Der BFH hat jüngst entschieden, dass nach einem Verkauf von Anteilen einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft die anteiligen Gesellschaftsschulden die für die AfA maßgeblichen Anschaffungskosten des Erwerbers erhöhen (BFH vom 03.05.2022 – IX R 22/19 (DB 2022 S. 2383) und hat damit der Vorinstanz (FG Köln vom 10.10.2018; s. hierzu bereits Escher, Steuerboard vom 20.07.2020) widersprochen. Dies eröffnet ggf. die Option, zusätzliches AfA-Volumen ohne persönliche Aufwendungen des Erwerbers zu generieren, was sich in vielen Fällen günstig auswirkend wird. Gleichwohl lässt die Entscheidung einige wesentliche Fragen offen, insbesondere, ob dies unabhängig von der Rechtsform der Gesellschaft gelten kann bzw. ob dies auch bei einer reinen Anteilsschenkung gelten würde. Auch die Perspektive des Übertragenden (Verwirklichung eines Einkommensteuer-Tatbestandes?) wird (schon mangels Entscheidungserheblichkeit) nicht in den Blick genommen. » weiterlesen
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Grunderwerbsteuer & Share Deals – die Reform steht vor der Tür
Nach jahrelangem Hickhack nimmt die Umsetzung der Grunderwerbsteuer-Reform zu Share Deals erheblich Fahrt auf. Medienberichten zufolge hat sich die Große Koalition in Berlin abschließend auf einen Reformvorschlag verständigt. Die Umsetzung in dieser Legislaturperiode scheint nur noch Formsache. Hierzu soll das bereits laufende Gesetzgebungsverfahren zur Share Deal Reform reaktiviert und durch einige wenige Modifizierungen abschließend zu Ende gebracht werden. Anlass genug, sich die aktuellen Vorschläge anzuschauen sowie Hinweise zum Übergangszeitraum zu geben: » weiterlesen
Was ist Gleichzeitigkeit? – Anmerkungen zum Buchwertprivileg des § 6 Abs. 3 EStG
Über die Voraussetzungen der unentgeltlichen Übertragung von Mitunternehmeranteilen zum Buchwert ist in den letzten Jahren ausgiebig gestritten worden. Insbesondere war bis zuletzt offen, ob das Buchwertprivileg nach § 6 Abs. 3 Satz 1 Hs. 1 EStG auch dann noch zu gewähren ist, wenn gleichzeitig mit der unentgeltlichen Übertragung des Mitunternehmeranteils funktional wesentliches Sonderbetriebsvermögen entnommen oder veräußert wird. Mit seinem Urteil vom 10.09.2020 (IV R 14/18, DB 2021 S. 317) hat der BFH einen vorläufigen Schlussstrich unter die Debatte gezogen und dabei auch interessante Bemerkungen zum Begriff der Gleichzeitigkeit gemacht. » weiterlesen
Ergebnisverteilung bei sog. unterjährigem Gesellschafterwechsel bei Personengesellschaften
Bei der Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften wird in der Praxis häufig vereinbart, dass der Erwerber am Gesellschaftsergebnis bereits mit Wirkung vom Tag des Vertragsschlusses oder dem Beginn des Wirtschaftsjahres, in das der Vertragsschluss fällt, beteiligt sein soll. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob derartige Abreden über die Ergebnisverteilung auch dann steuerrechtlich anzuerkennen sind, wenn der Gesellschafterwechsel tatsächlich erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt (z.B. mit vollständiger Kaufpreiszahlung). Das FG Rheinland-Pfalz hat hierzu mit Urteil vom 24.10.2017 (3 K 1565/15, EFG 2017 S. 1927) entschieden, dass während eines Wirtschaftsjahres eintretende Gesellschafter auch an dem vor ihrem Eintritt erwirtschafteten Ergebnis beteiligt werden können, wenn dies vor Beginn des betreffenden Wirtschaftsjahres wirksam vereinbart wurde und wendet sich damit gegen die Auffassung des beklagten FA und die (wohl) herrschende Meinung im Schrifttum (vgl. Schmidt/Wacker, 36. Aufl. 2017, EStG, § 15 Rn. 453; Kirchhof/Söhn/Mellinghoff/Desens/Blischke, § 15 EStG, Rn. F 215 ff. m.w.N.). » weiterlesen
Keine Grunderwerbsteuer bei teilweiser Rückabwicklung einer Anteilsübertragung
Die Praxis zeigt, dass der Entscheidungsprozess über konzerninterne Umstrukturierungen oftmals langwierig sein kann. Ist die Entscheidung dann einmal getroffen, muss die Umsetzung häufig sehr schnell gehen, damit beispielsweise die Umstrukturierungsmaßnahme noch in dem laufenden Geschäftsjahr abgebildet wird. Mit Blick auf das immer komplexer werdende Steuerrecht inklusive seiner formalen Anforderungen verwundert es in derartigen Situationen nicht, dass das interne Controllingsystem eines Konzerns steuerliche Konsequenzen im Zusammenhang mit den entsprechenden Umstrukturierungsmaßnahmen falsch einschätzt oder gar übersieht. Dies gilt umso mehr für internationale Konzerne, die sich mit den jeweiligen nationalen steuerrechtlichen Vorschriften auseinandersetzen müssen. So ist es immer wieder eine echte Herausforderung, einem CFO eines ausländischen Konzerns erklären zu müssen, dass eine ausschließlich im Ausland stattfindende Umstrukturierung zu steuerrechtlichen Konsequenzen in Deutschland führen kann. Das Paradebeispiel ist die Zwischenschaltung einer weiteren Gesellschaft im Konzern. Wird im Konzern eine Gesellschaft zwischen der Konzernmutter und immobilienbesitzenden Tochterkapitalgesellschaften geschaltet, kann hieraus schnell ein deutscher Grunderwerbsteuerfall resultieren. » weiterlesen