Die durch Aktiengeschäfte in zeitlicher Nähe zum Ausschüttungstermin entstandenen Steuerausfälle werden auch als größter Steuerskandal der Geschichte bezeichnet. Gemeinnützige Organisationen werden in der öffentlichen Wahrnehmung mit Cum-/Ex- oder Cum-/Cum-Fällen zu Recht nicht in Verbindung gebracht. Ein Fall des FG Hessen betraf allerdings eine entsprechende Gestaltung und hatte zum Jahresbeginn 2019 weitere Verschärfungen beim Kapitalertragsteuerabzug für gemeinnützige Organisationen zur Folge (FG Hessen vom 17.08.2018 – 4 V 1131/17, RS1281643; vgl. hierzu auch Amann, StR kompakt, DB1287146). » weiterlesen