Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer hat eine wechselvolle Geschichte. Bis 1995 galten die allgemeinen Regeln, die Aufwendungen waren abzugsfähig, wenn sie durch die Erwerbstätigkeit veranlasst waren. Viele verstanden das als Einladung zu einem Steuersparmodell und machten entsprechende Aufwendungen auch unter häuslichen Bedingungen geltend, die mehr als zweifelhaft waren. Zwar forderte die Rechtsprechung eine klare Trennung der häuslichen und beruflichen Sphäre, aber wie sollte die Finanzverwaltung das überwachen können? Vor allem die Schwierigkeit ausreichender Kontrolle veranlasste den Gesetzgeber 1996 zur Einführung einer Abzugsbeschränkung. » weiterlesen