Die Grundsteuer ist reformbedürftig – aber wie?

Die Grundsteuer in Deutschland ist reformbedürftig. Hauptkritikpunkt ist der Bezug der Bemessungsgrundlage auf die Einheitswerte von 1964 (bzw. 1935 in den neuen Bundesländern). Der BFH hält in seiner Entscheidung vom 30. 6. 2010 (BFH-Urteil – II R 60/08, DB 2010 S. 1738) die über mehr als vier Jahrzehnte unveränderte Bewertung des Grundvermögens zumindest für Stichtage nach dem 1. 1. 2007 für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG an eine realitätsgerechte Bewertung. Ausdrücklich mahnt er die Anpassung der unterschiedlichen Wertansätze an. Gleichzeitig gilt die Neuberechnung der Einheitswerte in ihrer derzeitigen Form als kompliziert, streitanfällig und teuer, sodass eine umfassende Neukonzeption der Grundsteuer wahrscheinlich erscheint. » weiterlesen

Entstrickung – Verstrickung: ein mitunter ungleiches Paar

Dass sich der Vorgang der Entstrickung spiegelbildlich zu dem der Verstrickung darstellen sollte, erschließt sich bereits aus der Wortverwandtschaft. Ent- und Verstrickung sind als zwei Seiten einer Medaille zu sehen. Dies sollte grundsätzlich auch im Internationalen Steuerrecht gelten, namentlich bei grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen innerhalb eines Unternehmens.

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Gewinnabführung und Abführungssperre bei Organschaft

Die tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrages ist unabdingbare Voraussetzung für die Anerkennung der körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Organschaft. Bei der Ermittlung des abzuführenden Betrags sind Ausschüttungssperren zu beachten, die nach der Änderung von § 301 AktG durch BilMoG als Abführungssperren greifen. Ungeklärt ist jedoch das Zusammenwirken von Abführungssperre und latenten Steuern, woraus ein erhebliches Steuerrisiko resultieren kann. » weiterlesen

Eigene Anteile als Steuerrisiko

Mit dem BilMoG hat sich die bilanzielle Behandlung eigener Anteile deutlich verändert. Die neue Regelung in § 272 Absatz 1a HGB sieht vor, dass eigene Anteile unabhängig von der Rechtsform und unabhängig vom Zweck des Erwerbs stets passivisch vom Eigenkapital abzusetzen sind. Ausgehend von dieser veränderten bilanziellen Behandlung ist schon frühzeitig die Frage aufgeworfen worden, ob eigene Anteile noch als Vermögensgegenstände oder Wirtschaftsgüter qualifiziert werden können oder ob der Erwerb und die Veräußerung eigener Anteile nicht vielmehr auch mit steuerlicher Wirkung als Kapitalmaßnahmen qualifiziert werden müssen. Eine solche Einordnung entfaltet sowohl für den Erwerb als auch für die Veräußerung eigener Anteile erhebliche Konsequenzen. » weiterlesen

Reformbedarf bei der umsatzsteuerlichen Organschaft (I)

In einem Konzern sind mehrere rechtlich selbstständige Gesellschaften unter wirtschaftlich einheitlicher Leitung zusammengefasst. Steuerrechtlich bleiben die einzelnen Konzerngesellschaften gleichwohl eigenständige Steuersubjekte, mit der Folge, dass auch konzerninterne Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen. Auf Seiten der leistenden Konzerneinheit fällt daher Umsatzsteuer an, die auf Seiten der die Leistungen empfangenden Konzerngesellschaft grundsätzlich als Vorsteuer abgezogen werden kann. Dies verursacht einen hohen Verwaltungsaufwand und führt zu Liquiditätsnachteilen, da Ausgangsumsatzsteuer und Vorsteuerabzug regelmäßig nicht in denselben Voranmeldungszeitraum fallen. Darüber hinaus kann die Umsatzsteuer definitiven Charakter annehmen, wenn die leistungsempfangende Konzerneinheit steuerbefreite und vorsteuerabzugs­schädliche Umsätze tätigt. Weil dann die Umsatzsteuer nicht mehr durch einen korrespondierenden Vorsteuerabzug (zeitversetzt) neutralisiert wird.

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Zum wirtschaftlichen Eigentum an Forderungen im sog. Asset-Backed-Securities-Modell

Asset-Backed-Securities-Transaktionen (ABS-Transaktionen) sind mittlerweile ein integraler Bestandteil des Wirtschaftslebens. Eher zweifelhafte Berühmtheit haben diese Verbriefungsvorgänge nicht zuletzt in Folge der Finanzkrise erlangt. Im Rahmen von ABS-Transaktionen übertragen Unternehmen – häufig auch Kreditinstitute –  Forderungen an eine Zweckgesellschaft (auch als special purpose vehicle – kurz: SPV – bekannt), um so insbesondere eine Verbesserung ihrer Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation zu erreichen. Asset-Backed-Securities, also forderungsbesicherte Wertpapiere, entstehen nun dadurch, dass die Zweckgesellschaft als Refinanzierungsmaßnahme Wertpapiere (securities) ausgibt, als deren Sicherheit das erworbene Forderungsportfolio (asset backed) dient. » weiterlesen

Anteilsbewertung früher unwesentlicher Anteile zur Sicherung der Steuerfreiheit

Mit seiner Entscheidung vom 7. 7. 2010 hat der 2. Senat des BVerfG entschieden, dass die rückwirkende Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze  in § 17 EStG von 25% auf 10% bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen des Vertrauensschutzes unvereinbar ist. Wertsteigerungen, die bis zur Verkündung des StEntlG 1999/2000/2002 am 31. 3. 1999 entstanden sind und die bei einer Veräußerung bis zu diesem Zeitpunkt nach der zuvor geltenden Rechtslage steuerfrei hätten realisiert werden können, dürfen auch bei einer späteren Veräußerung nicht der Steuer unterworfen werden. » weiterlesen