Was darf der Steuerberater übersehen?

Während die Änderung eines Steuerbescheides innerhalb der Einspruchsfrist durch einen schlichten Änderungsantrag nach § 172 Abs. 1 AO oder im Rahmen eines Einspruchsverfahrens unproblematisch möglich ist, kann eine Änderung nach Eintritt der Bestandskraft nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen der besonderen Korrekturvorschriften der Abgabenordnung erfüllt sind. Bei der Berücksichtigung neuer Tatsachen, die sich zugunsten des Steuerpflichtigen auswirken, ist aber Bedingung, dass deren nachträgliches Bekanntwerden nicht durch ein grobes Verschulden des Steuerpflichtigen verursacht ist.

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Was wird aus der Selbstanzeige?

RA StB Dr. Hanno Kiesel, Partner bei Ernst & Young, Stuttgart

Die Bundesregierung hat das Bemühen des Bundesrates, die Regeln der Selbstanzeige deutlich zu verschärfen, gestoppt. Der jetzige Entwurf zum Jahressteuergesetz 2010 enthält diesbezüglich keine Änderungsvorschläge mehr. Das ist eine gute Nachricht. Die schlechte Nachricht besteht jedoch darin, dass den Gesetzgeber nach dem Beschluss des BGH aus dem Frühsommer 2010 eine Handlungsnotwendigkeit trifft. Denn der Beschluss des BGH führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit, was dem Anspruch an die Klarheit einer Strafrechtsnorm in keinster Weise gerecht wird.  Jeder Steuerpflichtige muss wissen, nach welchen Voraussetzungen er Straffreiheit erlangen kann bzw. nach welchen Voraussetzungen ihm diese verwehrt wird.  » weiterlesen

Der Schutz vermögenswerter Positionen bei der Änderung von Steuergesetzen

Nehmen wir an, der Gesetzgeber beschließt zum 1. 11. 2010, den Abgeltungssteuersatz rückwirkend ab 1. 1. 2010 auf 30% zu erhöhen und damit auch die Kapitalerträge zu erfassen, die vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes zugeflossen sind. Wäre dies aus verfassungsrechtlicher Sicht hinzunehmen? Oder genießt der Steuerpflichtige Schutz vor Eingriffen in bereits verwirklichte, d. h. erwirtschaftete vermögenswerte Positionen, sprich: Schutz vor einer Höherbelastung bereits zugeflossener Erträge? » weiterlesen

Steuerzinsen und Nettoprinzip

RA StB Dr. Gerhard Lempenau, Partner bei Ebner Stolz Mönning Bachem, Stuttgart

Seit 1990 werden nach § 233a AO Steuerzinsen erhoben. Anlass waren milliardenschwere Steuernachzahlungen aufgrund Betriebsprüfung, oftmals für lange zurückliegende Jahre. Die Strategie mancher Unternehmen, übervorsichtige Ansätze in der Handelsbilanz in die Steuerbilanz zu übernehmen und sich später mit der Betriebsprüfung darüber zu streiten, sollte torpediert werden. Bei der Einkommensteuer waren Nachzahlungszinsen abzugsfähig (§ 10   Abs. 1 Nr. 5 EStG); Erstattungszinsen wurden als Kapitaleinkünfte besteuert. Der Zinssatz von 6% war damals angemessen. » weiterlesen

Das Verzögerungsgeld – eine weitere Blüte im bunten Strauß der Zwangsmittel!

StB Dr. Michael Best, Partner bei Pöllath & Partners, München

Das Verzögerungsgeld wurde durch das Jahressteuergesetz 2009 als neue steuerliche Nebenleistung eingeführt und kann zwischen 2.500 und 250.000 € betragen. Es steht im Kontext zu der zum gleichen Zeitpunkt eingeführten Vorschrift des § 146 Abs. 2 a AO, der Verlagerung der elektronischen Buchführung ins Ausland. Nach dem Wortlaut von § 146 Abs. 2 b AO kann das Verzögerungsgeld aber nicht nur dann festgesetzt werden, wenn der Aufforderung zur Rückverlagerung einer elektronischen Buchführung in das Inland nicht nachgekommen wird sondern auch wenn ein Steuerpflichtiger einer Aufforderung des Finanzamts zur Erteilung von Auskünften oder zur Vorlage von Unterlagen im Rahmen einer Außenprüfung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nachkommt. » weiterlesen

Finanzbeamte taxieren höheren Stundensatz als Steuerberater

RA/FAStR Oliver Holzinger, Chefredakteur DER BETRIEB, Düsseldorf

Für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft dürfen die Finanzämter gemäß § 89 Abs. 2-5 Abgabenordnung eine besondere Gebühr verlangen. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich in erster Linie nach dem Wert, den die verbindliche Auskunft für den Antragsteller hat. Ist dieser nicht feststellbar, setzen die Finanzbeamten eine Zeitgebühr an. Angesichts der steigenden Komplexität des Steuerrechts winken dem Staat an dieser Stelle lukrative Mehreinnahmen. Das FG Baden-Württemberg entschied in einem in der vergangenen Woche veröffentlichten Urteil vom 17. 3. 2010 (Az. 1 K 661/08), dass der Staat solche Auskünfte gebührenpflichtig anbieten darf. » weiterlesen