Die Absenkung der „Wesentlichkeitsgrenze“ von 25% auf unter 10% für die steuerfreie Veräußerung von Kapitalgesellschaftsbeteiligungen im Privatvermögen (§ 17 EStG) im Jahr 1999 war verfassungswidrig, soweit sie Wertzuwächse betrifft, die bis zum 31. 3. 1999 entstanden sind und die damals hätten steuerfrei realisiert werden können. Diese Wertzuwächse bleiben nach einer Entscheidung des BVerfG (Beschluss vom 7. 7. 2010 – 2 BvR 748/05, DB0364511) steuerfrei. Der Beschluss wirft für die Praxis vor allem die Frage auf, wie der steuerfreie bzw. steuerpflichtige Wertzuwachs zu bestimmen ist. Da Verkäufe, bei denen diese Frage eine Rolle spielt, auch jetzt und in Zukunft noch stattfinden können, kann eine Anteils- oder Unternehmensbewertung auf einen mehr als zwölf Jahre zurückliegenden Zeitpunkt erforderlich werden. Bei dem Zustand mancher Unternehmensarchive könnten hier die Arbeitsmethoden der Historiker zum Einsatz kommen. » weiterlesen
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Anteilsbewertung früher unwesentlicher Anteile zur Sicherung der Steuerfreiheit
Mit seiner Entscheidung vom 7. 7. 2010 hat der 2. Senat des BVerfG entschieden, dass die rückwirkende Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze in § 17 EStG von 25% auf 10% bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen des Vertrauensschutzes unvereinbar ist. Wertsteigerungen, die bis zur Verkündung des StEntlG 1999/2000/2002 am 31. 3. 1999 entstanden sind und die bei einer Veräußerung bis zu diesem Zeitpunkt nach der zuvor geltenden Rechtslage steuerfrei hätten realisiert werden können, dürfen auch bei einer späteren Veräußerung nicht der Steuer unterworfen werden. » weiterlesen