Mit Urteil vom 11.07.2019 (II R 38/16, DB 2019 S. 2781) hat sich der BFH mit dem Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung bei Übertragung eines Familienheims von Todes wegen an den überlebenden Ehegatten beschäftigt und sich – erneut – für eine restriktive Auslegung entschieden. Aus Sicht des BFH entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend, wenn der überlebende Ehegatte das geerbte Familienheim zwar weiterhin aufgrund eines lebenslangen Nießbrauchs bewohnt, das Eigentum daran aber innerhalb der Frist von zehn Jahren auf einen Dritten überträgt – und zwar selbst dann, wenn dieser „Dritte“, wie im Streitfall, das eigene Kind war. Damit legt der BFH auch an die Selbstnutzung innerhalb von zehn Jahren äußerst strenge Maßstäbe an, wie er das auch jüngst in mehreren Entscheidungen u.a. zum Kriterium der „Unverzüglichkeit“ getan hat (so z.B. mit Urteilen vom 28.05.2019 – II R 37/16, BStBl. II 2019 S. 678; vom 29.11.2017 – II R 14/16, DB 2018 S. 873; vom 05.10.2016 – II R 32/15, DB 2017 S. 228 und vom 23.06.2015 – II R 39/13, BStBl. II 2016 S. 225). » weiterlesen
Keine „Reparatur“ steuerlich „missglückter“ Wegzüge
Gemäß § 6 Abs. 1 AStG führt die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht dazu, dass die stillen Reserven von im Privatvermögen gehaltenen qualifizierten Kapitalgesellschaftsbeteiligungen auch ohne Veräußerung aufgedeckt werden und ein Veräußerungsgewinn gemäß § 17 Abs. 1 EStG zu versteuern ist. Diese Wegzugsbesteuerung kann gemäß § 6 Abs. 3 AStG nachträglich entfallen, wenn die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht auf „vorübergehender Abwesenheit“ beruht und der Steuerpflichtige innerhalb von fünf (gem. § 6 Abs. 3 Satz 2 AStG ggf. zehn) Jahren wieder unbeschränkt steuerpflichtig wird. Das FG Münster hat in seinem Urteil vom 31.10.2019 (1 K 3448/17 E) nunmehr entschieden, dass für die Frage, ob das Merkmal der „vorübergehenden Abwesenheit“ i.S.v. § 6 Abs. 3 AStG erfüllt ist, auch der von Beginn an bestehende Rückkehrwille als subjektives Element maßgeblich ist. Damit stellt sich das FG Münster auf eine Linie mit der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung und gegen Teile des Schrifttums. » weiterlesen
Forderungsverzicht nach Einführung der Abgeltungsteuer: BFH widerspricht Finanzverwaltung
In seinem Urteil vom 06.08.2019 (VIII R 18/16, DB 2019 S. 2559) hat der BFH entschieden, dass der Verzicht des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft auf den nicht werthaltigen Teil seiner Forderung gegen die Kapitalgesellschaft nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem gemäß § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG steuerlich zu berücksichtigenden Forderungsausfall führt. Mit dieser Entscheidung widerspricht der BFH den Ausführungen des BMF im Abgeltungsteuererlass vom 18.01.2016 (BStBl. I 2016 S. 85 = DB 2016 S. 205), wonach der Verzicht auf den nicht werthaltigen Forderungsanteil außerhalb des Anwendungsbereichs von § 17 EStG keine steuerliche Berücksichtigung findet. » weiterlesen
Erbschaftsteuerpflicht im Inland bei Vermächtniserwerb eines im Inland gelegenen Grundstücks
Das FG München hat sich mit Urteil vom 10.07.2019 (4 K 174/16; vgl. dazu Wachter, DB 2019 S. 2214) zu der umstrittenen Frage positioniert, ob der Erwerb eines im Inland belegenen Grundstücks durch Vermächtnis zu einer beschränkten Erbschaftsteuerpflicht führt. Dabei hat es die Steuerpflicht bejaht und sich damit der herrschenden Auffassung im Schrifttum entgegen gestellt. » weiterlesen
BFH ändert Rechtsprechung zum Zusätzlichkeitskriterium einkommensteuerlicher Begünstigungsnormen
Die Anwendung einer Reihe einkommensteuerlicher Begünstigungsnormen setzt voraus, dass die Arbeitgeberleistungen „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht werden (sog. Zusätzlichkeitskriterium). Ist das Zusätzlichkeitskriterium erfüllt, ermöglicht dies die steuerfreie Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber erbrachter Sachleistungen. Auch für die abgeltende Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen, die Pauschalbesteuerung sog. Internetzuschüsse und Zuschüssen für den Weg zur Arbeit besteht die Voraussetzung, dass die pauschal zu versteuernden Zuwendungen bzw. Zuschüsse durch den Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Mit der am 24.10.2019 veröffentlichten Entscheidung vom 01.08.2019 (VI R 32/18, DB 2019 S. 2381) und den beiden (im Wesentlichen inhaltsgleichen) Parallelentscheidungen vom gleichen Tag (VI R 21/17 und VI R 40/17) hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung zur Auslegung des Zusätzlichkeitskriteriums wesentlich entschärft. » weiterlesen
Aller guten Dinge sind drei – Rechtsprechungsänderung bei der Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG, DBA-Sperrwirkung und Konzernrückhalt
In drei Parallelentscheidungen hat der BFH seine Neuausrichtung zur steuerlichen Behandlung bei gewinnmindernden Ausbuchungen sowie Teilwertabschreibungen von grenzüberschreitenden Forderungen zwischen Konzerngesellschaften dargestellt (Urteile vom 27.02.2019 – I R 73/16, DB 2019 S. 1120; I R 51/17, DB 2019 S. 1999; I R 81/17, DB 2019 S. 2221). Mit den Urteilen ändert der BFH bisher gefestigt geglaubte Rechtsprechungsgrundsätze und richtet die steuerlichen Regelungen für Konzernfinanzierungsfragen neu aus. In rechtlicher Hinsicht hat sich der BFH in allen drei genannten Urteilen identisch geäußert, lediglich in Bezug auf den Sachverhalt liegen geringfügige Unterschiede vor. Daher wird in der nachfolgenden Urteilsdiskussion lediglich auf das Verfahren I R 73/16 näher eingegangen. » weiterlesen
Der Ertrag aus Kurssicherungsgeschäften erhöht den steuerfreien Veräußerungsgewinn aus Anteilsverkauf nach § 8b KStG
In einer jüngeren Entscheidung hat sich der I. Senat des BFH dafür ausgesprochen, Erträge aus Währungskurssicherungsgeschäften bei der Bemessung des steuerfreien Gewinns aus Anteilsveräußerungen nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG einzubeziehen (Urteil vom 10.04.2019 – I R 20/16, DB 2019 S. 2445). Mit seinem Urteil grenzt sich der I. Senat klar von der Rechtsprechung des IX. Senats zu § 17 EStG und eigenen in der Vergangenheit getätigten Aussagen ab. » weiterlesen
Darf das Umwandlungssteuerrecht „prinzipienlos“ sein?
Der Staat, das Gemeinwesen, besteuert seine Bürger, um sich die nötigen Mittel für die öffentlichen Haushalte zu beschaffen. Er wird dadurch in die Lage versetzt, seinen Aufgaben gerecht zu werden. Der Bürger refinanziert vice versa vermittels der Steuern seine Teilhabe an besagtem Gemeinwesen. Das beschreibt die „Idealfunktion“ des Steuerstaates. Davon ist die Realität allerdings, was höchst bedauerlich ist, mehr denn je entfernt. » weiterlesen