Seit Inkrafttreten der grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel (§ 6a GrEStG) im Jahr 2010 ranken sich diverse klärungsbedürftige Probleme um diese Vergünstigung. Über die Behandlung der offenen Zweifelsfragen konnte bislang weder im Schrifttum noch in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung Einigkeit erzielt werden. Erhebliche Rechtsunsicherheit ist die Folge. Der Kernpunkt der Streitigkeiten ist, dass sich der Umfang der Vergünstigung bei wortlautgetreuer Anwendung auf ein Minimum beschränken würde. Diverse – gleichwohl schutzbedürftige – Konstellationen wären nicht erfasst. So verwundert es wenig, dass sich der BFH mit einigen Fallgruppen konfrontiert sah. In einem Rundumschlag haben die Richter nun am 25.11.2015 das Bundesfinanzministerium aufgefordert, den anhängigen Verfahren beizutreten und Stellung zu beziehen. » weiterlesen