Anders als in den meisten europäischen Ländern unterliegt die Verwaltung von Private Equity Fonds und anderen Alternativen Investmentfonds (AIF) in Deutschland der Umsatzsteuer. Das liegt unter anderem daran, dass Deutschland die Umsatzsteuerbefreiung für „die Verwaltung von durch die Mitgliedsstaaten als solche definierten Sondervermögen” gemäß der 6. Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) sehr eng interpretiert. Gemäß der deutschen Umsetzungsnorm (§ 4 Nr. 8 Buchst. h UStG) ist nur die Verwaltung von „Investmentfonds“ (d.h. v.a. OGAW oder offene Immobilienfonds) umsatzsteuerfrei, nicht aber von Private Equity Fonds und anderen AIFs (sog. „Investitionsgesellschaften“), obwohl letztere ebenso wie Investmentfonds einer europaweit harmonisierten Regulierung unterliegen. » weiterlesen