Ein zinsloses Gesellschafterdarlehen zwischen Körperschaften ist aus Sicht des Darlehensgebers steuerlich recht unspektakulär. Regelmäßig handelt es sich um eine unentgeltliche Nutzungsüberlassung, die nicht einlagefähig ist und es kommt nicht zu gewinnerhöhenden Korrekturen, insbesondere findet keine Besteuerung von fiktiven Darlehenszinsen auf Ebene des Gesellschafters statt. Anders kann dies aber bei der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes (§ 1 Abs. 1 AStG) in grenzüberschreitenden Situationen aussehen, die jedoch wiederum durch das Europarecht überlagert wird. Hierzu hat das Schleswig-Holsteinische FG kürzlich eine interessante Entscheidung getroffen (Urteil vom 29. 11. 2012 – 1 K 118/07, DB0572915 = EFG 2013 S. 279). » weiterlesen