Ist die Abgeltungsteuer verfassungswidrig? – Vorlage an das Bundesverfassungsgericht

StBin Dipl.-Kffr. Dr. Katrin Dorn, Partnerin, und StBin Pauline Becker sind bei MÖHRLE HAPP LUTHER mbB in Hamburg tätig

Der 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts hält die Abgeltungsteuer für nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar und hat sie daher dem BVerfG mit Beschluss vom 18.03.2022 (7 K 120/21) zur Prüfung vorgelegt. » weiterlesen

Verluste bei Einkünften aus Kapitalvermögen – Einspruch einlegen, Veranlagungsoption ziehen!

StBin Dipl.-Kffr. Dr. Katrin Dorn, Partnerin bei Möhrle Happ Luther sowie Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV. e. V.), Hamburg

Erzielen private Anleger aus ihrem Kapitalvermögen Verluste, möchten sie diese steuerlich geltend machen. Aufgrund der in § 20 Abs. 6 EStG für Einkünfte aus Kapitalvermögen vorgesehenen Schedulenbesteuerung gilt allerdings, dass Verluste aus Kapitalvermögen grundsätzlich nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden dürfen, sondern nur mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen. Darüber hinaus enthält § 20 Abs. 6 EStG weitere Beschränkungen für die Verrechnung von Verlusten aus Kapitalvermögen. Dies führt dazu, dass diese Verluste nur mit bestimmten Einkünften und bei Anwendung der sog. zeitlich gestreckten Verlustverrechnung lediglich i.H.v. 20.000 € p.a. verrechnet werden können. Für die betroffenen Anleger eine sehr unbefriedigende Situation. Der Beschluss des BFH vom 17.11.2020 bringt hier etwas Hoffnung (VIII R 11/18, DB 2021 S. 1309). » weiterlesen

Steuerbarkeit von Verlusten aus wertlosen Anteilen an Kapitalgesellschaften im Privatvermögen

StB Carolin Stierstorfer, M.A., LL.M., Associate bei POELLATH, München

Auch 13 Jahre nach Einführung der Abgeltungsteuer bleiben noch immer viele Fragen zur Besteuerung von Kapitaleinkünften offen. Ziel des Gesetzgebers war es, das Besteuerungsverfahren für Kapitaleinkünfte drastisch zu vereinfachen und eine umfassende Wertzuwachsbesteuerung für sämtliche Kapitalanlagen einzuführen. Als „Dauerbrenner“ gilt in diesem Zusammenhang die Frage nach der Berücksichtigung von Verlusten aus wertlosen Kapitalanlagen als (negative) Einkünfte aus Kapitalvermögen – eine Frage, die von der Finanzverwaltung nur zu gerne abgelehnt worden ist. » weiterlesen

Gute Nachrichten für private Anleger – BFH hält Beschränkung der Verlustverrechnung für Aktien für verfassungswidrig!

StBin Dipl.-Kffr. Dr. Katrin Dorn, Partnerin bei Möhrle Happ Luther sowie Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV. e. V.), Hamburg

Private Anleger können Verluste aus Kapitalvermögen bekanntermaßen lediglich mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnen. So ist es beispielsweise nicht möglich, dass Verluste aus Aktien mit gewerblichen Einkünften i.S.d. § 15 EStG ausgeglichen werden dürfen. Vielmehr kommt es nach § 20 Abs. 6 EStG zu einer sog. Schedulenbesteuerung. Darüber hinaus enthält die Regelung des § 20 Abs. 6 EStG für bestimmte Verluste weitere Einschränkungen, welche für private Anleger sehr ärgerlich sind (vgl. Dorn, HB Steuerboard vom 11.01.2021). » weiterlesen

Kein Gestaltungsmissbrauch bei Veräußerung wertloser Aktien

RA Gerald Herrmann, Attorney-at-Law, Partner bei POELLATH, München

Die Frage, wie steuerlich mit wertlos gewordenen Aktien bzw. anderen Wertpapieren umzugehen ist, war immer wieder Zankapfel zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung und auch schon mehrfach Gegenstand von Beiträgen (vgl. Baaske, Steuerboard vom 26.04.2019). Nunmehr hat der BFH in seinem Urteil vom 29.09.2020 – VIII R 9/17 (DB 2021 S. 599) dem FG München (Urteil vom 17.07.2017 – 7 K 1888/16) unter Verweis auf seine ständige Spruchpraxis in vollem Umfang zugestimmt und geklärt, dass die Veräußerung von wertlosen Aktien weder von der Höhe der Gegenleistung abhängt, noch zu einem Gestaltungsmissbrauch durch den Steuerpflichtigen führt. » weiterlesen

Verlustbeschränkung des § 20 Abs. 6 EStG verärgert Anleger!

StBin Dipl.-Kffr. Dr. Katrin Dorn, Partnerin bei Möhrle Happ Luther sowie Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV. e. V.), Hamburg

Im Zuge des „JStG 2020“ wurde die Regelung zur zeitlich gestreckten Verlustnutzung des § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG zwar zugunsten der Steuerpflichtigen geändert, allerdings kann dies die (berechtigte) Verärgerung der Anleger über die Regelung nicht reduzieren. Denn die bereits durch das „JStG 2019“ eingefügte Regelung der „zeitlichen gestreckten Verlustnutzung“ bleibt im Wesentlichen – trotz der geäußerten Kritik und geforderten Aufhebung der Regelung – bestehen, erhöht wurde lediglich der jährliche Betrag für die Verlustverrechnung von 10.000 € auf 20.000 €. Darüber hinaus wurde § 32b Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG zuungunsten der Steuerpflichten angepasst. » weiterlesen

BFH urteilt erneut zum Ausfall von Gesellschafterdarlehen und deren Refinanzierung

StB Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Martin Weiss, ist tätig bei Flick Gocke Schaumburg, Berlin

Die Turbulenzen rund um den Ausfall von Darlehen des steuerlichen Privatvermögens hören nicht auf. Die Lage ist derzeit sehr unübersichtlich. Denn im Moment mischen sich in diesem Bereich aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung – etwa der neue § 17 Abs. 2a EStG – mit solchen bezüglich der historischen Gesetzeslage aus der Rechtsprechung der Finanzgerichte. Im Bereich der Gesetzgebung ist die zunächst geplante Vorschrift des § 20 Abs. 2 Satz 3 EStG nicht Gesetz geworden (vgl. Treeck, Steuerboard vom 28.11.2019). Diese sollte die BFH-Rechtsprechung zur Verlustberücksichtigung unter § 20 Abs. 2 EStG weitgehend überschreiben. Dennoch hat der Gesetzgeber – an sehr versteckter Stelle, im „Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“ – mit den Sätzen 5 und 6 des § 20 Abs. 6 EStG einen Teil seiner Überlegungen doch noch umgesetzt. Danach wird die Steuerbarkeit von Verlusten – wie vom BFH entschieden – anerkannt, nachdem dies jahrelang und zuletzt in der Gesetzesbegründung des JStG 2019 vehement bestritten worden war. Die Verluste werden aber in einer engen und in ihrer Nutzung auf 10.000 Euro pro Veranlagungszeitraum begrenzten Schedule „eingesperrt“. » weiterlesen

Der Ertrag aus Kurssicherungsgeschäften erhöht den steuerfreien Veräußerungsgewinn aus Anteilsverkauf nach § 8b KStG

RA Laura Baaske, Associate bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

In einer jüngeren Entscheidung hat sich der I. Senat des BFH dafür ausgesprochen, Erträge aus Währungskurssicherungsgeschäften bei der Bemessung des steuerfreien Gewinns aus Anteilsveräußerungen nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG einzubeziehen (Urteil vom 10.04.2019 – I R 20/16, DB 2019 S. 2445). Mit seinem Urteil grenzt sich der I. Senat klar von der Rechtsprechung des IX. Senats zu § 17 EStG und eigenen in der Vergangenheit getätigten Aussagen ab. » weiterlesen