Die Grunderwerbsteuerbelastung von Umwandlungsvorgängen stellt in vielen Fällen ein bedeutendes Umwandlungshindernis dar. Denn Umwandlungsvorgänge können gleich mehrfach, nämlich auf unmittelbarer wie mittelbarer Ebene Grunderwerbsteuer auslösen. Die Belastung solcher Vorgänge mit Grunderwerbsteuer hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die Ursachen hierfür liegen in den teilweise erheblichen Steigerungen bei den Steuersätzen in zahlreichen Bundesländern auf bis zu 6,5% (vormals 3,5%), in der vom Bundesverfassungsgericht verlangten Anhebung der Steuerbemessungsgrundlage auf das Verkehrswertniveau der Grundstücke der von der Umwandlung betroffenen Gesellschaften in § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GrStG und der immer weiter ausgreifenden Gesetzes- und Erlasslage im Bereich der sogenannten Share Deals, bei denen sich der Gesetzgeber gerade anschickt, noch bedeutend weitreichendere Regelungen zu treffen. » weiterlesen
Verluste aus Forderungsausfällen und mehr – eine unendliche Geschichte
Ein wesentlicher Baustein der im Jahr 2009 eingeführten Abgeltungsteuer war die steuerliche Erfassung von Veräußerungsvorgängen bei Kapitalvermögen unabhängig von einer Haltedauer. Der Gesetzgeber gab damit die bis dahin geltende Trennung zwischen den Früchten aus der Vermögensnutzung (grundsätzlich steuerbar) und Wertveränderungen im Vermögensstamm (außerhalb der gesetzlichen Veräußerungsfristen nicht steuerbar) auf. Gesetzlich wurde dies in § 20 Abs. 2 EStG umgesetzt, der zunächst auf den aus dem alten § 23 EStG bekannten Begriff der Veräußerung zurückgriff. Dieser setzt eine entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts auf einen Dritten, d.h. auf eine andere Person, voraus. Allerdings stellte der Gesetzgeber auch noch weitere Vorgänge einer Veräußerung gleich, wie etwa die Einlösung, Rückzahlung, Abtretung oder verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft sowie die Vereinnahmung des Auseinandersetzungsguthabens bei einer stillen Beteiligung (vgl. § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG). Insgesamt wirft die Regelung mehr Probleme auf als sie löst. » weiterlesen
Ende der Gesamtplanbetrachtung – Neues BMF-Schreiben zu § 6 Abs. 3 EStG
Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben vom 20.11.2019 das bisherige BMF-Schreiben zu § 6 Abs. 3 EStG grundlegend überarbeitet. Dabei besteht ein Großteil der Neuregelungen in der Übernahme von in den letzten Jahren ergangener BFH-Rechtsprechung. Insbesondere gibt die Finanzverwaltung nun auch – endlich – die von ihr bislang vertretene Gesamtplanbetrachtung im Rahmen des § 6 Abs. 3 EStG auf. » weiterlesen
Der grenzüberschreitende Gewinnabführungsvertrag bleibt die große Hürde für die Anerkennung ausländischer Organgesellschaften
Die OFD Frankfurt/M. hat mit einer bundesweit abgestimmten Rundverfügung vom 12.11.2019 (vgl. IStR 2020 S. 76) zur Anerkennung einer Organschaft mit einer ausländischen Kapitalgesellschaft mit Sitz in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat und Geschäftsleitung in Deutschland Stellung genommen. Es geht darum, auf welche Weise sich die Organgesellschaft in diesen Fällen zur Abführung ihres ganzen Gewinns an den Organträger verpflichten kann. » weiterlesen
Mitteilungspflichten im Bereich von Private Equity und Venture Capital Fonds bei Nutzung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen nach DAC 6
Mit Wirkung vom 01.01.2020 ist das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen in Kraft getreten. Das Gesetz setzt die Änderungsrichtlinie (EU) 2018/822 zur Amtshilferichtlinie (Directive on Administrative Cooperation – kurz: DAC 6) in nationales Recht um. Damit besteht ab dem 01.07.2020 die Pflicht, dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) innerhalb von 30 Tagen eine grenzüberschreitende Steuergestaltung mitzuteilen. Eine Verletzung dieser Mitteilungspflicht ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 € geahndet werden kann. Zwar gilt das Gesetz für Steuergestaltungen nach dem 30.06.2020, allerdings werden auch Fälle erfasst, bei denen der erste Schritt der Gestaltung nach dem 24.06.2018 und vor dem 01.07.2020 umgesetzt wurde. „Altfälle“, die in den Anwendungsbereich des neuen Gesetzes fallen, müssen dem BZSt innerhalb von zwei Monaten nach dem 30.06.2020 mitgeteilt werden. Bei unterlassener Mitteilung droht für „Altfälle“ allerdings kein Bußgeld. Wesentliche Voraussetzung für die Mitteilungspflicht ist das Vorliegen eines Kennzeichens (sog. „hallmark“). Daneben sieht das Gesetz für bestimmte Fälle vor, dass ein Hauptvorteil der Gestaltung die Erlangung eines steuerlicher Vorteils sein muss (sog. „main-benefit-test“). » weiterlesen
Wegzugsbesteuerung natürlicher Personen (§ 6 AStG) – Drastische Verschärfung geplant
Das BMF hat am 10.12.2019 einen Referentenentwurf zum ATAD-Umsetzungsgesetz veröffentlicht (vgl. zu Änderungen des InvStG bereits Fest, Steuerboard vom 20.12.2019). Auch wenn die Umsetzung der zugrundeliegenden EU-Richtlinie dies nicht zwingend erfordert, enthält der Entwurf auch grundlegende Änderungen der Vorschriften zur Wegzugsbesteuerung natürlicher Personen, die Anteile an Kapitalgesellschaften in ihrem Privatvermögen halten (§ 6 AStG). Das bisherige Konzept der bei Wegzügen in das EU-/EWR-Gebiet zu gewährenden zinslosen, unbefristeten Steuerstundung soll zugunsten einer ratierlichen Besteuerung aufgegeben werden. Dies würde eine erhebliche Einschränkung der Mobilität des betroffenen Personenkreises bedeuten, ebenso ihrer perspektivischen Rechtsnachfolger. Denn auch der Übergang von Kapitalgesellschaftsanteilen auf im Ausland ansässige Personen durch Erbschaft oder Schenkung kann die Wegzugsbesteuerung auslösen. » weiterlesen
BFH urteilt erneut zum Ausfall von Gesellschafterdarlehen und deren Refinanzierung
Die Turbulenzen rund um den Ausfall von Darlehen des steuerlichen Privatvermögens hören nicht auf. Die Lage ist derzeit sehr unübersichtlich. Denn im Moment mischen sich in diesem Bereich aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung – etwa der neue § 17 Abs. 2a EStG – mit solchen bezüglich der historischen Gesetzeslage aus der Rechtsprechung der Finanzgerichte. Im Bereich der Gesetzgebung ist die zunächst geplante Vorschrift des § 20 Abs. 2 Satz 3 EStG nicht Gesetz geworden (vgl. Treeck, Steuerboard vom 28.11.2019). Diese sollte die BFH-Rechtsprechung zur Verlustberücksichtigung unter § 20 Abs. 2 EStG weitgehend überschreiben. Dennoch hat der Gesetzgeber – an sehr versteckter Stelle, im „Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“ – mit den Sätzen 5 und 6 des § 20 Abs. 6 EStG einen Teil seiner Überlegungen doch noch umgesetzt. Danach wird die Steuerbarkeit von Verlusten – wie vom BFH entschieden – anerkannt, nachdem dies jahrelang und zuletzt in der Gesetzesbegründung des JStG 2019 vehement bestritten worden war. Die Verluste werden aber in einer engen und in ihrer Nutzung auf 10.000 Euro pro Veranlagungszeitraum begrenzten Schedule „eingesperrt“. » weiterlesen
Die geplante Reform der Hinzurechnungsbesteuerung und deren Auswirkung auf ausländische Investmentfonds gemäß InvStG
Am 10.12.2019 hat das BMF den lange erwarteten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) zur Stellungnahme an die Verbände versandt. Das Bundeskabinett sollte sich bereits am 18.12.2019 in seiner 79. Sitzung mit dem Referentenentwurf befassen. Hierzu ist es im Ergebnis nicht gekommen. Es ist davon auszugehen, dass dies zeitnah zu Beginn des kommenden Jahres nachgeholt wird. Grund ist, dass die Regelungen der geplanten Hinzurechnungsbesteuerung gemäß ATADUmsG bereits für Wirtschaftsjahre von Zwischengesellschaften gelten sollen, die nach dem 31.12.2019 beginnen. » weiterlesen