Organschaft mit Lücken und Tücken

Das Köperschaftsteuerrecht ermöglicht eine rudimentäre Konzernbesteuerung in Form der Organschaft. Erforderlich ist hierfür „nur“, dass die Konzernspitze mit jeder von ihr beherrschten Kapitalgesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag (GAV) schließt. Dieser ist Rechtsgrund für die Abführung des ganzen Gewinns und für die Übernahme der Verluste durch den Organträger. Im Ergebnis werden die Gewinne und Verluste im Organkreis steuersubjektübergreifend verrechnet. Der Preis dafür ist allerdings hoch. Mit der Verpflichtung zur Verlustübernahme wird die Haftungsbegrenzung auf Ebene der Organgesellschaften faktisch aufgehoben. Das Ganze ähnelt damit einer Ehe: Chancen und Risiken werden geteilt und bei Bedürftigkeit wird Unterhalt gezahlt. » weiterlesen

Der unbegrenzte Solidaritätszuschlag

Die 1. Kammer des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Vorlage des Finanzgerichts Niedersachsen, die zur Verfassungswidrigkeitserklärung des Solidaritätszuschlags führen sollte, als unzulässig zurückgewiesen. Hoffnungen auf ein absehbares Ende des Solidaritätszuschlags, die die Vorlage auslöste,  haben sich damit nicht erfüllt. Zwar war in Fachkreisen nicht damit gerechnet worden, dass das Bundesverfassungsgericht dem Normenkontrollantrag stattgeben wird. Dass es aber auf der anderen Seite dem Gesetzgeber gar keine Auflagen mitgeben würde, überrascht dann doch. Die Entscheidung, die sich wegen der Verwerfung als „unzulässig“ mit den inhaltlichen Argumenten des Finanzgerichts nicht ernsthaft auseinandersetzt, könnte vom Gesetzgeber als Einladung verstanden werden, den „Soli“ dauerhaft neben der Einkommensteuer zu erheben. Das ist zu bedauern. » weiterlesen

Österreich vor Einführung einer Zinsabzugsbeschränkung?

Ein Gespenst geht um in Europa: zunehmend mehr Länder versuchen ihr Steuersubstrat durch eine Begrenzung des Zinsabzugs zu schützen und schütten dabei teilweise das Kind mit dem Bade aus. Einem internationalen Trend folgend wird die Höhe des zulässigen Zinsabzugs als Prozentsatz auf ein steuerliches Ergebnis bezogen. » weiterlesen

Der Schutz vermögenswerter Positionen bei der Änderung von Steuergesetzen

Nehmen wir an, der Gesetzgeber beschließt zum 1. 11. 2010, den Abgeltungssteuersatz rückwirkend ab 1. 1. 2010 auf 30% zu erhöhen und damit auch die Kapitalerträge zu erfassen, die vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes zugeflossen sind. Wäre dies aus verfassungsrechtlicher Sicht hinzunehmen? Oder genießt der Steuerpflichtige Schutz vor Eingriffen in bereits verwirklichte, d. h. erwirtschaftete vermögenswerte Positionen, sprich: Schutz vor einer Höherbelastung bereits zugeflossener Erträge? » weiterlesen

Die Thesaurierungsbegünstigung in der steuerlichen (Beratungs-) Praxis

Primäres Ziel der Thesaurierungsbegünstigung ist die Herstellung einer weitgehenden Belastungsneutralität zwischen ertrag­starken Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften. Hierzu sieht § 34a Einkommen­steuergesetz (EStG) seit dem Jahr 2008 ein Wahlrecht für Personenunternehmen vor, unter gewissen Voraussetzungen ihren nicht entnommenen Gewinn einem begünstigten Steuersatz zu unterwerfen (28,25% + Solidaritätszuschlag, statt bis zu 45% + Solidaritätszuschlag). Analog zur Besteuerung der Kapitalgesellschaften kommt es im Zeitpunkt der späteren Entnahme zu einer Nachversteuerung mit 25% (+ Solidaritätszuschlag). » weiterlesen

Steuerzinsen und Nettoprinzip

RA StB Dr. Gerhard Lempenau, Partner bei Ebner Stolz Mönning Bachem, Stuttgart

Seit 1990 werden nach § 233a AO Steuerzinsen erhoben. Anlass waren milliardenschwere Steuernachzahlungen aufgrund Betriebsprüfung, oftmals für lange zurückliegende Jahre. Die Strategie mancher Unternehmen, übervorsichtige Ansätze in der Handelsbilanz in die Steuerbilanz zu übernehmen und sich später mit der Betriebsprüfung darüber zu streiten, sollte torpediert werden. Bei der Einkommensteuer waren Nachzahlungszinsen abzugsfähig (§ 10   Abs. 1 Nr. 5 EStG); Erstattungszinsen wurden als Kapitaleinkünfte besteuert. Der Zinssatz von 6% war damals angemessen. » weiterlesen

Treaty Override – „Heimholung des Besteuerungsrechts“ von Verfassungs Gnaden?

Das „Treaty Overriding“ gehört mittlerweile zum festen Repertoire des Steuergesetzgebers. Trendsetter waren hier – wie so oft auch im Steuerrecht – die USA. Nach anfänglich berechtigter Aufregung der Deutschen Regierung über die Vertragsuntreue der Amerikaner hat man auf deutscher Seite schnell die (vermeintlichen) Vorteile dieser bewussten Verletzung von Völkerrecht erkannt, um fiskalisch unerwünschte Wirkungen der Doppelbesteuerungsabkommen auszuhebeln. » weiterlesen

Symmetrie mit leichter Asymmetrie

Nach der sogenannten Symmetriethese bezieht sich die durch ein DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) gewährte Steuerfreistellung der Einkünfte einer ausländischen Betriebsstätte nicht nur auf die Gewinne, sondern in gleicher Weise auch auf die Verluste. Auf den ersten Blick erscheint das logisch stringent und gerecht. Auf den zweiten Blick stellt sich – zumindest bei einigen Beobachtern – ein gewisses Störgefühl ein, weil die Symmetrie gar nicht so gut funktioniert, wie man den Verfechtern dieser These gerne glauben würde. Während die Freistellung der Gewinne eine sinnvolle Maßnahme zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Betriebsstättenstaat und im Sitzstaat des Stammhauses ist, können die Verluste einer ausländischen Betriebsstätte nicht selten in keinem der beiden Staaten geltend gemacht werden. Nach der Symmetriethese sollte doch eigentlich der Grundsatz der Einmalbesteuerung von Gewinnen spiegelbildlich um den Grundsatz der Einmalberücksichtigung von Verlusten ergänzt werden.

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