Beschränkte Haftung der Organgesellschaften für Steuerschulden des Organträgers?

RA Prof. Dr. Gerhard Specker, HFH Hamburger Fern-Hochschule, Hamburg

RA Prof. Dr. Gerhard Specker, HFH Hamburger Fern-Hochschule, Hamburg

Organgesellschaften haften für Steuern des Organträgers. Die Haftung erstreckt sich nach dem Gesetzeswortlaut auf den gesamten Organkreis. Dies wird allgemein als zu weit aufgefasst und eine Begrenzung der Haftung nach dem jeweiligen Verursachungsbeitrag der Organgesellschaft gefordert. Denn die Finanzbehörde muss das ihr zustehende Ermessen bei der Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners zweckgemäß und unter Einhaltung der gesetzlichen Grenzen ausüben. Wo diese Grenzen liegen, ist jedoch umstritten und unklar geblieben. Auch ein dazu anhängiges Revisionsverfahren dürfte nicht mehr Klarheit bringen. » weiterlesen

Informationsaustausch der Finanzverwaltungen

StB Lukas Bien, Manager bei PKF FASSELT SCHLAGE, Duisburg

StB Lukas Bien, Manager bei PKF FASSELT SCHLAGE, Duisburg

Nachdem kürzlich die sog. „Panama-Papers“ mit vermeintlichen Briefkastenfirmen in Panama für Aufsehen sorgten (zu den steuerstrafrechtlichen Erwägungen der „Panama-Papers“ vgl. Adick, DB 2016 S. 1214) und die Finanzverwaltung zuvor im Rahmen der „Schweizer Daten CD´s“ an Informationen zu Vermögenswerten und Vermögensanlagen im Ausland gelangt ist, wird mit dem seit dem 01.01.2016 geltenden Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) eine neue und weitreichende Dimension des Informationsaustausches erreicht. Hierdurch stehen die weltweiten Vermögensanlagen und Geschäftsverbindungen von in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Personen zu Banken und Finanzdienstleistern aus dem Ausland im Fokus der Finanzverwaltung. » weiterlesen

Das geschriebene Wort gilt – wann ist eine Auskunft verbindlich?

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Der brave Steuerbürger ist der Auffassung, dass er sich auf die Aussagen seines Finanzamtes verlassen kann. Überrascht erfährt er von seinem Steuerberater, dass er hierzu eine verbindliche Auskunft benötigt, die obendrein noch Geld kostet. Entschließt sich der Steuerpflichtige auf dringende Empfehlung seines Steuerberaters hierzu, sieht er ein Schriftstück, das sehr formal aufgebaut ist, die Bezeichnung „Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft“ enthält und darüber hinaus aus Laienperspektive recht umständlich wirkt. Dass es auch anders und wohl auch vernünftiger geht, zeigt ein Urteil des BFH (BFH vom 12.08.2015 – I R 45/14, DB 2016 S. 212). » weiterlesen

Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

RA Stephan H. Schmidt, Dipl.-Fw. (FH), P+P Pöllath und Partners, München

RA Stephan H. Schmidt, Dipl.-Fw. (FH), P+P Pöllath und Partners, München

Mit dem am 9. Dezember 2015 von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf soll das Besteuerungsverfahren modernisiert und in ein digitales Zeitalter überführt werden. Jedoch befasst sich der Gesetzesentwurf nicht nur mit den notwendigen Änderungen für eine digitale Kommunikation zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen, sondern enthält noch weitere beachtliche Änderungen, die ausschnittsweise im Folgenden erläutert werden sollen. » weiterlesen

Keine Gegenrechnung zukünftiger Steuerminderungen bei der Ermittlung des Gegenstandswerts einer verbindlichen Auskunft

StB Dipl.-Kfm. Dr. Christian Hick, Partner bei FGS Flick Gocke Schaumburg, Bonn

StB Dipl.-Kfm. Dr. Christian Hick, Partner bei FGS Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Am 14.10.2015 hat der BFH die Entscheidung vom 22.04.2015 (IV R 13/12, DB1160935) zur Ermittlung des Gegenstandswerts einer verbindlichen Auskunft der Finanzverwaltung (§ 89 AO) veröffentlicht. Die Entscheidung betrifft die durch die Rechtsprechung bislang noch nicht entschiedene Frage, ob der Ermittlung des Gegenstandswerts eine wirtschaftliche Betrachtungsweise zugrunde gelegt werden kann. In der Entscheidung vom 30.03.2011 (I R 61/10, DB0416934) hatte der I. Senat die Verfassungsmäßigkeit der Gebührenpflicht dem Grunde nach bestätigt, die Ermittlung des Gegenstandswerts war in dem Verfahren hingegen nicht streitig. In der Praxis stellt sich die Gebührenermittlung erfahrungsgemäß als diskussionsbehaftetes Gebiet dar. Für die steuerliche Gestaltungspraxis ist die aktuelle Entscheidung des IV. Senats daher von erheblicher praktischer Relevanz. » weiterlesen

Zwei Sorten von Änderungsbescheiden?

Prof. Dr. Dieter Birk Steuerberater, Rechtsanwalt, Partner, Pöllath + Partners, Berlin

Prof. Dr. Dieter Birk
Steuerberater, Rechtsanwalt, Partner, Pöllath + Partners, Berlin

Steuerbescheide werden mit Bekanntgabe an den Adressaten wirksam (§ 124 Abs. 1 AO) und können von der Finanzbehörde nur noch geändert werden, wenn die einschlägigen Änderungsvorschriften der AO erfüllt sind. Hat der Steuerpflichtige den Steuerbescheid innerhalb der Rechtsbehelfsfrist angefochten, so kann die Behörde den Bescheid im Einspruchsverfahren auch zu Ungunsten des Steuerpflichtigen ändern, wenn dieser vor der Änderung darauf hingewiesen wurde (§ 367 Abs. 2 AO). Er hat dann die Möglichkeit den Einspruch zurückzunehmen, und die Behörde ist bzgl. der beabsichtigten Änderung wieder auf die einschlägigen Änderungsvorschriften verwiesen. » weiterlesen

Die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer oder „Warten auf Godot“

RA Axel Wagner, Associate bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

Vor ca. 60 Jahren fand in Paris die Uraufführung von Samuel Becketts Tragikomödie „Warten auf Godot“ statt und verhalf dem sog. absurden Theater zum Durchbruch. Seither wird mit „Warten auf Godot“ im allgemeinen Sprachgebrauch vergebliches Warten verbunden.

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (Wirtschafts-IdNr.) soll als Pendant zur Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) für wirtschaftlich Tätige (z. B. Unternehmen) eingeführt werden. Obwohl bislang noch keine Wirtschafts-IdNr. zugeteilt wurden, gibt es bereits gesetzliche Pflichten, die Wirtschafts-IdNr. in bestimmten Fällen anzugeben. Das Warten auf die erstmalige Vergabe der Wirtschafts-IdNr. gleicht dem „Warten auf Godot“. » weiterlesen

Aktuelles zum Einspruch per E-Mail – Ein Schritt vorwärts und einer zurück

RA/StB Dipl.-Kfm. Sören Reckwardt

RA/StB Dipl.-Kfm. Sören Reckwardt, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Die steigende Bedeutung der elektronischen Kommunikation in der Lebenswirklichkeit beschäftigt derzeit im Steuerrecht Judikative, Exekutive und Legislative. Die Möglichkeit der Einlegung eines Einspruchs gegen Steuerbescheide per E-Mail hat dabei nicht nur eine hohe praktische Bedeutung für viele Stpfl. Daneben besteht v. a. die Frage, ob die bisher standardmäßig in Bescheiden von der Finanzverwaltung verwendeten Rechtsbehelfsbelehrungen, die nicht auf die Möglichkeit der Einlegung des Einspruch per E-Mail hinweisen, u. U. unvollständig bzw. unrichtig i. S. des § 356 AO sind, sodass statt der Monats- eine Jahresfrist für die Einlegung des Einspruchs gelten würde. » weiterlesen