In ihrem Koalitionsvertrag legen Union und SPD ihre Vorstellung guter Regierungsarbeit für die nächsten vier Jahre nieder. Neuer Aufbruch, neue Dynamik heißt es dort – doch der Inhalt des Regierungsprogramms bleibt hinter den Erwartungen, die seine Überschrift weckt, weit zurück. Natürlich werden die aktuellen gesellschaftlichen Fragestellungen aufgegriffen – wie Digitalisierung oder die Zukunft der Europäischen Union. Aber die Konzepte und Lösungen bleiben vage. Manches liest sich wie alter Tobak, nicht als Antwort und Gestaltungswille für die Anforderungen der Welt von morgen: ein Rechtsanspruch auf einen Gigabit-Netzzugang ab 2025 wird dem Unternehmer auf dem Land, der sich jetzt der Digitalisierung stellen muss, wenig nützen. Zudem weist die Zeitschiene zu häufig über die kommenden vier Jahre hinaus. Das ist in einer schnelllebigen Welt zu wenig ambitioniert und verschiebt die Verantwortung auf eine kommende (Politiker-)Generation. Politische Impulse zur Stärkung von Mittelstand und Familienunternehmen machen sich im Koalitionspapier rar. Stattdessen stehen Belastungen der unternehmerischen Tätigkeit durch von der SPD durchgesetzte soziale Komponenten ins Haus: von der Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Krankenkassenbeiträge über den Anspruch auf befristete Teilzeit bis hin zu Einschränkungen bei befristeten Arbeitsverträgen. » weiterlesen
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Auch nach 10 Jahren keine Unternehmenssteuerreform für Deutschland
Über vier Monate nach der Bundestagswahl und vier Wochen nach den Sondierungsgesprächen haben sich CDU/CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Der vorliegende Entwurf (Stand: 07.02.2018) enthält auch einige Passagen mit konkreten Hinweisen auf steuerliche Entlastungen und Förderungen für Bürger und Unternehmen. Vieles bleibt jedoch abstrakt und wird in wagen Prüfaufträgen dargestellt. Eine grundlegende Unternehmenssteuerreform zur Förderung der deutschen Wirtschaft ist leider nicht zu erwarten. » weiterlesen
Verluste aus dem Ausfall von Darlehensforderungen sind steuerlich abzugsfähig
Mit Einführung der Abgeltungsteuer durch das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 hat es einen Paradigmenwechsel bei der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen gegeben. Waren bis dahin grundsätzlich nur laufende Erträge steuerpflichtig, sollte mit der Gesetzesänderung eine vollständige steuerliche Erfassung aller Wertveränderungen erreicht werden. Entsprechend sind Veräußerungsgewinne aus nach dem 31.12.2008 erworbenem Kapitalvermögen grundsätzlich und unabhängig von Haltedauern bzw. Spekulationsfristen zu versteuern. Im Gegenzug sind Verluste abzugsfähig, allerdings insofern nur eingeschränkt verwertbar, als sie lediglich mit bestimmten positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden dürfen (§ 20 Abs. 6 EStG). Nach § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG gilt auch die Rückzahlung (z.B. eines Darlehens) als „Veräußerung“. Umstritten war, ob auch dann eine (verlustrealisierende) Veräußerung anzunehmen ist, wenn ein Darlehensgeber mit seiner Forderung ausfällt, also eine Rückzahlung von Null vorliegt. Die Finanzverwaltung hat dies abgelehnt. Der BFH hat nun anders entschieden (BFH vom 24.10.2017 – VIII R 13/15, DB 2017 S. 3035). » weiterlesen
Einmal steuerfrei – immer steuerfrei: Barabfindung beim steuerbefreiten Aktientausch bleibt auch unter Abgeltungsteuer steuerfrei
Im Rahmen der zum Veranlagungszeitraum 2009 eingeführten Abgeltungsteuer sind Gewinne aus Aktienverkäufen stets als Einkünfte aus Kapitalerträgen steuerbar, soweit nicht aufgrund eines Erwerbs der Anteile vor 2009 ein sogenannter Altfall vorliegt. In diesen Altfällen ist ein Veräußerungsgewinn bezüglich der Aktien außerhalb der (inzwischen abgelaufenen) einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei. Der BFH hat jüngst den umstrittenen Fall eines Aktientauschs mit Barabfindung im Zusammenhang mit solchen vor 2009 erworbenen Anteilen entschieden. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung hat der BFH festgestellt, dass die Barabfindung bei einem Aktientausch (§ 20 Abs. 4a Satz 2 EStG) nicht als Dividende steuerpflichtig ist, wenn die Veräußerung der betreffenden Aktien steuerfrei wäre (Urteil vom 20.10.2016 – VIII R 10/13, DB 2017 S. 101). » weiterlesen
Aufwendungen für verfallene Optionsrechte sind Werbungskosten
Die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Optionsgeschäften im Privatvermögen stellt sich als stete Quelle finanzgerichtlicher Auseinandersetzungen dar. Der am 27.06.2014 (1 K 3740/13 E) vom FG Düsseldorf entschiedene Fall verdeutlicht, dass sich hieran auch in dem System der Abgeltungsteuer nichts geändert hat. Die Bedeutung der Entscheidung besteht darin, dass erstmals ein Finanzgericht für die im System der Abgeltungsteuer ab dem 01.01.2009 geltende Rechtslage die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für verfallene Optionen als Werbungskosten bestätigt hat. » weiterlesen
BFH erleichtert Finanzierung von Familienunternehmen durch Familienangehörige
Der BFH hat am 20.08.2014 mehrere Entscheidungen zur Abgeltungsteuer veröffentlicht, die u.a. erhebliche Bedeutung auf die Finanzierungsgestaltung von Familienunternehmen durch Angehörige haben dürften. Worum geht es? » weiterlesen
Anteilstausch im Privatvermögen – steuerneutral möglich?
Bei der Übertragung von Unternehmen kommt Umwandlungsvorgängen regelmäßig eine große Bedeutung zu. Dabei spielen die Vorschriften des Umwandlungs- und des Umwandlungssteuergesetzes die entscheidende Rolle. Bei Anteilen an Kapitalgesellschaften von unter 1%, die im Privatvermögen gehalten werden, wurde mit dem Jahressteuergesetz 2009 die Regelung des § 20 Abs. 4a EStG eingeführt. Diese Regelung geht den allgemeinen Regelungen des Umwandlungsteuergesetzes vor und bietet insbesondere für sog. Alt-Anteile, also Anteile die vor dem 1. 1. 2009 angeschafft wurden, interessante Gestaltungsmöglichkeiten. Dies gilt z. B. für Management-Beteiligungs-Programme, aber auch in klassischen Private-Equity-Konstellationen kann die Vorschrift relevant werden. » weiterlesen
Keine Abgeltungsteuer auf Zinseinnahmen aus Darlehensverträgen mit Angehörigen
Bei Einführung der Abgeltungsteuer prognostizierte der Gesetzgeber eine drastische Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Durch die Einführung eines besonderen Steuertarifs bei gleichzeitiger Verbreitung der Bemessungsgrundlage sollte eine erhebliche steuerliche Entlastung erreicht werden. Ob diese hohen Ziele erreicht wurden, ist zweifelhaft. Solche Zweifel ruft auch die steuerliche Behandlung von Darlehen mit Angehörigen hervor. » weiterlesen