Steuerrisiken durch Umstrukturierungen nach Erbfall und Schenkung

RA/StB Dr. Stephan Viskorf, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

RA/StB Dr. Stephan Viskorf, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Für den Erwerb von Betriebsvermögen gelten weitreichende erbschaft- und schenkungsteuerliche Begünstigungen. Um diese Vergünstigungen zu erhalten und eine Nachversteuerung zu vermeiden, muss der Erwerber von Betriebsvermögen die Behaltensvorschriften des § 13a Abs. 5 ErbStG über einen Zeitraum von 5 bzw. 7 Jahren (Behaltensfrist) einhalten. Er darf in dieser Zeit u.a. nicht das Betriebsvermögen und auch keine wesentlichen Betriebsgrundlagen veräußern. Die Behaltensvorschriften stehen häufig im Konflikt mit dem Bedürfnis des Erwerbers das erworbene Betriebsvermögen umzustrukturieren. » weiterlesen

Porsche, Große Koalition und die Trennung von der Trennungstheorie

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Porsche hat im Rahmen einer Umstrukturierung nach dem Zusammenschluss mit VW eine im Umwandlungssteuerrecht vorgesehene Möglichkeit genutzt, Anteile in eine andere Gesellschaft einzubringen und als Gegenleistung neben neuen Anteilen auch eine „Cash-Komponente“ zu erhalten (§§ 20 Abs. 2 Satz 4, 21 Abs. 1 Satz 4 UmwStG). Dieses in der Praxis seit Jahrzehnten übliche Vorgehen hat, möglicherweise wegen der Größe der in Rede stehenden Beträge, die Politik auf den Plan gerufen. » weiterlesen