Wann wird der Sport zum Arbeitslohn?

StB Dr. Simone Wick, KPMG AG, Köln

StB Dr. Simone Wick, KPMG AG, Köln

– Mögliche steuerliche Folgen einer Ehrenmitgliedschaft im Golfclub –

Jeder Golfer ist für das Spiel auf dem Grün mit Regelkunde und Etikette vertraut. Sein Handicap kann jeder, der sich für das Spiel mit dem kleinen weißen Ball interessiert, sofort benennen. Allerdings sollte man auch die Regeln des Steuerrechts kennen, damit dem erfolgreichen Einlochen nicht die Ernüchterung im Steuerbescheid folgt. » weiterlesen

Besteuerung von Genussrechten als Instrument der Mitarbeiterbeteiligung

RA/StB Dr. Barbara Koch-Schulte, Partnerin, P+P Pöllath + Partners

RA/StB Dr. Barbara Koch-Schulte, Partnerin, P+P Pöllath + Partners

Der VI. Senat des BFH (zuständig für Lohnsteuer) hatte in seiner Entscheidung vom 17.6.2009 (VI R 69/06, DB0334965) bereits angedeutet, dass eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung durchaus insgesamt den Einkünften aus nicht selbstständiger Tätigkeit zugeordnet werden kann. Der VIII. Senat (zuständig für die Besteuerung von Kapitaleinkünften) scheint diese Auffassung nun zu teilen (Urteil vom 5.11.2013, VIII R 20/11, DB0648854). Einnahmen aus Mitarbeiterbeteiligungen unterliegen danach entweder der Besteuerung als Gehaltsbestandteil oder als Kapitalertrag. Eine Aufteilung der Erlöse für Zwecke der Besteuerung ist nach Auffassung des VIII. Senats nicht vorgesehen. » weiterlesen

Neue Gestaltungsmöglichkeit bei Arbeitnehmer-Aktienoptionen

RA/StB Dr. Barbara Koch-Schulte, P+P Pöllath + Partners

RA/StB Dr. Barbara Koch-Schulte,  Counsel bei P+P Pöllath + Partners, München

Manchmal meint es der BFH ja doch gut mit den Stpfl. So geschehen am 18. 9. 2012, als der 6. Senat sein Urteil (VI R 90/10, DB 2013 S. 212) zur Verwertung von Arbeitnehmer-Aktienoptionen bei Übertragung auf eine GmbH sprach. Wie immer stellt sich dabei jedoch die Frage, was in der Praxis von einer solchen Entscheidung übrig bleibt.

Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger war Geschäftsführer einer GmbH und als solcher erfolgreich tätig. Daher gewährte ihm sein Arbeitgeber mit Vertrag vom 29. 10. 2002 Optionen für den Erwerb von 15.000 Stückaktien der A-AG zum Preis von 0,65 € je Aktie. Die Optionen konnten zwischen dem 1. 1. 2004 und dem 10. 1. 2005 ausgeübt werden. Der Optionsvertrag berechtigte den Kläger, seine Rechte und Pflichten daraus auf die von ihm zu 100% gehaltene Z-GmbH zu übertragen. Die Z-GmbH (in 2000 gegründet) hielt in den Jahren 2002 bis 2005 auch Anteile an der Arbeitgebergesellschaft des Klägers und Anteile an einem Geldmarktfonds. Andere Verfügungen über das Optionsrecht waren unzulässig. Mit Schreiben vom 29. 11. 2002 übertrug der Kläger seine Optionen auf die Z-GmbH. Dafür hatte die Z-GmbH 0,10 € pro zu erwerbender Aktie zu zahlen (Kurswert der A-Aktie zu diesem Zeitpunkt 1,84 €). Am 9. 1. 2004 übte die Z-GmbH die Optionen aus (Kurswert je Aktie 5,41 €). Am 15. 1. 2004 überwies die Z-GmbH den Betrag von 1.500,00 € aus dem Erwerb der Optionen an den Kläger. Das Finanzamt erfasste in 2004 einen Betrag von 71.400,00 € als Einkünfte des Klägers aus nichtselbstständiger Arbeit. Dieser Betrag entspricht exakt dem Gewinn aus der Ausübung der Optionen abzüglich des gezahlten Basispreises von 0,65 € pro Aktie. » weiterlesen

Steuerfreistellung für Abfindungen nach dem deutsch-britischen DBA

RA StB Dr. Rosemarie Portner LL.M., Düsseldorf

Das FG Nürnberg hatte im Urteil vom 14. 12. 2010 (1 K 1134/2008) zu entscheiden, ob die Finanzbehörde für die Steuerfreistellung des Arbeitslohns in Deutschland den Nachweis verlangen durfte, dass der Arbeitslohn nach Großbritannien (GB) überwiesen oder dort entgegengenommen wurde („remitted“). Das Gericht entschied, dass ein solcher Nachweis nach dem DBA GB  nicht verlangt werden kann, um den im Abkommen vorgesehenen deutschen Besteuerungsverzicht zu gewähren. Die so genannte Remittance-Base-Klausel ist auf Einkünfte aus unselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) nicht anzuwenden. Das FG hatte einen Sachverhalt zu beurteilen, auf den das DBA GB in der bis 2010 geltenden Fassung (DBA GB – alt) anzuwenden war. » weiterlesen

Incentivereisen und Sexpartys

„Sexpartys auf Kosten der Steuerzahler“ so schrieb eine Tageszeitung, nachdem bekannt wurde, dass eine große Versicherungsgruppe etwa 83.000 € für eine sog. Incentivereise ausgegeben hatte, die in eine Budapester Therme führte, in der u. a. zwanzig Prostituierte anwesend gewesen sein sollen. Die Kosten dieser Reise wurden als Betriebsausgaben geltend gemacht. Betriebsausgaben für Sex-Aufwendungen? Ist das mit dem Gesetz und mit unserem Rechtsempfinden vereinbar? » weiterlesen

Verbilligte Überlassung von Aktien an Arbeitnehmer

RA StB Dr. Rosemarie Portner LL.M., Düsseldorf

Ein Unternehmen, das sich im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms verpflichtet, Arbeitnehmern verbilligt Aktien zu überlassen, kann bei der Gestaltung des Plans entscheiden, diese Verpflichtung durch Überlassung bereits bestehender Aktien oder durch junge Aktien zu erfüllen. Bei der Überlassung bestehender Aktien wird das Unternehmen sich diese entweder bei Gewährung, bei Überlassung oder zu einem Zeitpunkt innerhalb dieses Zeitraums beschaffen, sofern sich die Aktien nicht bereits im Bestand des Unternehmens befinden. Junge Aktien werden dagegen im Rahmen einer Kapitalerhöhung geschaffen, bei der das Bezugsrecht der Altgesellschafter zugunsten eines Bezugsrechts der Arbeitnehmer ausgeschlossen ist. Der Mitarbeiter hat stets die Verbilligung als Arbeitslohn zu versteuern, unabhängig davon, ob ihm junge oder bestehende Aktien überlassen werden. » weiterlesen

Zur Versteuerung eines Veräußerungsgewinns von Mitarbeiteraktien zusätzlich zum Arbeitslohn

RA StB Dr. Rosemarie Portner LL.M., Düsseldorf

Erwirbt ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber verbilligt Aktien am Arbeitgeberunternehmen, ist die  Verbilligung regelmäßig in dem Zeitpunkt als Arbeitslohn zu versteuern, zu dem die Aktien dem Arbeitnehmer überlassen werden. Gleiches gilt, wenn ein mit dem Arbeitgeberunternehmen verbundenes Unternehmen, beispielsweise die Muttergesellschaft dem Arbeitnehmer verbilligt Aktien überlässt. In der Regel verkauft der Arbeitnehmer die Aktien oder einen Teil der Aktien zeitgleich mit der Überlassung, um die Steuerlast oder den Kaufpreis zu finanzieren – sog. Same Day Sale.    » weiterlesen

Fließt ein Einmalkapitalbetrag bereits mit der Ausübung des Wahlrechts zugunsten einer Altersrente zu?

RA StB Dr. Rosemarie Portner LL.M., Düsseldorf

Selbst steuerlichen Laien ist bekannt: Arbeitslohn wird bei Zufluss besteuert. Dies hört sich einfach an, ist es oftmals aber nicht. Denn Arbeitslohn kann auf verschiedene Art und Weise zufließen, als Barlohn durch Zahlung, in der Regel auf ein Konto des Mitarbeiters, oder durch Gutschrift in den Büchern des Arbeitgebers, wenn der Arbeitgeber den gutgeschriebenen Betrag zugunsten des Mitarbeiters eindeutig vom Arbeitgebervermögen  separiert. » weiterlesen