Für exitabhängige Vergütungen an Arbeitnehmer dürfen keine Rückstellungen mit steuerlicher Wirkung gebildet werden. Diese Feststellung des I. Senats (BFH vom 15.03.2017 – I R 11/15, DB 2017 S. 1749; vgl. dazu Werth, StR kompakt, DB1247026) kommt nicht ganz überraschend, interessant ist aber die Begründung. Das maßgebliche Kriterium für die Nichtanerkennung ist nämlich nicht die Wahrscheinlichkeit des Exits, sondern die fehlende Verursachung der Zahlung in der Vergangenheit. » weiterlesen