Neuartige Steuerprozesse

Traditionell wird unter einem Steuerprozess die Verhandlung in einer Steuerangelegenheit vor einem Finanzgericht verstanden. In neuerer Zeit wird der Ausdruck „Steuerprozess“ aber zunehmend zur Bezeichnung ganz anderer Sachverhalte verwendet. Diese Ausweitung des Begriffs „Steuerprozess“ kann als Ausdruck einer neuen Entwicklung gewertet werden, die möglicherweise zu einer deutlichen Veränderung der Steuerwelt beitragen kann. » weiterlesen

Ist Verlustnutzung Gestaltungsmissbrauch?

Steuerpflichtige und ihre Berater wollen das deutsche Steuerrecht für Ihre Zwecke stets steueroptimal nutzen. Dies ist innerhalb der bestehenden Gesetze grundsätzlich weder verboten noch verwerflich. Von den Gestaltungsmöglichkeiten des Steuerrechts darf der Steuerpflichtige Gebrauch machen. Stehen ihm mehrere Wege offen, kann er denjenigen wählen, bei dem die geringste Steuer anfällt. Er darf jedoch die Steuergesetze nicht umgehen, indem er Gestaltungsmöglichkeiten durch die Wahl eines rechtlich oder wirtschaftlich unangemessenen Weges missbräuchlich ausnutzt. In einem interessanten Fall hatte der BFH darüber zu entscheiden, ob das steuerliche Ziel der Verlustnutzung missbräuchlich oder ein ausreichender wirtschaftlicher Grund für eine zulässige Gestaltung ist. » weiterlesen

Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung einer Schenkungsteuerpflicht

RA FAStR Dr. Andreas Richter LL.M., Partner bei Pöllath+Partners, Berlin

Die schenkungsteuerliche Behandlung von Ehegatten-Oderkonten ist immer wieder Gegenstand finanzgerichtlicher Verfahren (zuletzt FG Nürnberg, Urteil vom 25. 3. 2010 – 4 K 654/08). Grund hierfür ist, dass die steuerlichen Rechtsfolgen der Errichtung eines Oder-Kontos, d. h. die gemeinsame Inhaberschaft beider Ehepartner an einem Konto mit der Maßgabe, dass beide jeweils einzeln und unabhängig voneinander gegenüber der kontenführenden Bank über das Konto verfügen können, oftmals leichtfertig übersehen werden (vgl. hierzu: Kessler, Steuerboard, DB0417324). Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, erfüllt die Einräumung der Mitinhaberschaft eines Oder-Kontos bzw. die Einzahlung auf ein solches den Tatbestand einer freigebigen Zuwendung im Sinne des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, da die Gemeinschaftskonten und -depots unabhängig von der Herkunft des Geldes bzw. der Wertpapiere grundsätzlich beiden Ehegatten jeweils zur Hälfte zuzurechnen sind und insoweit der nicht einzahlende Ehegatte bereichert ist. Vor diesem Hintergrund sollten Steuerpflichtige bzw. ihre Berater besonderes Augenmerk darauf richten, die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Risiken, die mit Oder-Konten einhergehen, auszuschließen.

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Kommission plant Veröffentlichung von „Erläuterungen“ zur Rechnungs-RL

RA/StB Ralph Korf, München

Im Rahmen des von Handelsblatt und Euroforum durchgeführten Umsatzsteuer-Kongresses am 16./17. Mai in Berlin erwähnte Donato Raponi von der EU-Kommission, dass diese im Herbst Erläuterungen (explanatory notes) zu den neuen Rechnungsvorschriften veröffentlichen will. » weiterlesen

Berlin bremst CCCTB-Projekt – von der GKKB zur GKB

Wie dem Handelsblatt vom 11. Mai (S. 18) zu entnehmen ist, hat der Parlamentarische Finanzstaatssekretär Hartmut Koschyk auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen geantwortet, „Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit nicht die Einführung einer GKKB“. Damit hat das Berliner Finanzministerium sehr rasch auf den am 16. März veröffentlichten Entwurf einer Richtlinie zur „Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage“ reagiert. Obgleich es sich bei der GKKB um ein faszinierendes Projekt handelt, überrascht diese Aussage aus Berlin nicht, da zumindest gegenwärtig eine Vielzahl von Gründen gegen die auch nur mittelfristige Umsetzung dieses Projektes vorgetragen werden kann. » weiterlesen

UmwSt-Erlass: Verschärfungen ohne Übergangsregelung

Mit dem Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (sog. SEStEG) vom 7. 12. 2006 wurde das Umwandlungssteuergesetz grundlegend reformiert. Wie bei jeder grundlegenden Gesetzesreform treten nicht unerhebliche Zweifelsfragen für den Gesetzesanwender auf. Für die Diskussion, wie die Zweifelsfragen aus Sicht der Finanzverwaltung zu beantworten sind, hat sich die Finanzverwaltung gut fünf Jahre Zeit genommen und nunmehr den lang ersehnten ersten (öffentlichen) Entwurf eines Umwandlungssteuererlasses den Verbänden mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 15. 6. 2011 übersendet. » weiterlesen

Bundesfinanzhof ohne Präsident

Die Finanzgerichtsordnung (FGO) legt fest, dass der BFH wie jedes Finanzgericht  einen Präsidenten haben muss. Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 FGO besteht das Gericht aus dem Präsidenten, den Vorsitzenden Richtern und weiteren Richtern in erforderlicher Anzahl. Auch das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)  geht  davon aus, dass die Gerichte einen Präsidenten haben. Der Präsident ist geborenes Mitglied des Gerichtspräsidiums (§ 21a GVG) neben weiteren Mitgliedern, die nach § 21b GVG gewählt werden müssen. Das Präsidium bestimmt die Besetzung der Spruchkörper, regelt die Vertretung und die Geschäftsverteilung. Der Präsident bestimmt selbst, welche richterlichen Aufgaben er wahrnimmt (§ 21e Abs. 1 Satz 3 GVG ). Doch der BFH hat derzeit keinen Präsidenten. » weiterlesen