Geschäftsleitungsbetriebsstätte: Was man weiß – was man wissen sollte

Dr. Thomas Töben / Dr. Caroline Schrepp, beide YPOG, Berlin/Hamburg

Selbst grundsätzliche Fragen zum steuerlich relevanten Ort der Geschäftsleitung eines Unternehmens scheinen ungeklärt. Das muss verwundern. Denn die potenziellen Folgen bei Nichtbeachtung der mit einer Geschäftsleitungsbetriebsstätte verbundenen Pflichten können weit über die persönliche Haftung hinausgehen. Ein Risiko, das deshalb beängstigend ist, weil das materielle Steuerrecht und das Steuerstrafrecht oft nicht Hand in Hand gehen. So werden, offenbar ohne hinreichende Kenntnis der materiellen Rechtslage und der einschlägigen Rechtsprechung, strafrechtlich relevantes Fehlverhalten vorgeworfen und hohe Freiheitsstrafen in den Raum gestellt. » weiterlesen

Konkretisierung der Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit – keine Berücksichtigung von Vertrauensschutz

RAin Dr. Nicola van Lück, Associate bei Taylor Wessing, Düsseldorf

Nach § 60a AO werden die satzungsmäßigen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit, namentlich die Einhaltung der §§ 51, 59, 60 und 61 AO (sog. formelle Satzungsmäßigkeit), in dem besonderen Feststellungverfahren verbindlich attestiert. Durch die Feststellung der formellen Satzungsmäßigkeit wird Klarheit über den Status der Körperschaft geschaffen: dies ist vor allem relevant für die Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen (vgl. § 63 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 AO); zudem dient die Feststellung als Grundlagenbescheid für die Körperschaftsteuerfestsetzung (§ 60a Abs. 1 Satz 2 AO). Mit Urteil vom 26.08.2021 (V R 11/20, DB 2022 S. 366) hat sich der BFH zu den Anforderungen an die satzungsmäßige Vermögensbindung nach §§ 61 Abs. 1, 55 Abs. 1 Nr. 4 AO geäußert und nimmt Stellung zur Nichtberücksichtigung von Vertrauensschutzgesichtspunkten bei einer erstmaligen negativen Feststellung gem. § 60a Abs. 1 AO. Insbesondere eine Satzungsänderung birgt insoweit besondere Brisanz, da sich hieraus die Verpflichtung zur Übernahme der Regelungen Mustersatzung nach Anlage 1 zu § 60 AO ergeben kann; erfolgt dann keine korrekte Festlegung der Vermögensbindung in der Satzung der Körperschaft, kann der Status der Gemeinnützigkeit aberkannt werden – und dies bis zu zehn Jahre rückwirkend (§ 61 Abs. 3 AO). Mit Vorliegen von Mängeln in der Satzung ginge zudem die reguläre Besteuerung der Körperschaft einher. » weiterlesen

(Geplante) Fristen und Zinsen für die Veranlagungszeiträume für 2020 – 2021

StBin Dipl.-Kffr. Dr. Katrin Dorn, Partnerin, und Johanna Schneider, B.Sc., Steuerassistentin bei MÖHRLE HAPP LUTHER mbB, Hamburg

Das Bundeskabinett hat am 16.02.2022 den Regierungsentwurf für ein Viertes Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen (vgl. hierzu Dorn/Horstkötter, DB 2022 S. 431). Im Zuge der Gesetzesänderung sollen auch die Fristen nach § 149 Abs. 2 und Abs. 3 AO zur Abgabe von Steuererklärungen für die Veranlagungszeiträume 2020 – 2022 (nochmals) verlängert werden. » weiterlesen

Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen bzgl. Zahlung von Nachzahlungszinsen

StBin Dipl.-Kffr. Dr. Katrin Dorn, Partnerin bei Möhrle Happ Luther sowie Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV. e. V.), Hamburg

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben mit einer Allgemeinverfügung vom 29.11.2021 die Einsprüche und Änderungsanträge zu Zinsfestsetzungen gemäß § 233a AO wegen Zweifeln an der Verfassungswidrigkeit der Zinshöhe von 0,5% pro Monat zurückgewiesen. Betroffen davon sind ausschließlich Zinszahlungszeiträume vor dem 01.01.2019. Dabei sind unter Verzinsungszeiträumen vor dem 01.01.2019 nur volle Zinsmonate zu verstehen, die spätestens mit Ablauf des 31.12.2018 enden. » weiterlesen

BVerfG kippt hohe Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen

RA/StB Dr. Martin Liebernickel, Partner bei POELLATH, Frankfurt/M.

Bislang wurden Steuernachforderungen und Steuererstattungen gesetzlich mit monatlich 0,5 % – mithin 6 % jährlich – verzinst. Dies hat nun ein Ende: Mit seinem vor kurzem veröffentlichten Beschluss vom 08.07.2021 (1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, dass die Verzinsung mit einem solchen Zinssatz bereits seit 2014 verfassungswidrig ist. Obwohl die praktischen Auswirkungen aufgrund einer Fortgeltungsanordnung bis einschließlich 2018 nicht unmittelbar bis 2014 zurückreichen, ist die Entscheidung jedenfalls rückwirkend ab 2019 und in Zukunft für Steuerpflichtige von grundlegender Bedeutung. » weiterlesen

Türkei meldet automatisch Steuerdaten nach Deutschland

RA Dr. Heiko Hoffmann ist Partner und RA Günter Graeber ist Senior Manager bei der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München

Am 31.05.2021 veröffentlichte die Türkei den Erlass Nr. 4025 von Staatspräsident Erdogan und danach eine Liste mit Staaten, an die die Türkei Steuerdaten liefert. Dies hat zu Folge, dass die Türkei bis zum 30.09.2021 Steuerdaten nach Deutschland liefern wird. 2020 gehörte Deutschland noch ausdrücklich nicht zu den Ländern, an die die Türkei Finanzdaten meldet. Sind die von der Türkei mitgeteilten Einkünfte nicht bzw. nicht korrekt in deutschen Steuererklärungen enthalten, können Steuernachforderungen und der Vorwurf einer Steuerhinterziehung (§ 370 AO) im Raum stehen. » weiterlesen

Die EU-Blacklist hält Einzug in das deutsche Steuerrecht – Werden Steueroasen jetzt ausgetrocknet?

RA Ronald Buge, Partner bei POELLATH, Berlin

Am 15.02.2021 hat das BMF den Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze veröffentlicht. Kernstück ist ein neues Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG). Ziel ist es, Steuerhoheitsgebiete, die anerkannte Standards in den Bereichen Transparenz in Steuersachen, unfairen Steuerwettbewerb und bei der Umsetzung der BEPS-Mindeststandards nicht erfüllen, zur Umsetzung und Beachtung internationaler Standards im Steuerbereich anzuhalten. Ob Steueroasen damit langsam ausgetrocknet werden, muss die Zukunft zeigen. » weiterlesen

Big Data auch in der Finanzverwaltung? Neues bei den Mitteilungspflichten nach § 138 Abs. 2 AO!

StB/Tax Advisor Dr. Marco Ottenwälder ist Counsel bei POELLATH, Frankfurt/M. und Lehrbeauftragter an den Universitäten Bayreuth und Bamberg

DAC 6, Country-by-Country Reporting, Common Reporting Standard, FATCA & Co. Das Bedürfnis (oder gar die Begierde) der Steuerverwaltungen in vielen Staaten nach steuerrelevanten Daten hat in den letzten Jahren weiter zugenommen. Gleichermaßen stieg (und steigt) der Aufwand und ebenso die Rechtsunsicherheit der Steuerpflichtigen deutlich an, um diesen, meist bußgeld- oder gar strafbewehrten und nicht selten sehr weitgehend formulierten (oder zumindest sehr weitgehend durch die Finanzverwaltung interpretierten) Mitteilungspflichten nachzukommen. Aufgrund häufiger Änderungen des § 138 Abs. 2 AO (zuletzt durch das JStG 2020) sowie der Auffassung der Finanzverwaltung stellt sich einmal mehr die Frage, was denn nun mitzuteilen ist. » weiterlesen