Auf den ersten Blick scheint alles so sonnenklar: § 3c Abs. 1 EStG bestimmt, dass Ausgaben „soweit sie mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden“ können. Die Dividendeneinnahmen werden durch das DBA steuerbefreit, daher müsste automatisch auch das Abzugsverbot zum Zuge kommen. Nur so werde die symmetrische Besteuerung von Beteiligungserträgen und Beteiligungsaufwand sichergestellt. » weiterlesen