Das deutsche Steuerrecht birgt viele Überraschungen. Nach dem Außensteuergesetz (AStG) können beispielsweise Dividenden steuerpflichtig sein, die der Anteilseigner überhaupt (noch) nicht vereinnahmt hat. Besteuert wird hier also eine fiktive Dividende. Die Finanzierung einer höchst realen Steuer auf fiktive Einkünfte wird häufig nicht ganz einfach sein, da es schlicht an der erforderlichen Liquidität fehlt.