Erstattungszinsen der ESt unterworfen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG). Die Frage, ob diese rückwirkende Rspr.-Korrektur verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt, ist unter den Finanzgerichten umstritten; sowohl das FG Münster (Beschluss vom 27. 10. 2011 – 2 V 913/11 E) als auch das FG Schleswig-Holstein (Beschluss vom 27. 1. 2012 – 1 V 226/11) haben verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet. » weiterlesen

Das häusliche Arbeitszimmer ist kein Steuersparmodell

Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer hat eine wechselvolle Geschichte. Bis 1995 galten die allgemeinen Regeln, die Aufwendungen waren abzugsfähig, wenn sie durch die Erwerbstätigkeit veranlasst waren. Viele verstanden das als Einladung zu einem Steuersparmodell und machten entsprechende Aufwendungen auch unter häuslichen Bedingungen geltend, die mehr als zweifelhaft waren. Zwar forderte die Rechtsprechung eine klare Trennung der häuslichen und beruflichen Sphäre, aber wie sollte die Finanzverwaltung das überwachen können?  Vor allem die Schwierigkeit ausreichender Kontrolle veranlasste den Gesetzgeber 1996 zur Einführung einer Abzugsbeschränkung. » weiterlesen