FATCA: Auch Fonds müssen demnächst Daten über US-Kunden und -Investoren liefern

RA Dr. Peter Bujotzek, LL.M., Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

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Das BMF hat kürzlich einen Referentenentwurf für eine Verordnung zur Umsetzung der Verpflichtungen aus dem FATCA-Abkommen zwischen Deutschland und den USA veröffentlicht (FATCA-Verordnung). Die daraus resultierenden Überprüfungs-, Melde- und Registrierungspflichten müssen aller Voraussicht nach erstmalig bis zum 31. Juli 2015 von sämtlichen „meldenden deutschen Finanzinstituten“ erfüllt werden. Das sind nicht nur Banken, sondern beispielsweise auch Private Equity- und sonstige Fonds.

Der mit den FATCA-Pflichten verbundene Aufwand kann enorm sein. Die Implementierung entsprechender Prozesse wird daher von Banken seit Längerem unter Aufwendung erheblicher Ressourcen vorbereitet.

Für andere Finanzinstitute wie beispielsweise Fonds mit einer überschaubaren Zahl von Anlegern mögen die praktischen Auswirkungen von FATCA unter Umständen geringer sein. Unumgänglich ist eine Beschäftigung mit dem Thema FATCA aber auch für Fonds und ihre Manager – und zwar auch, wenn keine Investments in den USA getätigt werden! » weiterlesen

Zinsschranke – Das Ende ist nah?

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Nicht überraschend stellt der BFH die Zinsschranke insgesamt auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand, indem er Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke gewährt (BFH-Beschluss v. 18.12.2013- I B 85/13, DB DB0652069). Der Streitfall betraf einen „normalen“ Fall der Zinsschranke, in dem trotz negativen Einkommens Körperschaftsteuer hätte gezahlt werden sollen. Hier hatte das Unternehmen noch Glück, denn der Körperschaftsteuerschaden betrug im Streitjahr nur ca. 11.000 Euro. Das hat den BFH jedoch nicht gehindert, die Sache ernst zu nehmen. » weiterlesen

Verfassungswidrige Erbschaftsteuer – Handlungsbedarf bei Unternehmensvermögen vor dem künftigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts?

RA/StB Dr. Maximilian Haag, LL.M., P+P Pöllath und Partners, München

RA/StB Dr. Maximilian Haag, LL.M., P+P Pöllath und Partners, München

Mit Beschluss vom 27.9.2012 (Az. II R 9/11, DB0524035) hat der Bundesfinanzhof (BFH) das Bundesverfassungsgericht um Entscheidung ersucht, ob die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen für Unternehmensvermögen (§§ 13a, 13b ErbStG) mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar sind. Nach Ansicht des BFH sind die weitreichenden Verschonungen für Betriebsvermögen verfassungswidrig, da sie nicht durch hinreichende Gemeinwohlgründe gerechtfertigt sind und angesichts der für alle Steuerpflichtigen gleichen Tarifvorschrift (§ 19 ErbStG) zu einer die gesamte Erbschaftsteuer erfassenden Fehlbesteuerung führen. Mit Erlassen vom 14.11.2012 (BStBl. I S. 1082, DB0556618) hat die Finanzverwaltung für alle offenen Steuerfälle mit Stichtag ab 1.1.2009 angeordnet, dass die Steuer nur noch vorläufig festgesetzt werden darf. » weiterlesen

Steuerrisiken durch Umstrukturierungen nach Erbfall und Schenkung

RA/StB Dr. Stephan Viskorf, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

RA/StB Dr. Stephan Viskorf, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Für den Erwerb von Betriebsvermögen gelten weitreichende erbschaft- und schenkungsteuerliche Begünstigungen. Um diese Vergünstigungen zu erhalten und eine Nachversteuerung zu vermeiden, muss der Erwerber von Betriebsvermögen die Behaltensvorschriften des § 13a Abs. 5 ErbStG über einen Zeitraum von 5 bzw. 7 Jahren (Behaltensfrist) einhalten. Er darf in dieser Zeit u.a. nicht das Betriebsvermögen und auch keine wesentlichen Betriebsgrundlagen veräußern. Die Behaltensvorschriften stehen häufig im Konflikt mit dem Bedürfnis des Erwerbers das erworbene Betriebsvermögen umzustrukturieren. » weiterlesen

Ist der AStG-Hinzurechnungsbetrag stets gewerbesteuerpflichtig?

RA/StB Dr. Christian Böing, LL.M., Senior Manager bei PwC, Düsseldorf

RA/StB Dr. Christian Böing, LL.M., Senior Manager bei PwC, Düsseldorf

Die Frage ist simpel und die Antwort gerade in Outbound-Sachverhalten von elementarer Bedeutung. Denn die Hinzurechnungsbesteuerung führt im Ergebnis dazu, dass die gewerblichen Einkünfte des qualifizierten unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafters (z.B. einer deutschen Konzernmutter) um bestimmte passive Einkünfte ihrer niedrig besteuerten ausländischen Konzerngesellschaften – den sog. Hinzurechnungsbetrag – erhöht und diese auf das deutsche Besteuerungsniveau hochgeschleust werden. Dadurch soll die Verlagerung solcher Einkünfte ins niedrig besteuernde Ausland vermieden werden. Faktisch werden jedoch ebenso Einkünfte originärer, nicht verlagerter Auslandsfunktionen erfasst (z.B. angestammte ausländische Finanzcenter). » weiterlesen

Bundesfinanzhof sichert eine Organschaft und erschwert zugleich deren vorzeitige Beendigung

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, audit law gmbh Rechtsanwaltsgesellschaft, Stuttgart

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, audit law gmbh Rechtsanwaltsgesellschaft, Stuttgart

In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof zu Begründung und Beendigung einer körperschaftssteuerlichen Organschaft entschieden. Das Fazit lautet: Wesentliche Erleichterungen bei der Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrags im Zusammenhang mit Rumpfgeschäftsjahren gehen damit einher, dass die vorfristige Beendigung der Organschaft ohne deren rückwirkendes Scheitern von Anfang problematischer geworden ist. Nicht immer kann man sich über eine Grundsatzentscheidung des Bundesfinanzhofs uneingeschränkt freuen. Licht und Schatten zeichnen auch das am 26.3.2014 veröffentlichte Urteil vom 13.11.2013 zur Organschaft aus (I R 45/12, DB0650772). Zudem enthält das Urteil eine überraschende Wendung, die so nicht einmal zu erahnen war » weiterlesen

Einlagenrückgewähr bei Drittstaaten-Kapitalgesellschaften

RA Ronald Buge, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA Ronald Buge, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Die Unterscheidung zwischen Ertrag und Kapitalrückzahlung ist im Steuerrecht von äußerst wichtiger Bedeutung. Schüttet eine Kapitalgesellschaft Gewinne aus, erzielt der Anteilseigner daraus steuerpflichtige Einkünfte. Zahlt sie hingegen eingezahltes Kapital zurück, liegt eine ergebnisneutrale Minderung der Anschaffungskosten des Anteilseigners vor. Bei der Abgrenzung zwischen beiden Vorgängen kommt bei inländischen Kapitalgesellschaften dem sog. steuerlichen Einlagekonto eine besondere Bedeutung zu. Der Bestand des steuerlichen Einlagekontos einer inländischen Kapitalgesellschaft ist jährlich gesondert festzustellen. Leistungen der Gesellschaft, die das steuerliche Einlagekonto gemindert haben, gehören beim Anteilseigner zu den nicht steuerbaren Kapitalrückzahlungen.

Gewinnausschüttungen und Kapitalrückzahlungen gibt es auch bei ausländischen Kapitalgesellschaften. Allerdings führen diese – wenig überraschend – kein steuerliches Einlagekonto und gliedern auch sonst ihr Eigenkapital nicht nach deutschen steuerlichen Vorschriften. » weiterlesen

Auslandsurlaub als steuerpflichtige Gewinnausschüttung?

StB Dr. Thomas Töben, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

StB Dr. Thomas Töben, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Deutschen Steuerpflichtigen, die ausländische Ferienimmobilien über Kapitalgesellschaften halten und ohne Zahlung einer angemessen Miete nutzen, drohen Steuerbelastungen in beachtlicher Höhe. Das bestätigte jüngst eine Entscheidung des BFH zum DBA-Spanien. Die belastenden Folgen aus dem Urteil gehen noch darüber hinaus.

Der BFH hatte am 12.6.2013 (I R 109-111/10, DB0615238) über folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Ein Ehepaar und deren Kinder besaßen eine ausländische Ferienimmobilie. Sie kauften diese im Jahr 2000 mittelbar durch Kauf von Anteilen an einer spanischen Kapitalgesellschaft, die Eigentümerin des Grundstücks auf Mallorca war. Das Grundstück stand der Familie ganzjährig zur Verfügung. Sie nutzte es bei verschiedenen Aufenthalten zu eigenen Wohnzwecken. » weiterlesen