Mit Urteil vom 12.06.2018 hat der VIII. Senat des BFH (BFH vom 12.06.2018 – VIII R 32/16, DB 2018 S. 2278) über die Behandlung von Verlusten aus der Veräußerung von Aktien im Privatvermögen entschieden und sich – wie schon die Vorinstanz (Niedersächsisches FG vom 26.10.2016 – 2 K 12095/15, RS1226857; vgl. hierzu Kreft, StR kompakt, DB1226625) – gegen die von der Finanzverwaltung vertretene Ansicht positioniert. Nach Auffassung des BFH liegt eine Veräußerung auch dann vor, wenn der Veräußerungspreis die tatsächlichen Transaktionskosten nicht übersteigt. Ferner soll die Entscheidung des Steuerpflichtigen, seine Aktien nur gegen einen symbolischen Wert zu veräußern, keinen Gestaltungsmissbrauch i.S.d. § 42 AO darstellen. » weiterlesen
Schlagwort-Archive: Aktien
Vermittlungsergebnis bei der Dividendenbesteuerung lässt Fragen offen
Nachdem der Bundesrat dem Gesetz zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. 10. 2011 (Rs. C-284/09, DB0461388) zu Dividendenzahlungen an bestimmte gebietsfremde EU/EWR-Körperschaften (EuGHDivUmsG) nicht zugestimmt hat, hat die Bundesregierung am 19. 12. 2012 den gemeinsamen Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen. In seiner Sitzung am 26. 2. 2013 hat der Vermittlungsausschuss einen Einigungsvorschlag beschlossen. Der Bundestag hat den Einigungsvorschlag sodann am 28. 2. 2013 gegen das Votum der Linksfraktion angenommen. Die Zustimmung des Bundesrats erfolgte am 1. 3. 2013. » weiterlesen
Bundesregierung schlägt Änderung der Dividendenbesteuerung bei Ausländern vor
Schüttet eine deutsche AG Dividenden aus, so behält die auszahlende Stelle KapESt i. H. von 25% (zzgl. SolZ) ein und führt diese an das zuständige Finanzamt ab. Handelt es sich bei der Aktionärin um eine in Deutschland ansässige Kapitalgesellschaft, so wird die KapESt auf deren KSt-Schuld angerechnet. Dividendeneinkünfte sind bei deutschen Kapitalgesellschaften nunmehr steuerbefreit, lediglich 5% der Bruttodividenden gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben. Im Ergebnis wird die Abgeltungsteuer daher erstattet oder auf die übrige, auf steuerpflichtige Einkünfte entfallende KSt angerechnet. » weiterlesen
Teilwertansatz von Aktien bei gesunkenen Börsenkursen zum Bilanzstichtag
Seit Jahren streiten Finanzverwaltung und Steuerpflichtige heftig darüber, ob und wann unter die Anschaffungskosten gesunkene Börsenkurse von Aktien eine Teilwertabschreibung rechtfertigen. Es geht um die Frage, wann bei börsennotierten Aktien von einer „voraussichtlich dauernden Wertminderung“ im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG auszugehen ist. » weiterlesen
Bei Auslandsdividenden mindert Quellensteuer die Rendite
Am 22. 9. 2011 war die Rendite zehnjähriger Bundesanleihen aus Angst vor einer neuen Rezession auf ein Rekordtief bei 1,65% gesunken und bei 30 Jahren waren es 2,43%. Zur gleichen Zeit brachten zehnjährige US-Staatsanleihen über zehn Jahre 1,75%. Abzüglich Steuern und der Inflationsrate lässt sich hier netto kaum noch etwas verdienen. Im Vergleich zu den Erträgen aus Festgeld oder Anleihen erscheint eine Dividendenrendite vieler europäischer Aktien mit über 5% dagegen lukrativ. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass von der Ausschüttung unabhängig von der Vorlage eines Freistellungsauftrags meist weniger als einkalkuliert auf das Konto des Aktionärs fließen. Denn die einzelnen Länder halten gleich eine Quellensteuer von bis zu 35% der Dividende ein. » weiterlesen
Finanztransaktionssteuer ante portas?
Die Diskussion über die Einführung einer Finanztransaktionssteuer (FTS) hat in letzter Zeit deutlich angezogen: Ende Juni sprach sich die EU-Kommission für eine EU-eigene FTS als Teil ihrer Finanzplanung 2014–2020 aus. Mitte August gaben dann Bundeskanzlerin Merkel und Präsident Sarkozy ihre Zusage, den für den Herbst geplanten EU-Legislativvorschlag bis Ende September durch eigene Vorschläge zu unterstützen. Damit ist nun ein Rechtssetzungsprozess auf dem Weg, der es lohnt, die wesentlichen Aspekte der FTS näher zu betrachten. » weiterlesen
Verbilligte Überlassung von Aktien an Arbeitnehmer
Ein Unternehmen, das sich im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms verpflichtet, Arbeitnehmern verbilligt Aktien zu überlassen, kann bei der Gestaltung des Plans entscheiden, diese Verpflichtung durch Überlassung bereits bestehender Aktien oder durch junge Aktien zu erfüllen. Bei der Überlassung bestehender Aktien wird das Unternehmen sich diese entweder bei Gewährung, bei Überlassung oder zu einem Zeitpunkt innerhalb dieses Zeitraums beschaffen, sofern sich die Aktien nicht bereits im Bestand des Unternehmens befinden. Junge Aktien werden dagegen im Rahmen einer Kapitalerhöhung geschaffen, bei der das Bezugsrecht der Altgesellschafter zugunsten eines Bezugsrechts der Arbeitnehmer ausgeschlossen ist. Der Mitarbeiter hat stets die Verbilligung als Arbeitslohn zu versteuern, unabhängig davon, ob ihm junge oder bestehende Aktien überlassen werden. » weiterlesen
Zur Versteuerung eines Veräußerungsgewinns von Mitarbeiteraktien zusätzlich zum Arbeitslohn
Erwirbt ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber verbilligt Aktien am Arbeitgeberunternehmen, ist die Verbilligung regelmäßig in dem Zeitpunkt als Arbeitslohn zu versteuern, zu dem die Aktien dem Arbeitnehmer überlassen werden. Gleiches gilt, wenn ein mit dem Arbeitgeberunternehmen verbundenes Unternehmen, beispielsweise die Muttergesellschaft dem Arbeitnehmer verbilligt Aktien überlässt. In der Regel verkauft der Arbeitnehmer die Aktien oder einen Teil der Aktien zeitgleich mit der Überlassung, um die Steuerlast oder den Kaufpreis zu finanzieren – sog. Same Day Sale. » weiterlesen