Die ab dem 01.01.2022 durch das KöMoG vom 25.06.2021 eingeführte Optionsmöglichkeit für Personen-handelsgesellschaften und vergleichbare ausländische Gesellschaften zur Körperschaftsbesteuerung bietet der Praxis eine Fülle von neuartigen Gestaltungsmöglichkeiten, die stets genauer Einzelfallanalyse bedürfen. Die Option muss im Vorfeld des relevanten Wirtschaftsjahres ausgeübt werden, ist unwiderruflich, löst aber – rechtlich betrachtet – keine zeitlichen Bindungswirkungen aus. Wer – im Nachhinein– „falsch“ optiert hat, kann die ausgelösten Rechtsfolgen – jedenfalls im Grundsatz – nicht wieder „ungeschehen machen“. » weiterlesen
„Allzu gerecht tut unrecht“? Schenkungsteuerliche Fallstricke bei der Gleichstellung nachgeborener Abkömmlinge in der Vermögensnachfolge
Lebzeitige Übertragungen von Vermögen auf die Kinder- oder Enkelgeneration haben den Vorteil, dass sie planbar sind und damit schenkungsteuerlich optimiert werden können. Wenn die Beschenkten noch jung sind, ist oftmals zu erwarten, dass nach der Schenkung in ihrer Generation weitere Abkömmlinge geboren werden, die der Schenker ebenfalls aus dem übertragenen Vermögen bedacht wissen möchte. In der Regel sollen alle Mitglieder eines Stammes zu gleichen Teilen am geschenkten Vermögen beteiligt sein. Der Schenker kann die Beschenkten daher schon im Schenkungsvertrag dazu verpflichten, Teile des geschenkten Vermögens zum Zwecke der Gleichstellung an nachgeborene Abkömmlinge weiterzuleiten. Diese Gleichstellung hatte auch ein Vater bei einer Grundstücksschenkung an seine Kinder im Sinn, deren Abwicklung jedoch missglückte und die Gegenstand eines jüngeren BFH-Urteils ist (Urteil vom 16.09.2020 – II R 33/19, ZEV 2021 S. 189) ist. » weiterlesen
Non-Profit-Organisationen – Politische Betätigung im Zusammenhang mit der Corona-Krise unterliegt Grenzen!
Die Frage, inwieweit gemeinnützige Körperschaften sich politisch betätigen dürfen, war in den letzten Jahren verstärkt Gegenstand steuerpolitischer Diskussionen. Kürzlich hatte das FG München Gelegenheit, die hierzu vom Bundesfinanzhof entwickelten Grundsätze auf die Tätigkeit eines Vereins zur Förderung des Gesundheitswesens anzuwenden, der im Frühjahr 2020 anlässlich der Corona-Pandemie gegründet worden war (FG München vom 30.03.2021 – 7 V 2583/20). » weiterlesen
BVerfG kippt hohe Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen
Bislang wurden Steuernachforderungen und Steuererstattungen gesetzlich mit monatlich 0,5 % – mithin 6 % jährlich – verzinst. Dies hat nun ein Ende: Mit seinem vor kurzem veröffentlichten Beschluss vom 08.07.2021 (1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, dass die Verzinsung mit einem solchen Zinssatz bereits seit 2014 verfassungswidrig ist. Obwohl die praktischen Auswirkungen aufgrund einer Fortgeltungsanordnung bis einschließlich 2018 nicht unmittelbar bis 2014 zurückreichen, ist die Entscheidung jedenfalls rückwirkend ab 2019 und in Zukunft für Steuerpflichtige von grundlegender Bedeutung. » weiterlesen
Aktuelle Entwicklung bei der Übertragung von Mitunternehmeranteilen unter Nießbrauchsvorbehalt
Die Übertragung von Vermögen unter Nießbrauchsvorbehalt stellt ein verbreitetes und legitimes Gestaltungsmittel im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge dar. Es ermöglicht dem Vermögensträger eine frühzeitige Übertragung der Vermögenssubstanz auf seinen Nachfolger unter gleichzeitigem Zurückbehalt einer lebenslangen Einkunftsquelle. Neben der finanziellen Absicherung bietet ein vorbehaltener Nießbrauch Einflussnahmemöglichkeiten und senkt gleichzeitig den Wert (und damit die Steuerlast) einer etwaigen Schenkung. Im Hinblick auf die Übertragung von Mitunternehmeranteilen unter Vorbehaltsnießbrauch ist es in der jüngeren Vergangenheit jedoch zu größeren Diskussionen über die steuerlichen Folgen entsprechender Gestaltungen gekommen. Teilweise wurden diese durch die Finanzverwaltung zwischenzeitlich wieder ausgeräumt. Zudem hat sich in der Literatur ein interessanter Lösungsansatz herausgebildet, der Anlass dieses Beitrags ist. » weiterlesen
Steuerfreie Übertragung des „Familienheims“ – Vorsicht bei Übertragung „mehrerer Grundstücke“
In der Praxis wird die Steuerbefreiung von der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer für das „Familienheim“ in zahlreichen Fällen in Anspruch genommen. Während bei Übertragungen zwischen Eheleuten/eingetragenen Ehepartnern auch eine lebzeitige Übertragung steuerbefreit möglich ist, ist die Übertragung des „Familienheims“ auf Kinder nur beim Erwerb von Todes wegen befreit, soweit die Wohnfläche 200 qm nicht übersteigt. Die zehnjährige Nachbehaltens- und Verwendungsfrist ist bei Übertragung in Folge des Versterbens einer Person zu beachten, ansonsten entfällt die Steuerbefreiung mit Wirkung für die Vergangenheit in voller Höhe. Die Steuerbefreiung für das Familienheim bietet damit eine gute Möglichkeit Vermögen steuerfrei zu übertragen. Die damit verbundene Frage ist natürlich: Was ist eigentlich ein „Familienheim“ im erbschaftsteuerlichen Sinne? Welche Übertragungen fallen unter die genannte Steuerbefreiung? Hierzu hat der BFH mit seiner Entscheidung vom 23.02.2021 (II R 29/19) weitere Klarheit geschaffen. » weiterlesen
Rechtsprechungs-Update Managementbeteiligungen
In zwei aktuellen Entscheidungen (BFH vom 01.12.2020 – VIII R 21/17, DB 2021 S. 1305 und VIII R 40/18, DB 2021 S. 1172) hat der BFH nach 2016 (BFH vom 04.10.2016 – IX R 43/15, DB 2017 S. 522) erneut bestätigt, dass Erlöse aus Managementbeteiligungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern sind und nicht als Tätigkeitsvergütung. In den entschiedenen Sachverhalten lag der Fokus insbesondere auf der für Managementbeteiligungen typischen disproportionalen Zeichnung von Kapitalinstrumenten (sog. „Sweet Equity“, siehe dazu Koch-Schulte, HB-Steuerboard vom 29.05.2019). Damit hätte nun für viele Sachverhalte Rechtssicherheit einkehren können. Unter den Aktenzeichen VI R 1/21 und VI R 2/21 hat der VI. Senat nun jedoch erneut zwei vom FG Baden-Württemberg entschiedene Sachverhalte (vom 26.02.2020, nur 2 K 1774/17 ist veröffentlicht) zur Entscheidung angenommen. » weiterlesen
BFH zum Vorsteuerabzug bei einer Kapitalverwaltungsgesellschaft: Der XI. Senat auf Abwegen
Mit Urteil vom 16.12.2020 (XI R 13/19, DB 2021 S. 1046) hat der BFH über den Vorsteuerabzug einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) für bestimmte, von ihr für Rechnung der von ihr verwalteten Immobilien-Sondervermögen beauftragte Eingangsleistungen entschieden. Danach kann die KVG keinen Vorsteuerabzug für Leistungsbezüge, deren Kosten in den Preis der steuerfreien Verwaltungsleistung an die Anleger eingehen, geltend machen. » weiterlesen