Die zunehmende Globalisierung der Wirtschaft führt dazu, dass zahlreiche ausländische Fach- und Führungskräfte in Deutschland tätig werden. In diesem Zusammenhang stellt sich für den Arbeitnehmer die Frage, in welchem Land seine Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit besteuert werden. Deutsche Unternehmen werden dabei von der Finanzverwaltung vielfach als wirtschaftlicher Arbeitgeber eingestuft, auch wenn das Gehalt weiterhin von dem ausländischen rechtlichen Arbeitgeber gezahlt und getragen wird. Dies führt dazu, dass lohnsteuerliche Pflichten früher als erwartet auf sie zukommen. Auch andere Staaten kennen das Institut des wirtschaftlichen Arbeitgebers und so besteht umgekehrt das Risiko, dass deutsche Mitarbeiter, die im Ausland tätig sind, dort auch steuerpflichtig werden, und zwar auch dann, wenn sie im Ausland weniger als 183 Tage tätig sind. » weiterlesen