Steuerfreiheit von Abfindungen „Reloaded“?

Dipl.-Kfm. Claus Lemaitre, StB FBIStR, LW TAX Lemaitre Wittkowski GmbH

Dipl.-Kfm. Claus Lemaitre, StB FBIStR, LW TAX Lemaitre Wittkowski GmbH

Die Besteuerung von Abfindungen war und ist ein steter Brennpunkt in der steuerlichen Beratungspraxis. Das hessische Finanzgericht hat in diesem Zusammenhang kürzlich ein bedeutendes Urteil gesprochen (Urteil vom 8.10.2013 – 10 K 2176/11, DB0648398, Revision beim BFH unter I R 79/13 anhängig). Danach kann nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit der Schweiz eine Abfindung, die ein deutscher Arbeitgeber an einen inzwischen in der Schweiz ansässigen Arbeitnehmer für den Verlust seines Arbeitsplatzes zahlt, nur in der Schweiz, nicht aber in Deutschland besteuert werden. » weiterlesen

Hinterher ist man immer schlauer – Die Tücken der Unternehmensnachfolge in der Praxis

StB Dipl.-Kfm. Peter F.  Peschke, P+P Pöllath + Partners, München

StB Dipl.-Kfm. Peter F. Peschke, P+P Pöllath + Partners, München

Mit Urteil vom 16. 5. 2013 (IV R 15/10, DB 2013 S. 2485) hat sich der BFH nochmals zur Behandlung der Zahlungen von Abfindungen an Erbprätendenten geäußert, die vergleichsweise gegen Zahlung dieser Abfindung auf die weitere Geltendmachung ihrer Rechte verzichten,. Hiernach müssen Steuerpflichtige, die ein angebliches Erbrecht geltend machen, um als Miterbe oder Mitgesellschafter anerkannt zu werden, der Streit aber vergleichsweise gegen Zahlung eines Geldbetrags beigelegt wird, diesen Geldbetrag als Veräußerungsgewinn wie bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils versteuern und in der einheitlichen und gesonderten Feststellung bei der Personengesellschaft feststellen lassen. Zwar hat es speziell zu diesem Aspekt schon eine Entscheidung (BFH vom 14.03.1996 – IV R 9/95, DB 1996 S. 1263) aus dem Jahr 1996 und ein entsprechendes BMF-Schreiben aus dem Jahr 2006 gegeben (11. 1. 2006 –  IV B 2 – S 2242 – 2/04), sodass das Urteil dementsprechend nicht als bahnbrechende Neuigkeit zu werten ist. Die Entscheidung gibt jedoch Anlass, sich noch einmal mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Zum einen zeigt sie die Abhängigkeit des Steuerrechts von den zivilrechtlichen Wertungen, hier insbesondere des Erb- und Gesellschaftsrechts. Zum anderen zeigt sie, hierauf aufbauend, wie wichtig eine rechtlich geordnete Nachfolgeplanung auch für die steuerliche Abwicklung eines Erbfalls ist. » weiterlesen

Steuerfreistellung für Abfindungen nach dem deutsch-britischen DBA

RA StB Dr. Rosemarie Portner LL.M., Düsseldorf

Das FG Nürnberg hatte im Urteil vom 14. 12. 2010 (1 K 1134/2008) zu entscheiden, ob die Finanzbehörde für die Steuerfreistellung des Arbeitslohns in Deutschland den Nachweis verlangen durfte, dass der Arbeitslohn nach Großbritannien (GB) überwiesen oder dort entgegengenommen wurde („remitted“). Das Gericht entschied, dass ein solcher Nachweis nach dem DBA GB  nicht verlangt werden kann, um den im Abkommen vorgesehenen deutschen Besteuerungsverzicht zu gewähren. Die so genannte Remittance-Base-Klausel ist auf Einkünfte aus unselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) nicht anzuwenden. Das FG hatte einen Sachverhalt zu beurteilen, auf den das DBA GB in der bis 2010 geltenden Fassung (DBA GB – alt) anzuwenden war. » weiterlesen

Nur Abfindung in einem Jahr bringt Steuervorteile

RA/FAStR Oliver Holzinger, Chefredakteur DER BETRIEB, Düsseldorf

Kommt es in diesen Wochen zu Gesprächen mit einzelnen Mitarbeitern, um die Regeln für eine drohende Kündigung zum Jahresende zu diskutieren, dreht es sich zumeist auch um eine Abfindung als Entschädigung für den plötzlichen Verdienstausfall. Hierbei sollten die Beteiligten darauf achten, dass diese Zahlung entweder komplett noch 2010 oder im Folgejahr erfolgt. Denn nur dann kommt es zu einer Steuerermäßigung. » weiterlesen

Dürfen nach Großbritannien gezahlte Abfindungen in Deutschland besteuert werden?

RA StB Dr. Rosemarie Portner LL.M., Düsseldorf

Abfindungen, die dem Arbeitnehmer anlässlich des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis gezahlt werden, sind nach nationalem deutschem Recht und regelmäßig auch bei Anwendung eines Abkommens zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung (Doppelbesteuerungsabkommen, „DBA“) den Vergütungen aus nichtselbständiger Arbeit zuzuordnen und damit als Arbeitslohn zu versteuern. Auf dieser Grundlage kann eine in Großbritannien (GB) ansässige Person, die aus Deutschland eine Abfindung erhält, nach dem deutsch/britischen DBA  hiermit nur in GB besteuert werden. Gleichwohl besteuern deutsche Finanzbehörden Abfindungen auf der Grundlage der so genannten Überweisungsklausel („Remittance-Base-Klausel“), wenn oder soweit der Empfänger der Zahlungen nicht den Nachweis erbringt, dass der Betrag nach GB überwiesen wurde. » weiterlesen