Alte Gewinnabführungsverträge sind noch im Jahr 2019 anzupassen

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, audit law gmbh Rechtsanwalts-gesellschaft und TAXGATE Partners, beide Stuttgart

Mit seinem Urteil vom 10.05.2017 (I R 93/15, DB 2017 S. 2650) erschwerte der BFH nicht nur die Vereinbarung variabler Ausgleichszahlungen, sondern postulierte auch eine Anpassungsobliegenheit, wonach ein Gewinnabführungsvertrag an die Änderungen von Regelungen des Aktiengesetzes anzupassen sei (vgl. Walter, Steuerboard vom 10.11.2017). In Bezug auf variable Ausgleichszahlungen reagierte der Gesetzgeber im Sinne eines Nichtanwendungsgesetzes mit § 14 Abs. 2 KStG im sog. JStG 2018 (vgl. Walter, in: Bott/Walter, § 16 KStG Rz. 12.2 ff.). Das Urteil wird nunmehr im BStBl. amtlich veröffentlicht, was wegen der Gesetzesänderung nur noch Auswirkungen in Bezug auf die Anpassungsobliegenheit für sog. Altverträge hat. Bei aller berechtigten Kritik an dem Urteil kommt den betroffenen Unternehmen jedoch insoweit zugute, dass zeitgleich eine Übergangsregelung der FinVerw. veröffentlicht wird (BMF vom 03.04.2019, DB 2019 S. 1002). » weiterlesen