American Depositary Receipts („ADR“) sind von einer US-Depotbank emittierte und in US-Dollar notierte, zertifikatsähnliche Wertpapiere, die eine näher festgelegte Anzahl von Aktien einer außerhalb der USA ansässigen Aktiengesellschaft verbriefen. Die den ADR zugrunde liegenden Aktien werden bei einer Verwahrstelle der Depotbank („Custodian“), regelmäßig einer im Sitzstaat der referenzierenden Aktiengesellschaft ansässigen Tochtergesellschaft der Depotbank, hinterlegt. Zivilrechtliche Eigentümerin der Aktien soll nach den Depotverträgen regelmäßig die Depotbank sein. Deutschen und anderen außerhalb der USA ansässigen Aktiengesellschaften wird durch die Ausgabe von ADR der Zugang zu US-amerikanischen Börsen erleichtert. Durch eine besondere Form von ADR („Pre-Release ADR“ – häufig auch als sog. „Phantom-Aktien“ bezeichnet) soll aktuellen Berichten zufolge die unrechtmäßige Erstattung von Quellensteuer ermöglicht worden sein. Als unmittelbare Folge hat das BMF nun die Anforderungen zur Erteilung einer Steuerbescheinigung erhöht. » weiterlesen
EuGH: Grunderwerbsteuerbefreiung für konzerninterne Umwandlungen (§ 6a GrEStG) keine unzulässige Beihilfe
Von den vielfältigen Irrungen und Wirrungen, die die grunderwerbsteuerliche Konzernklausel hervorgerufen hat (siehe Fischer, Steuerboard vom 15.01.2016), ist nun zumindest eine Frage praktisch geklärt. Der EuGH hat mit Urteil vom 19.12.2018 (Rs. C-374/17, RS1291575) zum Vorlagebeschluss des BFH vom 30.05.2017 (II R 62/14, DB 2017 S. 1368) Stellung genommen und entschieden, dass es sich bei der Konzernklausel des § 6a GrEStG nicht um eine Beilhilfe i.S.v. Art. 107 AEUV handelt. » weiterlesen
Die Rückabwicklung einer Anteilsveräußerung als rückwirkendes Ereignis nach § 17 EStG
Nachträgliche Kaufpreisänderungen wirken bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 8b Abs. 2 Satz 1 und 2 KStG gewinnmindernd bzw. -erhöhend auf den Veräußerungszeitpunkt zurück (BMF vom 24.07.2015, DB 2015 S. 1754; vgl. dazu Fischer, Steuerboard vom 07.10.2015). Doch wie wirkt es sich aus, wenn nicht lediglich der Kaufpreis nachträglich geändert wird, sondern der Anschaffungsvorgang als solcher rückwirkend wegfällt? Mit seinem Urteil vom 06.12.2016 (IX R 49/15, DB 2017 S. 1187) hat der BFH entschieden, dass auch in der Rückabwicklung eines noch nicht vollständig erfüllten Kaufvertrags ein rückwirkendes Ereignis zu sehen sein kann, wodurch ein Veräußerungsgewinn wieder entfällt. Demgegenüber führt die Rückabwicklung eines vollständig erfüllten Kaufvertrags nur zum Entfall eines Veräußerungsgewinns, wenn der Rechtsgrund für die spätere Änderung bereits im ursprünglichen Rechtsgeschäft angelegt war. » weiterlesen
Erosion am Fundament des Verlustuntergangs
Nach langem Hin und Her im Gesetzgebungsverfahren hat sich der Gesetzgeber im Rahmen des sog. „JStG 2018“ dazu durchgerungen, den quotalen Verlustuntergang bei sog. schädlichen Beteiligungserwerben komplett zu streichen – und dies nicht nur für die Zeiträume, für die das BVerfG die Verfassungswidrigkeit offiziell festgestellt hat. So kam der Gesetzgeber einer Forderung aus dem Finanzausschuss des Bundesrats nach. » weiterlesen
Umfassende Änderungsmöglichkeiten für erbschaftsteuerliche Erlassbescheide durch das „JStG 2018“
Nach langen politischen Diskussionen wurde für Erwerbe nach dem 30.06.2016 ein neues Erbschaftsteuerrecht beschlossen (Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des BVerfG vom 04.11.2016, BGBl. I 2016 S. 2464). Ergebnis der politischen Einigung war u.a., dass sogenannte Großerwerbe nur noch einer eingeschränkten erbschaftsteuerlichen Begünstigung unterliegen. Soweit Steuerpflichtige die auf das übertragene begünstigte Vermögen entfallende Erbschaftsteuer nicht mit dem verfügbaren Vermögen begleichen können, soll ihnen auf Antrag die darauf entfallende Erbschaftsteuer erlassen werden (Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG). Da die bestehende Verschonungsbedarfsprüfung verfahrensrechtlich lückenhaft war, hat der Gesetzgeber im Rahmen des „JStG 2018“ nachgebessert. » weiterlesen
Das neue Gewand des § 8c KStG nach dem „JStG 2018“
Der Bundesrat stimmte am 23.11.2018 dem „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (JStG 2018) zu. Damit ist dieses Gesetzgebungsverfahren nunmehr grundsätzlich abgeschlossen. Geändert wurde unter anderem die Vorschrift des Verlustabzugs bei Körperschaften gem. § 8c KStG. Der Gesetzgeber beabsichtigt mit diesen Änderungen die Vorgaben der Rechtsprechung umzusetzen. » weiterlesen
Neue Urteile zur Höhe der Grunderwerbsteuer-Bemessungsgrundlage
Neben den aktuellen Entwicklungen zum Share Deal (vgl. Fischer, Steuerboard vom 28.09.2018) gibt es im Grunderwerbsteuerrecht auch zwei neue Urteile des BFH und eines des FG Köln zur Bestimmung der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage. Diese neuen Entscheidungen widmen sich der Qualifikation von Bauerrichtungskosten als Teil der Bemessungsgrundlage (BFH vom 25.04.2018 – II R 50/15, DB 2018 S. 2480) und dem Abzug des auf bewegliche Gegenstände entfallenden Kaufpreisanteils (FG Köln vom 08.11.2017 – 5 K 2938/16) jeweils beim direkten Immobilienerwerb („Asset Deal“) sowie dem Nachweis eines im Vergleich zum Grundbesitzwert niedrigeren gemeinen Werts der Immobilie beim Erwerb von Anteilen an einer grundstückshaltenden Gesellschaft („Share Deal“; BFH vom 25.04.2018 – II R 47/15, DB 2018 S. 2349). » weiterlesen
Private Veräußerungsgeschäfte mit Erbbaurechten – keine „Nämlichkeit“ zwischen Grundstück und Erbbaurecht
Erbbaurechte können wie Grundstücke Gegenstand eines steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäfts sein, wenn sie innerhalb von zehn Jahren angeschafft und veräußert werden. Im Gegensatz zu Grundstücken können Erbbaurechte allerdings nicht nur angeschafft, sondern vom Grundstückseigentümer durch Bestellung auch „erschaffen“ werden. Die Bestellung ist jedoch keine Anschaffung. Daher ist die Übertragung eines zugunsten des Steuerpflichtigen erst bestellten Erbbaurechts nicht als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig, auch wenn zwischen Bestellung und Übertragung weniger als zehn Jahre liegen. Vor dem BFH ist nunmehr der Versuch gescheitert, ein privates Veräußerungsgeschäft unter Einbeziehung des Grundstückseigentümers, der das Erbbaurecht bestellt hat, zu konstruieren und in dessen vorheriger Anschaffung des Grundstücks zugleich auch die Anschaffung des Erbbaurechts zu erkennen. » weiterlesen