Die Neuverhandlung von deutschen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) steht seit einigen Jahren ganz im Zeichen der Verhinderung von Steuerumgehungen. Während ältere DBA darauf abzielten, die mehrfache Besteuerung von Einkünften bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zum Schutz der Steuerpflichtigen vor übermäßiger Steuerbelastung zu vermeiden, bezwecken jüngere DBA auch die Sicherstellung einer (Mindest-)Besteuerung durch zumindest einen der beteiligten Staaten. Im grenzüberschreitenden Kontext ist diese Vorgehensweise begrüßenswert – ein allgemeiner Grundsatz dahingehend, dass bestimmte als besteuerungswürdig empfundene Sachverhalte stets zumindest einmal der deutschen Besteuerung unterworfen werden müssen, existiert jedoch nicht. » weiterlesen