Beteiligt sich ein Arbeitnehmer im Rahmen eines mit sog. „Sweet Equity“ gestalteten Beteiligungsmodells kapitalmäßig an seinem Arbeitgeber, werden Erlöse aus der Veräußerung dieser gesellschaftsrechtlichen Beteiligung von der Finanzverwaltung häufig den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit zugeordnet. Der BFH hingegen stellte bereits mit seiner richtungsweisenden Entscheidung vom 04.10.2016 – IX R 43/15 (DB 2017 S. 522) wesentliche Maßstäbe zur Abgrenzung von Arbeitslohn und Kapitalvermögen bei Mitarbeiter- und Managementbeteiligungen auf (vgl. Koch-Schulte, Steuerboard vom 27.01.2017). Während auf das BFH-Urteil uneinheitliche finanzgerichtliche Entscheidungen zu Veräußerungserlösen aus Managementbeteiligungen folgten, geht das FG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 26.02.2020 (2 K 1774/17) mit der Argumentationslinie des BFH zur Anerkennung der Kapitalbeteiligung als Sonderrechtsverhältnis konform. » weiterlesen
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BFH ändert Rechtsprechung zum Zusätzlichkeitskriterium einkommensteuerlicher Begünstigungsnormen
Die Anwendung einer Reihe einkommensteuerlicher Begünstigungsnormen setzt voraus, dass die Arbeitgeberleistungen „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht werden (sog. Zusätzlichkeitskriterium). Ist das Zusätzlichkeitskriterium erfüllt, ermöglicht dies die steuerfreie Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber erbrachter Sachleistungen. Auch für die abgeltende Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen, die Pauschalbesteuerung sog. Internetzuschüsse und Zuschüssen für den Weg zur Arbeit besteht die Voraussetzung, dass die pauschal zu versteuernden Zuwendungen bzw. Zuschüsse durch den Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Mit der am 24.10.2019 veröffentlichten Entscheidung vom 01.08.2019 (VI R 32/18, DB 2019 S. 2381) und den beiden (im Wesentlichen inhaltsgleichen) Parallelentscheidungen vom gleichen Tag (VI R 21/17 und VI R 40/17) hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung zur Auslegung des Zusätzlichkeitskriteriums wesentlich entschärft. » weiterlesen
„Sweet“ oder „Sweat“: Zur disproportionalen Zeichnung von Kapitalinstrumenten bei Managementbeteiligungen
Gibt ein Gesellschafter seinem Unternehmen ein Gesellschafterdarlehen, ein anderer Gesellschafter jedoch nicht, ist die steuerliche Behandlung unproblematisch – die Zinsen stellen Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Ist dieser Gesellschafter aber gleichzeitig Manager des Unternehmens, so soll das disproportionale Zeichnen von Kapitalinstrumenten nach Meinung des FG Baden-Württemberg (Urteil vom 26.06.2017 – 8 K 4018/14, anhängig beim BFH unter VIII R 21/17) ein Indiz für die Qualifizierung sämtlicher Beteiligungserlöse in Arbeitslohn sein. Das ist so nicht richtig. » weiterlesen
Kein Arbeitslohn bei „Fremd“rabatten
Aufgrund des zunehmenden Wettbewerbs um „Young Talents“ werben immer mehr Unternehmen mit Corporate Benefits, die zusätzlich zum monatlichen Gehalt in Anspruch genommen werden können (Rabatte beim Erwerb von Fahrzeugen, vergünstigte Mitgliedschaften in Fitnessstudios, günstige Mobilfunktarife, etc.). Im Hinblick auf die den Angestellten von anderen Unternehmen gewährten Rabatte stellt sich die Frage, ob diese einen lohn- und einkommensteuerpflichtigen Vorteil begründen. Dies wurde in der Vergangenheit von der Finanzverwaltung in vielen Fällen bejaht, obwohl in zahlreichen Fällen aus steuerlicher Sicht ein insoweit erforderlicher Veranlassungszusammenhang auch mit guten Gründen abgelehnt werden konnte. » weiterlesen
Mitarbeiteroption, aber kein Arbeitslohn?!
Nach der spätestens ab 2005 etablierten ständigen Rechtsprechung (z.B. BFH vom 23.06.2005 – VI R 124/99, DB 2005 S. 1718) ist bei verbilligt oder gratis eingeräumten Optionen auf den Erwerb von Aktien an Mitarbeiter davon auszugehen, dass zwar nicht der Erwerb der Option, aber deren Ausübung (oder anderweitige Verwertung) zum Zufluss von Arbeitslohn führt. Das FG Köln (Urteil vom 24.03.2017 – 7 K 2603/14, EFG 2017 S. 1646) hat nun rechtskräftig klargestellt, dass nicht jede an Mitarbeiter ausgegebene Option bei Ausübung zu Arbeitslohn führt, sondern nur solche Optionen, die auch durch das Arbeitsverhältnis veranlasst sind. » weiterlesen
„Wert ist der Wert ist der Wert …“ – Zur praktischen Anwendung des § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG
Wer sich mit Unternehmensbewertung befasst, weiß, dass es „den“ richtigen Wert eines Unternehmens nicht gibt. Lediglich die Finanzverwaltung, und manchmal auch die Finanzgerichte, scheinen immer den „richtigen“ Wert einer Kapitalbeteiligung zu kennen. Unschön ist dabei, dass insbesondere bei Managementbeteiligungen solche Bewertungsfragen immer zu Lasten des Steuerpflichtigen beantwortet werden. Der BFH sollte dieser Praxis deutlichere Grenzen setzen. » weiterlesen
Kapitalvermögen oder Arbeitslohn – Prüfungssystematik zur Abgrenzung der Einkunftsarten
Derzeit prüft die Finanzverwaltung verstärkt Managementkapitalbeteiligungen daraufhin, ob Erlöse daraus als Arbeitslohn zu qualifizieren sind. In diesem Zusammenhang sind vor allem zwei Fragen relevant:
(1) Hat der Manager wirtschaftliches Eigentum an der Beteiligung erworben?
(2) Wird die Kapitalbeteiligung durch das Arbeitsverhältnis überlagert?
Dabei werden beide Themen in der Regel nebeneinander behandelt und geprüft. Dies ist systematisch jedoch nicht zutreffend, wie eine Entscheidung des FG Münster (FG Münster vom 15.07.2015 – 11 K 4149/12 E) zeigt. » weiterlesen
BFH konkretisiert die Grenzen der Treuhand
Mit seiner Entscheidung vom 21. Mai 2014 (I R 42/12, DB 2014 S. 2084) hat der Bundesfinanzhof eine für die steuerliche Anerkennung des wirtschaftlichen Eigentums bei Treuhandgestaltungen bei Kapitalbeteiligungen wegweisende Entscheidung getroffen. Insbesondere für Regelungen zur Kündigung einer Treuhand und die vertragliche Gestaltung von Weisungsrechten bedeutet die Entscheidung ein Mehr an Rechtssicherheit und eine steuerliche Bestätigung einer Vielzahl von Treuhandgestaltungen. » weiterlesen