Doppelbesteuerung von Einlagen und verdeckten Gewinnausschüttungen?

In Zeiten knapper Haushalte ergreift die Finanzverwaltung gern jeden sich bietenden Strohhalm zur Kassensanierung. Einen solchen hat der Fiskus in einigen BFH-Urteilen zur Frage der schenkungssteuerrechtlichen Behandlung von verdeckten Gewinnausschüttungen durch Kapitalgesellschaften an ihre Gesellschafter und/oder den Gesellschaftern nahestehenden Personen erkannt. Im Wege eines bisher durch die Steuerliteratur kaum beachteten Erlasses vom 20. 10. 2010 (BStBl. I 2010 S. 1207) haben die obersten Finanzverwaltungen der Länder einerseits die diesbezüglich geltenden Regelungen in Abschnitt 18 ErbStR aufgehoben und andererseits eine Reihe sehr weit reichender Änderungen zur schenkungssteuerrechtlichen Einordnung von disquotalen Einlagen und verdeckten Gewinnausschüttungen in die Erbschaftssteuer-Hinweise (H 18 ErbStH) aufgenommen. » weiterlesen

Vorschlag einer GKKB-Richtlinie

Der von der neuen EU-Kommission für das Ende des I. Quartals 2011 angekündigte Vorschlag einer Richtlinie für eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) ist am 16. März veröffentlicht worden. Damit hat eine mehr als zehnjährige fachliche Diskussion einen vorläufigen Abschluss gefunden, der allerdings nur den Auftakt für eine umfassende Debatte bildet, die stärker politisch akzentuiert sein wird. » weiterlesen

EU-Kommission nimmt weiteren Meilenstein – Verabschiedung des Richtlinienvorschlags zur GKKB

Die EU-Kommission hat ihren Zeitplan zur Vorlage des Richtlinienvorschlags über eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) eingehalten. Dies lässt vermuten, dass sie nachhaltig von den Vorteilen der GKKB überzeugt ist (vgl. hierzu ausführlich Fuhrmann, Steuerboard vom 17. 2. 2011). Nach dem nun vorliegenden Richtlinien-Vorschlag der EU-Kommission soll die GKKB als fakultatives System ausgestaltet werden. Ein Unternehmen, das nicht für die Regelungen der GKKB qualifiziert oder hierfür nicht optiert, hat nach wie vor die nationalen Steuervorschriften anzuwenden. Eine GKKB-Unternehmensgruppe soll lediglich mit der Steuerverwaltung (sog. Hauptsteuerbehörde) des Mitgliedstaats zu tun haben, in dem die Muttergesellschaft steuerlich ansässig ist. Steuerprüfungen sollen grds. von der Hauptsteuerbehörde initiiert und koordiniert werden. » weiterlesen

Steuerfreie Vermögens- und Unternehmensnachfolge durch disquotale Einlagen

RA StB Dr. Stephan Viskorf, Counsel bei Pöllath + Partners, München

RA StB Dr. Stephan Viskorf, Counsel bei Pöllath + Partners, München

Als disquotal werden Einlagen bezeichnet, wenn Leistung und Beteiligung der Gesellschafter voneinander abweichen. Dadurch kann es zu ganz erheblichen Vermögensverschiebungen zwischen den Gesellschaftern von Kapitalgesellschaften kommen. Die schenkungsteuerlichen Folgen dieser Vermögensverschiebungen sind seit Mitte der 80er Jahre umstritten. Die Finanzverwaltung hatte die durch disquotale Einlagen ausgelösten Vermögensverschiebungen als schenkungsteuerpflichtigen Vorgang qualifiziert (R 18 ErbStR a. F.), befand sich jedoch mit dieser Auffassung jedoch seit mehr als 15 Jahren im Widerspruch zur BFH-Rechtsprechung. Der BFH hatte bereits in zwei Entscheidungen Mitte der 80er Jahre betont, dass er Vermögensschiebungen zwischen Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft in Folge einer disquotalen Einlage nicht als schenkungsteuerbar ansieht. Es fehle an einer zivilrechtlichen Übertragung von Vermögen zwischen den Gesellschaftern. Die Werterhöhung in dem Anteil der – weniger einbringenden – Gesellschafter sei bloße Folge der mitgliedschaftlichen Beteiligung an der Kapitalgesellschaft.

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Wo beginnt der Gestaltungsmissbrauch?

Zwischen Steuerbürger und Finanzverwaltung besteht ein natürlicher Interessengegensatz: Der Steuerbürger darf, kann und will seine Erwerbssphäre so gestalten, dass er möglichst wenig Steuern zahlt und die Finanzverwaltung soll, muss und will ein möglichst hohes Steueraufkommen generieren. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig zu wissen, wo die Grenzen der steuerlichen Gestaltung liegen bzw. wo der Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO beginnt.

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E-Bilanz und Geheimhaltung

In der Debatte um die E-Bilanz ist ein Aspekt aufgetaucht, der bisher kaum erörtert worden ist, der aber Gewicht erlangen könnte, wenn sich die aufgezeigte Gefahr als real herauskristallisieren sollte. Mit der E-Bilanz werden der Finanzverwaltung in Zukunft sehr detaillierte Unternehmensdaten zur Verfügung gestellt und zwar sehr zeitnah und gesondert für jede rechtliche Einheit. Es stellt sich nun die Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage eines Doppelbesteuerungsabkommens, das die große Auskunftsklausel enthält, bei einer entsprechenden Anfrage eines ausländischen Staates verpflichtet ist, die detaillierten Angaben aus der E-Bilanz weiterzugeben. » weiterlesen

Flexibilität adieu – neues Verständnis der Rückwirkungsfiktion

WP/StB/CPA (U.S.) Dipl.-Kfm. Sven Fuhrmann, Partner bei Deloitte in Frankfurt/M.

Dem Vernehmen nach beabsichtigt die Finanzverwaltung ihr Verständnis des Umfangs der steuerlichen Rückwirkungsfiktion im Sinne von § 2 UmwStG zu ändern. Zukünftig sollen stets und ausschließlich die rechtlichen Verhältnisse am steuerlichen Übertragungsstichtag maßgeblich sein. § 2 UmwStG eröffnet die Möglichkeit, Umwandlungs- und Einbringungsvorgänge ausnahmsweise und abweichend von den zivilrechtlichen Regelungen mit steuerlicher Wirkung auf einen Zeitpunkt bis zu acht Monate vor Anmeldung des Vorgangs beim zuständigen Registergericht zurück zu beziehen. » weiterlesen