Mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz im Jahr 2008 wurde die Verpflichtung zur Übermittlung von (Steuer-)Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz (sog. Taxonomie) durch Datenfernübertragung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, durch den Gesetzgeber begründet. Erst knapp zwei Jahre später, im Jahr 2010, hat die Finanzverwaltung den ersten Entwurf des Aufbaus und Umfangs einer sog. allgemeinen Taxonomie veröffentlicht. Die branchenspezifischen Taxonomien (z. B. für Banken, Versicherungen, Wohnungsbauunternehmen) wurden bis dato noch nicht durch die Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt. Gegenstand der Diskussion in zahlreichen Stellungnahmen war somit nur die allgemeine Taxonomie. » weiterlesen