BFH zweifelt an Verfassungsmäßigkeit von steuerlichen Nachzahlungszinsen

RA Dr. Maximilian Oehlschlägel, Associate bei TaylorWessing, Hamburg

Der BFH hat in seinem Beschluss vom 25.04.2018 (IX B 21/18, DB 2018 S. 1190) erstmals erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der steuerlichen Nachzahlungszinsen nach § 238 Abs. 1 Satz 1 AO erhoben. Der gesetzlich geregelte Zinssatz von 0,5% pro Monat, d.h. 6% p.a., begegne ab dem Veranlagungszeitraum 2015 schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Zweifeln. Damit positioniert sich der BFH im Sinne vieler kritischer Stimmen in der Literatur. Ein Zinssatz von 6% p.a. wird in einer über Jahre andauernden Niedrigzinsphase nicht den wirtschaftlichen Realitäten gerecht und verschafft dem Staat eine nicht zu rechtfertigende Einnahmequelle. » weiterlesen

„AirBnB“-Vermieter im Fokus steuerlicher Ermittlungen

RA/Wirtschafts-mediator Florian Donath, Rödl & Partner Nürnberg

Wer seine eigene Wohnung Dritten entgeltlich – wenn auch nur tageweise – überlässt, muss die Einnahmen beim Finanzamt angeben. Kommt der Steuerpflichtige dem nicht nach, kann schon bald die Steuerfahndung klingeln. Denn die Einnahmen sind steuerpflichtig, und zwar in dem Land, in dem sich die Immobilie befindet. In Deutschland unterliegen diese Mieteinnahmen ebenfalls regelmäßig der Einkommensteuer. Selbst Umsatzsteuer kann unter bestimmten Voraussetzungen anfallen. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Vermietung über ein ausländisches Vermietungsportal erfolgt. Aktuelle Brisanz entwickelt dieses Thema durch die Anfrage deutscher Finanzbehörden an deren irische Kollegen mit dem Inhalt, Daten über deutsche Steuerpflichtige zu übermitteln, die über das Vermietungsportal „AirBnB“ Vermietungseinkünfte generieren. Die irischen Behörden haben nun aufgrund der bestehenden bilateralen Vereinbarung maximal sechs Monate Zeit, um der deutschen Finanzverwaltung die angefragten Informationen zu übermitteln. » weiterlesen

Unternehmenskauf: Steuerhaftungsrisiken bei nachträglicher Insolvenz des Verkäufers

RA/StB Dr. Simon Weppner, M.C.L., Partner bei Taylor Wessing, Düsseldorf. Er berät bei der steuerlichen Gestaltung von Unternehmenskäufen und der steuerlichen Strukturierung von Investmentfonds und Kapitalanlagen.

Beim Erwerb eines Unternehmens in der Form eines Asset Deals (Erwerb sämtlicher Aktiva und Passiva eines Unternehmens) haftet der Erwerber für die vor dem Erwerb entstandenen betrieblichen Steuern (insbesondere Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Lohnsteuer) des Unternehmens, sofern die betreffende Steuer seit Beginn des letzten Jahres vor der Übereignung des Betriebs entstanden ist und vor Ablauf eines Jahres nach Anmeldung des Betriebsübergangs festgesetzt wird (vgl. § 75 AO). Dieses Haftungsrisiko wird typischerweise durch eine vertragliche Steuerfreistellung abgesichert. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die vertraglichen Schutzmechanismen zugunsten des Erwerbers nicht immer greifen, da der Verkäufer im Falle einer Inanspruchnahme des Erwerbers mitunter nicht mehr in der Lage ist, die Freistellungsverpflichtung zu erfüllen. Einen wichtigen Hinweis auf (weitere) mögliche Haftungsrisiken und eine effektive Haftungsabschirmung gibt nun die Entscheidung des FG Sachsen  vom 21.06.2017 – 1 K 892/14 (anhängig beim BFH: VII R 29/17). » weiterlesen

Steuerhinterziehung durch Unterlassen bei Verstreichenlassen steuerlicher Erklärungsfristen

RA/FAStR Dr. Sebastian Beckschäfer, Steuerstraf-verteidiger bei VBB Rechtsanwälte Düsseldorf / Essen

Dass die Nichtabgabe sowie die nicht-rechtzeitige Abgabe von Steuererklärungen zu steuerstrafrechtlichen Problemen führt, ist in der Öffentlichkeit jüngst anhand des Falles des Präsidenten des Sparkassen- und Giroverbandes breiter diskutiert worden. Der BGH hat ebenfalls vor kurzem zur Konstellation der Nichtabgabe von Steuererklärungen Stellung genommen und dabei sowohl Grundsätzliches klargestellt sowie den Sonderfall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens behandelt. In seinem Beschluss vom 10.08.2017 (1 StR 573/16, RS1253730) hatte der BGH den Fall zu entscheiden, dass der Angeklagte für die Veranlagungszeiträume 2011 und 2012 keine Einkommens-, Gewerbe- und Umsatzsteuerjahreserklärungen abgegeben hatte. » weiterlesen

Herausforderung und Entwicklung der Steuerabteilung 4.0

WP/StB/Dipl.-Kfm. Dr. Peter Bömelburg, Geschäftsführender Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

Die Steuerabteilung 4.0 ist bereits jetzt gelebte Realität in vielen Unternehmensgruppen. Die Entwicklung verlief rasend schnell – von dem vergangenheitsorientierten Ansatz Mitte der achtziger Jahre, über die zukunftsorientiertere Steuerabteilung in den Neunzigern bis zur Echtzeit-Steuerabteilung von morgen. Die Digitalisierung befördert diesen Wandel, bringt neue Chancen, generiert zugleich aber auch neue Risiken. » weiterlesen

Ausschluss einer strafbefreienden Selbstanzeige bei Tatentdeckung durch ausländische Behörden

RA Francis B. El Mourabit, LL.M., Straf-verteidiger und Unternehmens-vertreter bei VBB Rechtsanwälte, Düsseldorf

Eine strafbefreiende steuerliche Selbstanzeige ist ausgeschlossen, wenn eine der Steuerstraftaten ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der Täter dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste. Mit Urteil vom 09.05.2017 hat der BGH zu der Frage Stellung genommen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine strafbefreiende Selbstanzeige ausgeschlossen ist, wenn eine Steuerquelle durch eine ausländische Behörde entdeckt wurde (BGH vom 09.05.2017 – 1 StR 265/16, RS1243072 = BB 2017 S. 1931; vgl. hierzu Wulf, DB1247839). Das Urteil betraf den von der Presse mit großem Interesse verfolgten Fall eines Rüstungsgeschäfts des deutschen Rüstungskonzerns Krauss-Maffei Wegmann (KMW) mit dem griechischen Staat. » weiterlesen

Internationaler Datenaustausch in Steuersachen: eine Revolution steht vor der Tür

RA/StB Dr. Maximilian Haag, LL.M., P+P Pöllath und Partners, München

Der internationale Informationsaustausch in Steuersachen wird das Besteuerungsverfahren in Deutschland und anderen Ländern in naher Zukunft revolutionieren. Aus der Anknüpfung der Ertragsteuern am Welteinkommen ergeben sich Informationsdefizite der Finanzbehörden bei Auslandssachverhalten, da die nationalen Ermittlungsmöglichkeiten im Regelfall an der Staatsgrenze enden. Angesichts einer zunehmenden Mobilität von Personen, Gütern und Kapital liegt es auf der Hand, dass die nationalen Steuerbehörden an Grenzen bei der Feststellung der steuerlich maßgebenden Sachverhalte stoßen. Die zwischenzeitlich geschaffenen Mitwirkungs- und Meldepflichten der Steuerpflichtigen bei Auslandsachverhalten (u.a. §§ 90 Abs. 2 und 3, 138 Abs. 2 AO, §§ 16, 17 AStG, § 30 Abs. 3 Satz 1 Hs. 2 ErbStG) haben nicht zu der gewünschten Beseitigung des Informationsnachteils des Fiskus geführt. Der unmittelbare Steuerdatenaustausch zwischen den Steuerbehörden einzelner Länder soll dem abhelfen. » weiterlesen

AEAO zu § 153 AO: Berichtigungspflicht und steuerstrafrechtliche Verantwortlichkeit von Bevollmächtigten

RA Francis B. El Mourabit, LL.M., Strafverteidiger und Unternehmensvertreter bei VBB Rechtsanwälte, Düsseldorf

RA Francis B. El Mourabit, LL.M., Straf-verteidiger und Unter-nehmensver-treter bei VBB Rechtsanwälte, Düsseldorf

Mit Schreiben vom 23.05.2016 (DB 2016 S. 1228) hat das BMF den Anwendungserlass zur AO (AEAO) um Ausführungen zu § 153 AO ergänzt. Die Regelung des § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO wirft viele Auslegungsfragen auf, die in der Fachliteratur umstritten sind. Dies hat eine besondere Brisanz, da im Falle eines Verstoßes gegen die Anzeige- und Berichtigungspflicht aus § 153 Abs. 1 AO eine steuerstrafrechtliche Verfolgung wegen einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO droht (zur Abgrenzung der Anzeige- und Berichtigungspflicht von einer Selbstanzeige vgl. Klepsch, Steuerboard vom 09.06.2016). » weiterlesen