
RA/Attorney-at-law Christoph Beigel, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München
Mit Urteil vom 12.06.2018 hat der VIII. Senat des BFH (BFH vom 12.06.2018 – VIII R 32/16, DB 2018 S. 2278) über die Behandlung von Verlusten aus der Veräußerung von Aktien im Privatvermögen entschieden und sich – wie schon die Vorinstanz (Niedersächsisches FG vom 26.10.2016 – 2 K 12095/15, RS1226857; vgl. hierzu Kreft, StR kompakt, DB1226625) – gegen die von der Finanzverwaltung vertretene Ansicht positioniert. Nach Auffassung des BFH liegt eine Veräußerung auch dann vor, wenn der Veräußerungspreis die tatsächlichen Transaktionskosten nicht übersteigt. Ferner soll die Entscheidung des Steuerpflichtigen, seine Aktien nur gegen einen symbolischen Wert zu veräußern, keinen Gestaltungsmissbrauch i.S.d. § 42 AO darstellen. » weiterlesen