Erbschaftsteuerprozesse: Bei Erledigungserklärung droht der Verlust von Prozesszinsen

RA Dr. Gerhard Specker, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA Dr. Gerhard Specker, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Das ErbStG steht bekanntlich wieder einmal auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand. Der BFH ist von der Verfassungswidrigkeit überzeugt und hat daher – wie allgemein erwartet – das BVerfG angerufen (BFH-Beschluss vom 27. 9. 2012 – II R 9/11, DB0524035). Davon sind alle Steuerfestsetzungen seit 2009 betroffen. Denn der mögliche Verfassungsverstoß erfasst über die Tarifvorschrift des § 19 ErbStG sämtliche Steuerfälle. Die Finanzverwaltung hat bereits darauf reagiert und versieht alle Steuerfestsetzungen mit einem Vorläufigkeitsvermerk hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des ErbStG (Oberste Finanzbehörden der Länder, gleichlautende Erlasse vom 14. 11. 2012 – 2012/0987650, DB 2012 S. 2661). Soweit sie dies auch in Steuerbescheiden nachholt, gegen die bereits finanzgerichtliche Klagen anhängig sind, stellt sich die Frage, ob der Kläger sich einer vom Finanzamt ausgesprochenen Erledigungserklärung anschließen soll. » weiterlesen

Steht die Auflösung der Organgesellschaft der Zurechnung ihres Einkommens zum Organträger entgegen?

Bei der Auflösung einer Gesellschaft sind verschiedene Aspekte zu beachten. Es stellt sich nicht nur die Frage, wer für – auch steuerliche – Verbindlichkeiten der aufzulösenden Gesellschaft haftet, sondern u. a. auch die nach den ertragsteuerlichen Folgen der Auflösung. Wird eine Organgesellschaft aufgelöst, ist es insbesondere von Bedeutung, auf welcher Ebene das Einkommen der Organgesellschaft im Abwicklungszeitraum zu versteuern ist. Dabei hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, welches Ergebnis für Organgesellschaft und Organträger günstiger ist. Für den Organträger ist es vorteilhaft, wenn ihm ein etwaiger Abwicklungsverlust zur Minderung seiner Steuerbelastung ertragsteuerlich weiterhin zugerechnet wird. Auf der anderen Seite würde die Zurechnung eines Abwicklungsgewinns zur Erhöhung seiner Steuerbelastung bzw. zum Verbrauch von Verlustvorträgen führen, während der Abwicklungsgewinn (ohne eine Zurechnung zum Organträger) von der Organgesellschaft zum – letztmaligen – Ausgleich von Verlustvorträgen genutzt werden könnte. » weiterlesen

Gesetzgeberische Maßnahmen seit 2009 – Rückblick auf den Koalitionsvertrag

RA/StB Dr. Hardy Fischer, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Das Jahr 2013 wird ein Wahlkampfjahr. Gesetzgeberische Maßnahmen im Steuerrecht sind in solchen Jahren nicht oder nur sehr begrenzt konsensfähig, insbesondere wenn wie derzeit unterschiedliche Mehrheitsverhältnisse in Bundestag und Bundesrat bestehen. Einen ersten Vorgeschmack dieses Schauspiels bot bereits das JStG 2013, das kurz vor Weihnachten im Vermittlungsausschuss zum Spielball der verschiedenen politischen Interessen wurde. » weiterlesen

Geplante Änderung des ErbStG: Konzerninterne Finanzierungsstruktur überprüfen

RA/FAStR/StB Dr. Arne von Freeden, LL.M. (NYU), Partner bei Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Der Vermittlungsausschuss hat am 12. 12. 2012 u. a. eine Beschlussempfehlung zum JStG 2013 beschlossen (BT-Drucks. 17/11844). Der Vorschlag des Ausschusses sieht u. a. eine Änderung des ErbStG vor. Ziel ist, die Möglichkeit der Nutzung einer sog. Cash-GmbH zur schenkung- bzw. erbschaftsteuerbegünstigten Übertragung von (Privat‑)Vermögen auszuschließen (vgl. dazu Renger, DB0483266 und von Freeden, DB0483374). Da der Gesetzentwurf auch eine politisch umstrittene Regelung zur Gleichstellung eingetragener Lebensgemeinschaften umfasst, ist aus heutiger Sicht zwar offen, ob für das JStG 2013 in der „Vermittlungsausschuss-Fassung“ eine erforderliche Mehrheit im Bundestag zustande kommen wird. Nach meiner Einschätzung dürfte die geplante Änderung des ErbStG jedoch früher oder später vom Gesetzgeber umgesetzt werden. In diesem Fall sollten Familienkonzerne ihre interne Finanzierungsstruktur überprüfen, die Errichtung einer separaten Konzernfinanzierungsgesellschaft kann überlegenswert sein. Worum geht es? » weiterlesen

RETT-Blocker: Geblockt oder nicht? Alternativen?

RA/StB Dipl.-Kfm. Sören Reckwardt

RA/StB Dipl.-Kfm. Sören Reckwardt, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Mit der Verschiebung des JStG 2013 in das neue Jahr stellt sich auch die Frage nach dem Schicksal der von den Ländern vorgeschlagenen Verschärfung des GrEStG zur Verhinderung von „RETT-Blockern“, also (bisher) zulässiger Strukturen, die einen grunderwerbsteuerfreien Share Deal ermöglichen. Trotz eines stetig steigenden GrESt-Aufkommens vermuteten einige Länder-Finanzministerien die Gefahr von „Missbrauch“ und „Steuerausfällen“. Obwohl der Bundestag auf Empfehlung seines Finanzausschusses das JStG 2013 ohne eine diesbzgl. Regelung auf den Weg brachte, übernahm der Bundesrat während des Gesetzgebungsverfahrens eine „Formulierungshilfe“ des BMF mit dem Entwurf eines neuen § 1 Abs. 3a GrEStG (inkl. Folgeänderungen im GrEStG). Dieser Entwurf ist auch in der „Beschlussempfehlung“ des Vermittlungsausschusses vom 12. 12. 2012. enthalten. » weiterlesen

Verluste bei Termingeschäften – was lange währt, wird manchmal doch gut

RA Ronald Buge, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Die Verrechnung von Verlusten mit steuerpflichtigen Gewinnen ist seit jeher ein sowohl politisch als auch im Verfahren vor den Finanzbehörden hoch umstrittenes Thema. Die Finanzverwaltung und ihr folgend der Gesetzgeber wittern schnell unlautere Gestaltungen, die zu einer Erosion der steuerlichen Bemessungsgrundlage und damit der Staatsfinanzen führen sollen. Andererseits ist klar, dass eine Verrechnung von Verlusten mit positiven Einkünften aufgrund des der Einkommensbesteuerung zugrundeliegenden Prinzips der Leistungsfähigkeit und des daraus folgenden objektiven Nettoprinzips verfassungsrechtlich geboten ist. Ein vollständiger Ausschluss der Verlustverrechnung wäre daher wohl verfassungswidrig. Daraus folgt aber auch: Rein künstlich entstandene Verluste, die die steuerliche Leistungsfähigkeit nicht gemindert haben, müssen nicht zwingend uneingeschränkt abziehbar sein. » weiterlesen

Schenkungsteuerpflicht bei zinslosen Darlehen

RA/StB/FAStR Dr. Jens Escher LL.M., Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Die Gewährung zinsloser Darlehen ist gerade unter verwandten oder befreundeten Personen eine weit verbreitete Praxis. Nur selten werden sich die Beteiligten hierbei Gedanken über mögliche schenkungsteuerliche Implikationen der Darlehensvergabe machen. Zu Unrecht, wie eine im März getroffene Entscheidung des FG Münster (Urteil vom 29. 3. 2012 – 3 K 3819/10 Erb, EFG 2012 S. 772) einmal mehr belegt. Die Entscheidung macht aber zugleich deutlich, dass die bislang angewandten Besteuerungsregeln gerade in der heutigen Niedrigzinsphase zu unangemessenen Ergebnissen führen. » weiterlesen

Wirtschaftliches Eigentum bei atypischer Unterbeteiligung

Dr. Barbara Koch-Schulte, P+P Pöllath und Partners, München

Die Unterbeteiligung ist weder zivilrechtlich noch steuerlich geregelt, jedoch hat die Rechtspraxis Maßstäbe für ihre rechtliche und steuerliche Einordnung geschaffen. Zivilrechtlich gilt die Unterbeteiligung als eine Innengesellschaft ohne Gesamthandsvermögen zwischen einem Hauptbeteiligten und einem oder mehreren Unterbeteiligten. Gegenstand einer Unterbeteiligung sind Personen- oder Kapitalgesellschaftsanteile. Während sich das Zivilrecht darauf verständigt hat, dass auf die Unterbeteiligung die Regelungen für die stille Gesellschaft gem. §§ 230 ff. HGB entsprechend Anwendung finden (s. nur BGHZ 50, 316, 320, 323), besteht über die steuerliche Qualifizierung noch Klärungsbedarf. » weiterlesen