E-Bilanz-Verschiebung für Einzelfälle ohne Rechtsgrundlage ?

Am 4. 7. 2011, kurz nach Abschluss der Pilotphase zur E-Bilanz, veröffentlichte das BMF einen weiteren Entwurf eines BMF-Schreibens zur Bestimmung des Mindestumfangs der nach § 5b EStG zu übermittelnden Daten. Das Schreiben enthält neue Bestimmungen zum Anwendungsbereich  des § 5b EStG und sieht für bestimmte Betriebe eine Verschiebung des erstmaligen Anwendungszeitpunkts bis ins Jahr 2015 vor. Die gesetzlichen Grundlagen einiger Regelungen sind zweifelhaft. Es drängt sich der Eindruck auf, dass das E-Bilanz-Projekt inzwischen auf Seiten der Finanzverwaltung aus dem Ruder läuft. » weiterlesen