Der grassierenden Grippewelle entsprechend hat sich auch der BFH mit Infektionen zu beschäftigen. Allerdings beschäftigt ihn nicht nur ein normaler grippaler Infekt, sondern auch das Infektionsleiden „Gewerblichkeit“. Hier gelang es dem BFH in drei Urteilen, die minimale Infektionsdosis zu bestimmen (alle Urteile vom 27.08.2014 – VIII R 6/12, DB 2015 S. 353; VIII R 16/11, DB0691357 und VIII R 41/11, DB0691358). Einer der Fälle betraf eine Karnevalsband und ihren Verkauf von CDs. Die Veröffentlichung am Tag vor Altweiberfasching war hervorragendes Timing des Gerichts. » weiterlesen