Der Erwerb von mind. 95% der Anteile an einer KapGes., zu deren Vermögen ein inländisches Grundstück gehört (z. B. Immobilien-GmbH), unterliegt der GrESt (§ 1 Abs. 3 GrEStG). Die einer (geplanten) Transaktion anhaftende GrESt-Belastung stellt regelmäßig eine Realisierungshürde dar, eine Transaktionsstrukturierung erfolgt stets auch mit dem Ziel einer GrESt-Minimierung oder -vermeidung. Eine Möglichkeit, die Entstehung von GrESt bei einem Erwerb sämtlicher Anteile an einer Immobilien-GmbH zu vermeiden, könnte mit Blick auf eine jüngst veröffentlichte Entscheidung des FG Köln die Nutzung einer „Ringbeteiligung“ sein (FG Köln, Urteil vom 30. 11. 2011 – 5 K 1542/09, DB0481055, Rev. nicht zugelassen; Nichtzulassungsbeschwerde wohl anh., Az. des BFH: II B 5/12). » weiterlesen