Kernpunkt der besprochenen Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz ist die Frage, wann die Verwirklichung eines Ersatztatbestandes nach § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG zu steuerlich berücksichtigungsfähigen Verlusten führt (Urteil vom 12.12.2018 – 2 K 1952/16). Bereits in der Vergangenheit hat die restriktive Auslegung dieser Frage durch die Finanzverwaltung den BFH in zahlreichen Konstellationen beschäftigt. Nunmehr hat sich das FG begrüßenswert klar dazu geäußert, dass auch die Ausbuchung von wertlos gewordenen Aktien zu einem steuerlichen Verlust aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG führt. Das FG folgt dabei in der Argumentation einer neueren Entscheidung des BFH zur Entstehung steuerlich abziehbarer Verluste bei endgültigem Forderungsausfall (vgl. Bujotzek, Steuerboard vom 09.04.2018. » weiterlesen
Britische Pension Plans und die deutsche Einkommensteuer
Der bevorstehende Brexit veranlasst Steuerpflichtige mit Bezug zu Großbritannien derzeit dazu, ihre persönlichen und steuerlichen Verhältnisse zu überprüfen. Zahlreiche deutsche Beschäftigte verbringen einen Abschnitt ihrer Karriere in der Finanzmetropole London. Dort werden sie Teil des britischen Altersvorsorgesystems, das vornehmlich auf betrieblichen Pension Plans basiert. Obwohl solche Pension Plans über den britischen Arbeitgeber abgeschlossen werden, enden sie nicht per se mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Viele deutsche Arbeitnehmer behalten ihre Pension Plans daher unverändert bei, wenn sie Großbritannien verlassen und nach Deutschland zurückkehren. Bei den Pension Plans handelt es sich im Regelfall um einen Mix aus betrieblicher und gesetzlicher Altersvorsorge, Lebensversicherung und Wertpapierdepot. Der letztgenannte Bestandteil ist der Grund, warum Inhaber von britischen Pension Plans unabhängig vom EU-Austritt Großbritanniens einen Blick auf die konkreten Vertragsbedingungen und deren einkommensteuerliche Folgen werfen sollten, da es je nach Ausgestaltung zu Dry-Income-Situationen (Steuerzahlung ohne Cash-Zufluss) kommen kann. » weiterlesen
Rechtsberatung in Zeiten „universalisierbarer Handlungsmaximen“?
Am 04.04.2019 hieß es in der FAZ: Zwei ehemalige britische Aktienhändler sollen in Bonn wegen Cum-Ex-Geschäften vor Gericht kommen. Eine entsprechende Anklage der Staatsanwaltschaft Köln sei beim Landgericht Bonn eingegangen. Komme es zum Hauptverfahren, sei dies der erste deutsche Prozess, in dem die Strafbarkeit der Steuerdeals grundsätzlich geklärt werden könne. Die beiden Angeklagten hatten als Kronzeugen die Ermittlungen erheblich vorangebracht. Zudem stehe ein erster Haftungsprozess an – vor dem LG Frankfurt, ausgelöst durch den Insolvenzverwalter der Maples Bank und gerichtet gegen Freshfields wegen Falschberatung und eines Schadens von 95 Mio. €. Auch das Handelsblatt berichtete darüber (HB vom 03.04.2019 S. 31). » weiterlesen
Versetzt der BFH der ertragsteuerlichen Organschaft den Todesstoß?
Meint man zunächst, es gehe in dem am 10.04.2019 veröffentlichen Urteil des BFH vom 24.10.2018 (I R 78/16, DB 2019 S. 820) nur um die Haftung der Organgesellschaft für Steuerschulden des Organträgers nach § 73 AO, stockt einem bei der Lektüre gegen Ende des Urteils doch kurz der (steuerliche) Atem. Das hat man so im Zusammenhang mit dem Jahrzehnte bekannten Rechtsinstitut der Organschaft noch nicht zu lesen bekommen – sieht man von der Rechtsansicht ab, mit der Finanzämter im Jahr 2007 die Organschaft schon einmal generell als Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO behandeln wollten. » weiterlesen
Größte Mehrwertsteuerreform seit 1993: Mit sog. Quick Fixes zu einem „endgültigen Umsatzsteuersystem”
Die Europäische Kommission hat weitreichende Reformen zur Umsatzsteuer angestoßen, um Steuerausfälle und -betrug, administrativen Aufwand sowie Komplexität in der Besteuerung zu verringern. Diese großen Ziele sollen erreicht werden, indem auch für den EU-grenzüberschreitenden Handel auf die Besteuerung nach dem sog. Bestimmungslandprinzip umgestellt wird. Endgültig soll es bis 2022 beim B2B-Handel keine innergemeinschaftliche Lieferung im Abgangsland der Ware und keine korrespondierende Besteuerung des Erwerbs im Bestimmungsland mehr geben. Lokale Umsatzsteuer ist so grundsätzlich vom Leistenden zu fakturieren, an den Fiskus zu erklären und abzuführen, ggf. via One-Stop-Shop in nur einer Umsatzsteuererklärung im Ansässigkeitsstaat. Dadurch werden Registrierungs- und Erklärungspflichten im EU-Ausland und damit einhergehend immense Kosten für Unternehmer vermieden. Bis dahin ist der Weg aber noch weit. Dies betrifft vor allem auch den IT-technischen und verfahrensrechtlichen Austausch zwischen den EU-Finanzbehörden. » weiterlesen
Großer Senat: Tochtergesellschaften verhindern die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nicht
Entscheidungen des Großen Senats (GrS) des BFH sind eine Ausnahme und verdienen besondere Aufmerksamkeit. Jüngst hatte der GrS darüber zu befinden, ob einer Gesellschaft die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG zusteht, wenn sie Grundbesitz nur mittelbar über die Beteiligung an einer vermögensverwaltenden GbR verwaltet (Beschluss vom 25.09.2018 – GrS 2/16, DB 2019 S. 762). Die Entscheidung war mit Spannung erwartet worden und beendet eine für die Praxis erhebliche Streitfrage, die auch in diesem Forum mehrfach diskutiert wurde (vgl. Matyschok, Steuerboard vom 09.11.2016; Herrmann, Steuerboard vom 23.01.2015). Der GrS hat zugunsten der Steuerpflichtigen eine abschließende Entscheidung gefunden. Die Entscheidung des GrS ist nicht nur inhaltlich gelungen, sondern auch sehr lesenswert. Wie alle Entscheidungen von diesem Gremium gibt sie einen umfassenden Überblick zum Thema „erweiterte Gewerbesteuerkürzung“ und fasst Gesetzeshistorie sowie die Behandlung durch Rechtsprechung, Literatur und Verwaltung verständlich zusammen. » weiterlesen
Die Erbschaftsteuerrichtlinien 2019 und ihre Auswirkungen
Das BMF hat am 20.12.2018 den lang erwarteten Entwurf der neuen Erbschaftsteuerrichtlinien 2019 (ErbStRE 2019) veröffentlicht. Mit einem Inkrafttreten der Richtlinien wird im Frühsommer 2019 gerechnet. Der ErbStRE 2019 erläutert auf 98 Seiten die Auffassung der Finanzverwaltung zur einheitlichen Anwendung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts und der dazu notwendigen Regelungen des Bewertungsrechts. Für die Unternehmensnachfolge sind insbesondere die Ausführungen zur Besteuerung von Unternehmensvermögen nach den §§ 13a, 13b, 13c und 28a ErbStG relevant. Eine Mehrzahl der Änderungen ist zu Lasten der Steuerpflichtigen ausgefallen. Einige der für die Praxis wesentliche Änderungen werden nachfolgend aufgegriffen. » weiterlesen
Das Phänomen der „passiven Entstrickung“ – oder: Nichtstun kann Steuern auslösen
Das Steuerrecht kennt eine Reihe sog. Entstrickungstatbestände – Vorgänge, die zur Versteuerung der stillen Reserven eines Wirtschaftsguts führen, ohne dass dieses vom Steuerpflichtigen verkauft oder sonst am Markt verwertet worden ist. Charakteristisch für diese Sachverhalte ist, dass sie nicht mit einem Liquiditätszufluss beim Steuerpflichtigen einhergehen, weshalb die Entstrickungsbesteuerung wirtschaftlich wie eine Substanzbesteuerung wirkt. Mit BMF-Schreiben vom 26.10.2018 (DB 2018 S. 2721) hat die Finanzverwaltung klargestellt, dass die Entstrickungsbesteuerung unabhängig von einer Handlung des Steuerpflichtigen allein durch eine Änderung der rechtlichen Ausgangssituation ausgelöst werden kann, wenn dadurch das deutsche Besteuerungsrecht endet oder eingeschränkt wird – sog. „passive Entstrickung“. » weiterlesen