Der BFH hatte sich im Urteil vom 9. 12. 2010 (VI R 57/08, DB 2011 S. 688) mit dem Ausdruck „Beiträge des Arbeitgebers“ zu befassen und entschied, dass darunter alle Beiträge fallen, die vom Arbeitgeber als Versicherungsnehmer selbst geschuldet und an eine Versorgungseinrichtung geleistet werden. Eigene Beiträge des Arbeitnehmers sind dagegen anzunehmen, wenn aufgrund der vertraglichen Vereinbarung mit der Versorgungseinrichtung eine originäre Beitragspflicht des Arbeitnehmers besteht. » weiterlesen