Neben den aktuellen Entwicklungen zum Share Deal (vgl. Fischer, Steuerboard vom 28.09.2018) gibt es im Grunderwerbsteuerrecht auch zwei neue Urteile des BFH und eines des FG Köln zur Bestimmung der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage. Diese neuen Entscheidungen widmen sich der Qualifikation von Bauerrichtungskosten als Teil der Bemessungsgrundlage (BFH vom 25.04.2018 – II R 50/15, DB 2018 S. 2480) und dem Abzug des auf bewegliche Gegenstände entfallenden Kaufpreisanteils (FG Köln vom 08.11.2017 – 5 K 2938/16) jeweils beim direkten Immobilienerwerb („Asset Deal“) sowie dem Nachweis eines im Vergleich zum Grundbesitzwert niedrigeren gemeinen Werts der Immobilie beim Erwerb von Anteilen an einer grundstückshaltenden Gesellschaft („Share Deal“; BFH vom 25.04.2018 – II R 47/15, DB 2018 S. 2349). » weiterlesen
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Unternehmenskauf: Steuerhaftungsrisiken bei nachträglicher Insolvenz des Verkäufers
Beim Erwerb eines Unternehmens in der Form eines Asset Deals (Erwerb sämtlicher Aktiva und Passiva eines Unternehmens) haftet der Erwerber für die vor dem Erwerb entstandenen betrieblichen Steuern (insbesondere Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Lohnsteuer) des Unternehmens, sofern die betreffende Steuer seit Beginn des letzten Jahres vor der Übereignung des Betriebs entstanden ist und vor Ablauf eines Jahres nach Anmeldung des Betriebsübergangs festgesetzt wird (vgl. § 75 AO). Dieses Haftungsrisiko wird typischerweise durch eine vertragliche Steuerfreistellung abgesichert. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die vertraglichen Schutzmechanismen zugunsten des Erwerbers nicht immer greifen, da der Verkäufer im Falle einer Inanspruchnahme des Erwerbers mitunter nicht mehr in der Lage ist, die Freistellungsverpflichtung zu erfüllen. Einen wichtigen Hinweis auf (weitere) mögliche Haftungsrisiken und eine effektive Haftungsabschirmung gibt nun die Entscheidung des FG Sachsen vom 21.06.2017 – 1 K 892/14 (anhängig beim BFH: VII R 29/17). » weiterlesen
Umsatzsteuer beim Asset Deal mit Immobilien: Neues vom BFH zum Erwerb vom Projektentwickler und zur Option
Bei Immobilientransaktionen bereitet die Abgrenzung zwischen nicht umsatzsteuerbarer Geschäftsveräußerung im Ganzen (GiG) und steuerbarer Grundstückslieferung insbesondere dann erhebliche Schwierigkeiten, wenn ein Projektentwickler an einen Bestandshalter verkauft und hierbei bereits Flächen vermietet sind. In einem jüngst veröffentlichten Urteil widmete sich der BFH (BFH vom 12.08.2015 – XI R 16/14, DB1187746) diesem Fall und sieht in Abweichung zur Finanzverwaltung die Voraussetzungen einer GiG unter bestimmten Bedingungen als erfüllt an. In einem weiteren Urteil entschied derselbe Senat des BFH (BFH vom 21.10.2015 – XI R 40/13, RS1187751), dass die Ausübung der Option zur Umsatzsteuerpflicht einer steuerbaren Grundstückslieferung nur im notariellen Kaufvertrag, nicht aber in einem – notariell beurkundeten – Nachtrag zum Kaufvertrag ausgeübt werden darf. Eine im Nachtrag ausgeübte Option sei unwirksam, so dass im Ergebnis eine umsatzsteuerfreie Veräußerung vorläge. Nachfolgend soll das erste Urteil etwas näher betrachtet werden. » weiterlesen
Option zur Umsatzsteuer beim Asset Deal – Gerichte kommen den Steuerpflichtigen zu Hilfe
Werden Immobilien direkt, d.h. per Asset Deal, veräußert, spielen Umsatzsteuerthemen eine große Rolle. Nachdem die Finanzverwaltung die zeitlichen Regelungen zur Ausübung und zum Widerruf der Option nach § 9 UStG, also des Verzichts auf die Umsatzsteuerfreiheit einer Grundstückslieferung, deutlich verschärft hatte, kommen nun die Gerichte den Steuerpflichtigen zu Hilfe und sorgen für Erleichterung. » weiterlesen
Steuerwirksame Realisierung stiller Lasten
Ein Unternehmen mag aus verschiedenen Gründen das Bedürfnis verspüren, sich seiner Belastung mit Altersversorgungsverpflichtungen zu entledigen. Die Gläubiger – das Kollektiv der Versorgungsanwärter und –bezieher – werden in den seltensten Fällen zu einem Verzicht auf ihre Ansprüche bereit sein. Das abgabewillige Unternehmen muss sich deshalb auf die Suche nach einem aufnahmebereiten Partner begeben. Der wiederum hat nicht die Selbstlosigkeit auf seinem Briefkopf kundig gemacht. Er verlangt für die Übernahme der Pensionslast einen versicherungsmathematisch ausgerechneten Gegenwert. Dann nimmt das Aha-Erlebnis zur steuerbilanziellen Auswirkung eines solchen Übertragungsvorgangs seinen Lauf. Das abgabewillige Unternehmen blickt auf den Steuerbuchwert der Pensionsrückstellung mit 100 und das aufnahmebereite Unternehmen, das nichts zu verschenken hat, nimmt das versicherungsmathematische Erfordernis zur Abdeckung der Pensionslasten ins Visier und landet bei einem Betrag von 130. Auf dieser Basis kommt das Geschäft dann auch zustande, denn der interessierte Übernehmer muss die Schuld nicht übernehmen, der abgabewillige Partner will dies aber. » weiterlesen
Mehr Sicherheit für die Umsatzsteuer-Option beim Asset Deal
Umsatzsteuerliche Themen werden oft etwas stiefmütterlich behandelt, obwohl sie, z. B. beim direkten Kauf bzw. Verkauf von Vermögensgegenständen („Asset Deal“), insbesondere bei Immobilien, eine sehr wichtige Rolle spielen. Für den Immobilienerwerb mittels Asset Deal führte eine verschärfte Sichtweise der Finanzverwaltung seit dem 1. 11. 2010 zu erheblichen Unsicherheiten im Verhältnis von umsatzsteuerlicher Option und Geschäftsveräußerung im Ganzen (GiG). Die Vertragspraxis reagierte mit angepassten Umsatzsteuerklauseln im Kaufvertrag, wobei jedoch Risiken verblieben. In einer aktuellen Verfügung der OFD Niedersachsen (vgl. DB0589890) wird diese neue Vertragspraxis nunmehr erfreulicherweise abgesegnet. » weiterlesen