Trotz der zentralen Bedeutung von Hard- und Software für die rasant fortschreitende Digitalisierung und des technischen Fortschritts wurde die ertragsteuerlich anzusetzende Nutzungsdauer für Hard- und Software etwa seit der Jahrtausendwende nicht mehr geprüft oder angepasst. Nun hat die Finanzverwaltung reagiert und gibt Unternehmen mehr Spielraum bei der Abschreibung von digitalen Wirtschaftsgütern – also Computern, dazugehörigen Geräten und Software (BMF-Schreiben vom 26.02.2021, DB 2021 S. 539). Danach wird die bisher in der AfA-Tabelle für allgemeine Anlagegüter enthaltene Nutzungsdauer für Computer von drei Jahren auf ein Jahr herabgesetzt, um der technischen Entwicklung und den immer kürzeren Produktzyklen gerecht zu werden. Das ermöglicht einen unmittelbaren steuerlichen Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug (jedoch keine Sofortabschreibung) bereits in dem Jahr, in dem die Hard- oder Software gekauft wird. » weiterlesen
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Kaufpreisaufteilung bei Immobilienerwerb: BFH kommt den Steuerpflichtigen zu Hilfe
Mit dem am 26.11.2020 veröffentlichten Urteil vom 21.07.2020 (IX R 26/19, DB 2020 S. 2610) hat der BFH zur Frage des Vorrangs einer vertraglich vereinbarten Kaufpreisaufteilung auf Grund und Boden (GuB) und Gebäude für AfA-Zwecke Stellung genommen und dabei insbesondere die Bedeutung der vom BMF bereitgestellten sog. Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung bewertet. » weiterlesen
Jahresabschluss 2020: Bilanz(steuer)rechtliche Überlegungen zum Jahreswechsel
Mit dem 31.12.2020 naht für viele Unternehmen der erste reguläre Bilanzstichtag, an dem sich die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise in vollem Umfang in der Finanzberichterstattung niederschlagen (müssen). Wie wirken sich die geänderten Rahmenbedingungen auf die Bewertung des Anlage- und des Umlaufvermögens aus? Können aufgrund der Corona-Krise steuerlich wirksame Teilwertabschreibungen geltend gemacht werden? Und welche steuerliche Neuerung gibt es bei planmäßigen Abschreibungen? » weiterlesen
Auswirkungen der Denkmal-AfA auf Immobilientransaktionen
Die Denkmal-AfA spielt in der laufenden steuerlichen Beratung eine Rolle, wenn Herstellungskosten für denkmalbezogene Baumaßnahmen über den verkürzten Zeitraum der Denkmal-AfA geltend gemacht werden sollen. Die Denkmal-AfA ermöglicht es, auf Antrag begünstigte Herstellungskosten für Denkmal-Immobilien innerhalb von nur 12 Jahren abzuschreiben. Gemäß § 7i Abs. 1 Satz 5 EStG können jedoch auch Anschaffungskosten eines Erwerbers im Rahmen eines Asset-Deals der Denkmal-AfA unterliegen, soweit diese auf denkmalbezogene Baumaßnahmen entfallen und die diesbezüglichen Arbeiten nach Abschluss des Kaufvertrags durchgeführt worden sind. » weiterlesen
Ergänzungsbilanz bei Anteilserwerb: Abschreibung auf Restnutzungsdauer und Wahlrecht zur Abschreibungsmethode
Mit dem Erwerb eines Mitunternehmeranteils wird, da eine Personengesellschaft für steuerliche Zwecke transparent ist, regelmäßig kein eigenständiges Wirtschaftsgut, sondern lediglich ein Anteil an den Wirtschaftsgütern der Personengesellschaft erworben. Ein den Buchwert des übernommenen Kapitalkontos übersteigender Kaufpreis spiegelt die in den Wirtschaftsgütern der Personengesellschaft enthaltenen stillen Reserven sowie einen unter Umständen vorhandenen Geschäfts- oder Firmenwert wider (vgl. Eckl, BB 2015 S. 562). Diese sind in einer positiven Ergänzungsbilanz als Mehrwert zur Gesamthandsbilanz zu aktivieren und gewinnmindernd abzuschreiben (vgl. BFH vom 30. März 1993 – VIII R 63/91, DB 1993 S. 1803). Fraglich ist, wie die in der Ergänzungsbilanz aktivierten Mehrwerte fortzuschreiben sind (vgl. Tiede, in: HHR, EStG/KStG, § 15 EStG, Rn. 505); insbesondere welche Nutzugsdauer und welche Abschreibungsmethoden maßgeblich sind. Mit Urteil vom 20. November 2014 hat sich der BFH zu dieser Frage geäußert (IV R 1/11 – DB 2015 S. 348, vgl. dazu auch Bode, DB0691718). » weiterlesen
Die Teilwertabschreibung – Änderungen durch das BilMoG und das geplante JStG 2010
Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25. 5. 2009 wurde die Anwendung des Maßgeblichkeitsprinzips für die steuerliche Gewinnermittlung geändert. Danach ist steuerlich das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist, es sei denn, im Rahmen der Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts wird oder wurde ein anderer Ansatz gewählt. Damit gilt das Maßgeblichkeitsprinzip nur noch vorbehaltlich der abweichenden Ausübung steuerlicher Wahlrechte. Voraussetzung für die Ausübung steuerlicher Wahlrechte ist, dass bestimmte Aufzeichnungspflichten (Führen von Verzeichnissen) erfüllt werden. Das Prinzip der umgekehrten Maßgeblichkeit, nach dem steuerliche Wahlrechte in Übereinstimmung mit der handelsrechtlichen Jahresbilanz auszuüben sind, wurde durch das BilMoG abgeschafft. » weiterlesen
Wo ist unser ganzes Geld geblieben? – Verluste der „Verlierer“ und Gewinne der „Gewinner“
Die Verlustverrechnungsbeschränkungen, wie insbes. die Mindestbesteuerung und der Wegfall von Verlustvorträgen bei Gesellschafterwechsel, werden in der Regel damit begründet, dass das Steueraufkommen ohne solche Regeln angesichts des hohen Bestandes an steuerlichen Verlustvorträgen zusammenbräche. In diesem Zusammenhang wird oft ein aufgelaufener Verlustvortrag von 500 Mrd. genannt. In der Tat: der Betrag ist hoch, die Zahl indes ein wenig in die Jahre gekommen. » weiterlesen
Abweichende Nutzungsdauern in Handels- und Steuerbilanz?
Zur Diskussion steht die Frage, ob in Handels- und Steuerbilanz nach BilMoG die Ermittlung planmäßiger Abschreibungen bzw. Absetzungen für Abnutzungen auf der Basis abweichender Nutzungsdauern erfolgen kann. » weiterlesen