Es gibt Beratungssituationen für den Steuerberater, in denen nur noch das Finanzamt einen verlässlichen „Rechtsrat“ geben kann. Das ist dann der Fall, wenn Rechtsprechung und Verwaltungserlasse Besteuerungsfragen nicht mit hinreichendem Detaillierungsgrad klären und die Steuerrisiken für den Steuerpflichtigen erheblich sind. Für diesen Fall sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, Besteuerungsfragen vorab durch eine verbindliche Auskunft (§ 89 AO) oder eine Lohnsteueranrufungsauskunft (§ 42e EStG) zu klären. Diese Instrumente sind in der Praxis aber häufig nicht ausreichend. » weiterlesen