Der bevorstehende Brexit veranlasst Steuerpflichtige mit Bezug zu Großbritannien derzeit dazu, ihre persönlichen und steuerlichen Verhältnisse zu überprüfen. Zahlreiche deutsche Beschäftigte verbringen einen Abschnitt ihrer Karriere in der Finanzmetropole London. Dort werden sie Teil des britischen Altersvorsorgesystems, das vornehmlich auf betrieblichen Pension Plans basiert. Obwohl solche Pension Plans über den britischen Arbeitgeber abgeschlossen werden, enden sie nicht per se mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Viele deutsche Arbeitnehmer behalten ihre Pension Plans daher unverändert bei, wenn sie Großbritannien verlassen und nach Deutschland zurückkehren. Bei den Pension Plans handelt es sich im Regelfall um einen Mix aus betrieblicher und gesetzlicher Altersvorsorge, Lebensversicherung und Wertpapierdepot. Der letztgenannte Bestandteil ist der Grund, warum Inhaber von britischen Pension Plans unabhängig vom EU-Austritt Großbritanniens einen Blick auf die konkreten Vertragsbedingungen und deren einkommensteuerliche Folgen werfen sollten, da es je nach Ausgestaltung zu Dry-Income-Situationen (Steuerzahlung ohne Cash-Zufluss) kommen kann. » weiterlesen